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468 Views | 26.02.2018 | 10:15 Uhr
geschrieben von Markus Rethmeier
Bestell-/Kundennummer: 411343
Der Stromliefervertrag endete zum 30.11.2017. Stromzählerstand wurde am 04.12.2017 per Email übermittelt. Am 28. Januar 2018 wurde das Unternehmen schriftlich auf die fehlende Endabrechnung hingewiesen. Die BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH hat auf das Schreiben weder geantwortet noch das mir zustehende Guthaben ausgezahlt. Am 07. Februar 2018 wurde erneut eine Mahnung an den Kundenservice geschickt, miit dem Verweis auf §40 Abs. 4 EnWG. Auch auf dieses Schreiben habe ich keine Endabrechnung und auch nicht mein Guthaben erhalten.
Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH:
Erstellung der KORREKTEN Abrechnung und umgehende Überweisung meines Guthabens bestehend aus zu viel bezahlten Abschlägen plus Sofortbonus plus 15% Neukundenrabatt
ofortantwort
26.02.2018 | 10:15
Firmen-Antwort von:
BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement
Sehr geehrter Herr Rethmeier,
die Auszahlung Ihres Guthabens und der Versand der Rechnung ist angewiesen.
Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne direkt an unseren Kundenservice.
Herzliche Grüße
Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team
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