Immergrün Energie (Köln)
Bonusverweigerung wegen Photovoltaik
Bestell-/Kundennummer: Vertragsnummer: 21610013047 Kundennummer: 24801R1261
Nach Erhalt der Schlussabrechnung von immergrün am 03.02.2018 habe ich festgestellt, dass der Neukundenbonus nicht gewährt wurde. Ich habe daraufhin am 05.02.2018 folgende Mail an immergrün geschickt: Sehr geehrte Damen und Herren, bei Ihrer Energierechnung vermisse ich den Abzug des Neukundenbonus: Laut Vertrag vom 19.10.2017 sind das 15% der Jahreskosten, also 1.338,65 € x 15% = 200,80 €. Da der Vertrag rechtzeitig gekündigt war (06.11.2017) erwarte ich eine Gutschrift von 509,35 € (Rechnungsguthaben) + 200,80 € (Neukundenbonus) = 710,15 €
Am 09.02.2018 erhielt ich um 21.23 Uhr folgende Mail von immergrün: Vertragsnummer: 21610013047 Sehr geehrter Herr Droll, vielen Dank, dass Sie sich an immergrün! -Energie gewandt haben. Wir haben Ihr Anliegen geprüft und teilen Ihnen mit, dass eine Bonuszahlung leider nicht möglich ist. Für Ihren Vertrag 21610013047 besteht kein Bonusanspruch. Folgende Kriterien entsprechen nicht unseren Voraussetzungen: Einspeisung einer Photovoltaik Kein Haushalt-Lastprofil (gewerbliche Nutzung)
Dazu folgende Erklärung: Der von meiner Photovoltaikanlage erzeugte Strom wird vollständig in das öffentliche Netz eingespeist. Somit liegen zwei physikalisch getrennte elektrische Einrichtungen (Hausstromnetz und Photovoltaikanlage) vor. Dadurch ist sichergestellt, dass die Stromabnahmestelle, auf die sich der Vertrag bezieht, ausschließlich privat genutzt wird. Das OK Köln (AZ: 6 U 132/16) hat geurteilt, dass solche Einschränkungen in den AGBs intransparent und damit unwirksam sind und daher ist es auch nicht zulässig, den Neukundenbonus zu verwehren. Zudem haben deutsche Gerichte in vergleichbaren Fällen bestätigt, dass es sich bei Photovoltaikanlagen nicht um ein Gewerbe handelt, wenn kein planmäßiger Geschäftsbetrieb vorliegt. Das alles trifft auf mich zu und deshalb fordere ich die sofortige Zahlung des ausstehenden Betrages.
14.02.2018 | 11:32
Abteilung: Beschwerde
Sehr geehrter Herr Droll,
vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.
Bitte wenden Sie sich zu diesem Zweck unter Angabe Ihrer Kundennummer und einem Link auf Ihren Eintrag in diesem Forum an unseren Kundenservice für Verbraucherportal-Beschwerden unter VPBkundenservice-energie.de. Wir werden uns über unseren Verbraucherbeauftragten umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Scholz
Referent Online Kundenbetreuung
Vertragsnummer: 21610013047
Sehr geehrter Herr Droll, wir kommen zurück auf Ihre Nachricht vom 14.02.2018. Hierzu haben wir erneut mit den betroffenen Fachabteilungen Rücksprache gehalten.
In Ziffer 1 der dem Liefervertrag zugrundeliegenden Allgemeinen Stromlieferbedingungen ist vereinbart, dass die Belieferung von Reservestromanlagen (zum Beispiel beim Betrieb von Blockheizkraftwerken), von Entnahmestellen mit Notstromaggregaten, von Elektrospeicherheizungen, von Photovoltaikanlagen und von Wärmepumpen standardmäßig gerade nicht angeboten wird. Damit liegt ein Belieferungsausschluss- und somit ein Bonusversagungsgrund vor. Bedauerlicherweise können wir Ihnen daher nichts anderes mitteilen, als dass ein Bonus hier aufgrund der dem oben genannten Stromvertrag zugrunde liegenden vertraglichen Bedingungen grundsätzlich nicht gewährt werden kann.
Jedoch besteht im Sinne einer zügigen Erledigung der Angelegenheit ohne Anerkennung einer Rechtspflicht die Bereitschaft, Ihnen entgegenzukommen und eine abschließende und gütliche Einigung zu erreichen.
Zur Abgeltung des strittigen Bonusanspruchs bieten wir Ihnen daher eine Ausgleichszahlung in Höhe von 100,00 Euro an. Dieser Betrag wird als Gutschrift in eine angepasste Abrechnung eingebucht. Damit sind Ihre streitgegenständlichen Ansprüche vollständig abgegolten.
Bitte teilen Sie uns bis zum 20.02.2018 mit, ob Sie mit diesem Vorschlag einverstanden sind.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr immergrün! -Energie Beschwerdemanagement
AW: Ihre Anfrage [Kontakt #13704296]
Von: Droll, Erwin
An: kontaktkundenservice-energie.de
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lehne ich Ihr Angebot einer Ausgleichszahlung von EUR 100,00 ab, da von Immergrün Energie ja nicht meine Photovoltaikanlage beliefert wurde, sondern die ausschließlich privat genutzte Stromabnahmestelle im Hausstromnetz, die vollkommen von der Photovoltaikanalage getrennt ist.
Ich fordere deshalb neben der Erstattung des Restguthabens von € 509,35 auch den im Vertrag zugesagten Neukundenbonus von € 200,80.
Mit freundlichen Grüßen Erwin Droll
Sehr geehrter Herr Droll, wir kommen zurück auf Ihre Nachricht vom 14.02.2018 und bedauern, bislang keine Einigung mit Ihnen erzielt zu haben. Abnahmestellen mit PV werden standardmäßig in dem von Ihnen gewählten Tarif nicht angeboten. Dies ist in unseren AGB, die Ihnen mit Ihrer Auftragsbestätigung ausgehändigt wurden, entsprechend vereinbart. Im Sinne eines kulanten Entgegenkommens bieten wir Ihnen zur Abgeltung der streitgegenständlichen Forderung eine Kulanzgutschrift in Höhe von 120,00 Euro an. Als Termin für Ihre Zustimmung haben wir uns den 22.02.2018 notiert. Mit freundlichen Grüßen Ihr immergrün! -Energie Beschwerdemanagement
AW: Ihre Anfrage [Kontakt #13738238
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich kann Ihrer Argumentation nicht zustimmen und erwarte deshalb bis spätestens 28.02.2018 die Erstattung des Restguthabens von € 509,35 sowie den im Vertrag zugesagten Neukundenbonus von € 200,80. Ansonsten sehe ich mich gezwungen, mich an die https://www.schlichtungsstelle-energie.de zu wenden.
Mit freundlichen Grüßen Erwin Droll