Durch BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft gelöste Beschwerde. | 707 Views | 15.01.2018 | 13:14 Uhr
geschrieben von Nadia Ruß

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Keine Jahresabrechnung, fehlender Neukundenbonus

Bestell-/Kundennummer: 396591

Auf keinen Fall zu BEV, absolut unseriös.

Ich habe zum 03.12.2016 bei der BEV einen Stromvertrag über das Internetportal Check24 abgeschlossen. Ein Jahr später, am 30.11.2017 übermittelte ich auf Aufforderung des Netzbetreibers Netze Bw diesen meinen Zählerstand. Dieser wurde auch nachweislich am 03.12.2017 von Netze BW an BEV übermittelt. Da ich schon aufgrund der zahlreichen negativen Kommentare und Beschwerden im Internet befürchtete, dass meine Abrechnung, aus welcher ich ein Guthaben + 25 % Neukundenbonus zu erwarten habe, nicht innerhalb der gesetzlichen Frist erfolgen würde, habe ich vorsorglich gefühlte 10 Mal bei der BEV angerufen und mich nach meiner fehlenden Abrechnung erkundigt.

Mir wurde jedes mal versichert, dass der Zählerstand vorliegt und ich mich aber noch gedulden müsse, denn die 6 Wochenfrist nach § 40 EnWG dürfe ausgereizt werden. Morgen ist aber die 6 Wochen Frist vorbei. Ich habe keine Abrechnung im Briefkasten, geschweige fehlt noch immer der Neukundenbonus der sich aus dem Gesamtverbrauch errechnet. Ich rief also heute zum x-ten Mal bei der BEV an und beschwerte mich. Plötzlich hieß es, dass ich den Zählerstand drei Tage zu früh übermittelt habe statt am 03.12.2017 am 30.11.2017, weshalb keine Rechnung erfolgen könne.

SCHLAGWORTE

Man benötige eine Tag genau Ablesung, damit Tag genau abgerechnet werden kann. Sie selbst dürfen keine Schätzungen/ Hochrechnungen vornehmen. Nur der Netzbetreiber und dieser habe angeblich erst heute, also 6 Wochen später, eine Hochrechnung der BEV vorgelegt. Das stimmt jedoch gar nicht. Netze BW hat mir heute am Telefon versichert, dass eine korrekte Übermittlung bereits am 03.12.2017 an BEV erfolgte und ab da die 6 Wochen Frist der Abrechnung auch beginnt.

Da ich zum 03.12.2017 nicht gekündigt habe, hat sich mein Vertrag bei der BEV automatisch um 12 Monate verlängert. Nun wurde mir für den Januar inmitten der Vertragsperiode mein Abschlag um 50 Euro erhöht, obwohl ich noch ein Guthaben aus dem letzten Vertragsjahr erhalte. Mehrere E-Mails an BEV- keine Antwort. Mein Rechtsanwalt meinte ich hab jetzt ein Sonderkündigungsrecht, fehlende Abrechnung trotz mehrfach Frist gesetzt per E-Mail genauso bei der Abschlagserhöhung die unrechtmäßig erfolgte, außer der Preis habe sich erhöht, aber bislang wurde mir keine Preiserhöhung mitgeteilt und wenn diese irgendwo ganz klein gedruckt auf der Abrechnung steht habe ich ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht.

Dieses werde ich auch wahrnehmen. Ich stelle meine Zahlungen bis dahin ein und werde meine letzte Lastschrift ebenfalls zurück buchen lassen. Beschwerde bei Bundesnetzagentur läuft.

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: 400 Euro Rückzahlung.


 
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Kommentare und Trackbacks (3)


17.01.2018 | 13:43
von Nadia Ruß
Dieser Kommentar wurde vom Beschwerdeführer gelöscht.

17.01.2018 | 22:08
von Nadia Ruß noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


20.01.2018 | 17:38
von Nadia Ruß gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Geld heute auf meinem Konto, scheint mir auch richtig verrechnet gewesen zu sein, allerdings fehlt mit noch die Abrechnung.




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