klarmobil GmbH (Büdelsdorf)
Klarmobil Kostenfalle GPRS-Verbindungen
Bestell-/Kundennummer: F18013526493
Klarmobil berechnet ohne Vorwarnung pro Megabyte 00,49 Cent und stellt 305,00 Euro in Rechnung
Ich habe über eine Werbeaktion eine klarmobil SIM-Karte bekommen, die ich bislang nicht genutzt habe, da ich noch einen laufenden Handyvertrag habe.
Nun wollte ich im August die klarmobil Rufnummer für den Empfang einer SMS TAN nutzen und habe die Karte in ein altes iPhone 5 eingelegt. Der Empfang der SMS TAN hat wie gewünscht geklappt und ich habe die Karte noch ein paar Tage im alten Handy gelassen, dass die ganze Zeit über Zuhause auf dem Tisch lag und durchgängig WLAN Empfang hatte (14.09. - 21.09.).
Im Oktober informierte mich klarmobil per E-Mail, dass eine neue Rechnung über 305,00 Euro vorliegen würde. Zu diesem Zeitpunkt konnte ich mir die extreme Höhe der Rechnung noch nicht erklären und in der E-Mail waren auch keine weiteren Informationen zu finden. Erst durch einen Anruf bei der Hotline erfuhr ich, dass mir klarmobil trotz bestehender WLAN-Verbindung mobile Daten für 00,49 Cent pro Megabyte in Rechnung gestellt hat. Die Kosten in Höhe von 305,00 Euro sollen allesamt während der 7 Tage entstanden sein, in denen die Karte in meinem alten Handy eingelegt war.
Nach kurzer Recherche im Internet habe ich herausgefunden, dass 1. Mobilfunkanbieter grundsätzlich verpflichtet sind, den Kunden darauf hinzuweisen, wenn Datenverbindungen nach Volumen abgerechnet werden. Der unterlassene Hinweis kann Schadensersatzansprüche des Kunden nach § 280 Abs. 1 BGB begründen.
Das hat der BGH mit Urteil vom 15.03.2012 (Az.: III ZR 190/11) entschieden. Insbesondere in Bereichen, in denen nicht spezifisch vorgebildeten Verbrauchern die Nutzung anspruchsvoller Technik angeboten wird, kommen solche Hinweis- und Aufklärungspflichten des Vertragspartners in Betracht, der im Gegensatz zur anderen Seite über den notwendigen Sachverstand verfügt. Dies trifft auch und gerade auf den Telekommunikationssektor zu. In diesem kommt nicht nur komplizierte Technik mit einer mittlerweile schon schwer zu überblickenden Fülle von Anwendungsmöglichkeiten und Tarifen zum Einsatz.
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Vielmehr zeichnet sich dieser Bereich überdies im Verbund mit der Computertechnologie durch eine besonders dynamische Fortentwicklung aus (vgl. hierzu Senatsurteil vom 9. Juni 2011 – III ZR 157/10, WM 2011, 1678 Rn. 28), die der Durchschnittsverbraucher nicht ständig nachverfolgt. So erklärt der BGH, dass man als Verbraucher bei einer Abrechnung nach Datenmenge gar keine Chance hat, ernsthaft den Verbrauch im Auge zu haben.
Es besteht eine Verpflichtung der Dienstanbieter, ihre Kunden, etwa mittels einer SMS, zu warnen, wenn die Kosten für die jeweilige Inanspruchnahme des Internetdienstes den üblicherweise von einem durchschnittlichen Nutzer ausgeschöpften Rahmen signifikant überstiegen, so dass die Gefahr einer unbewussten Selbstschädigung nahe liegt. Hierdurch hat der Dienstanbieter dem Nutzer die Möglichkeit zu geben, die Verbindung zur Vermeidung weiterer unerwünscht hoher Kosten zu beenden.
Letztendlich gilt, wie im Urteil des Amtsgericht Hamburg vom 16. Juni 2011 (Az. 14 C 16/11) ebenfalls gerichtlich festgestellt, wenn überhaupt nur ein Anspruch auf das marktübliche Entgelt für die entsprechende Dienstleistung. Die klarmobil Internet Flat 500 mit 500 MB kostet nur 9,95 Euro pro Monat. 305,00 Euro zu verlangen sind also vollkommen überzogen und eine extreme Kostenfalle.
(gerade in Kündigung),
Überschreitungen der 500MB werden nicht berechnet,
sondern es wird auf 64kb gedrosselt
(zumindest bis jetzt habe ich nix anderes feststellen können).
Bitte mal im Vertrag nachsehen,
eine sogenannte "Datenautomatik" sollte da nicht drin stehem