Durch BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft gelöste Beschwerde. | 468 Views | 26.02.2018 | 10:15 Uhr
geschrieben von Markus Rethmeier

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Keine Endabrechnung trotz Mahnschreiben

Bestell-/Kundennummer: 411343

Der Stromliefervertrag endete zum 30.11.2017. Stromzählerstand wurde am 04.12.2017 per Email übermittelt. Am 28. Januar 2018 wurde das Unternehmen schriftlich auf die fehlende Endabrechnung hingewiesen. Die BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH hat auf das Schreiben weder geantwortet noch das mir zustehende Guthaben ausgezahlt. Am 07. Februar 2018 wurde erneut eine Mahnung an den Kundenservice geschickt, miit dem Verweis auf §40 Abs. 4 EnWG. Auch auf dieses Schreiben habe ich keine Endabrechnung und auch nicht mein Guthaben erhalten.

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Erstellung der KORREKTEN Abrechnung und umgehende Überweisung meines Guthabens bestehend aus zu viel bezahlten Abschlägen plus Sofortbonus plus 15% Neukundenrabatt


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
26.02.2018 | 10:15
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement

Sehr geehrter Herr Rethmeier,

die Auszahlung Ihres Guthabens und der Versand der Rechnung ist angewiesen.

Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne direkt an unseren Kundenservice.

Herzliche Grüße

Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team

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Kommentare und Trackbacks (4)


02.03.2018 | 19:36
von Markus Rethmeier noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Keine Reaktion von der BEV. Die Firmen-Antwort wurde wie bei wohl allen anderen Beiträgen automatisch erstellt. Jetzt Rücksprache mit RA um Verzugszinsen auch noch einzufordern.


09.03.2018 | 21:35
von Markus Rethmeier noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Weiterhin keine Nachricht von der BEV erhalten


13.03.2018 | 23:32
von Markus Rethmeier noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die BEV hat bisher weder auf meine Schreiben reagiert noch hat sie eine korrekte Endabrechnung erstellt und mir mein Guthaben ausgezahlt.


15.05.2018 | 21:06
von Markus Rethmeier gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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