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815 Views | 02.02.2018 | 09:02 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-1103001
Bestell-/Kundennummer: 435984
Keine Abrechnung für das Jahr 2017 erhalten, 6 Wochen gesetzliche Frist abgelaufen. E-Mails und Briefe werden ignoriert. Kundenservice nicht erreichbar. Neukundenbonus fehlt.
Wir
haben bis heute noch keine Abrechnung für das letzte Abrechnungsjahr 2016-2017 erhalten. Die Abrechnungsfrist gemäß § 40 Abs. 4 EnWG ist bereits lange abgelaufen. E-Mails und Briefe mit Mahnungen und weiterer Fristsetzung werden ignoriert – bis heute keine Reaktion. Automatische Lesebestätigung aus dem Ausland, im Kundenservice niemand zu erreichen. Die vertraglich zugesprochene Auszahlung des Neukundenbonus in Höhe von 15% des Jahresumsatzes fehlt ebenfalls. Zahlungen werden aber weiterhin eingezogen. Wir fordern von der BEV eine sofortige Übersendung der fehlenden Jahresabrechnungen sowie die Rückzahlung und Verrechnung des vertraglich zugesprochenen Neukundenbonus in Höhe von 15% des Jahresverbrauchs. Hierzu setzen wir eine erneute Frist bis zum 28.02.2018. Dies werden wir der BEV auch noch schriftlich mitteilen. Sollte die BEV die Fristsetzung verstreichen lassen, wird ein Anwalt mit diesem Fall beauftragt und die Kosten der BEV in Rechnung gestellt. Außerdem fordern wir eine vorzeitige Vertragsauflösung, da die BEV nicht ihren vertraglichen und gesetzlichen Pflichten nachkommt.
Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH:
15% Neukundenbonus, Jahresabrechnung 2016-2017, vorzeitige Kündigung
ofortantwort
02.02.2018 | 09:02
Firmen-Antwort von:
BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement
Sehr geehrte Frau Kühne, die Zahlungen des Guthabens und des Neukundenbonus an Sie sind ausgelöst. Die Abrechnung wird an Sie versendet. Falls Sie noch Fragen haben, kommen Sie bitte wieder direkt auf uns zu. Herzliche Grüße Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team
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