261 Views | 03.11.2018 | 21:19 Uhr
geschrieben von Carsten-Essen Muesch

Otto (GmbH & Co KG) (Hamburg)

Gebrauchten All in One PC mit Daten, als Neugerät weiterverkauft

Bestell-/Kundennummer: 073503P ASUS. All in One PC

ASUS All in One PC - ZEN-ZN270IEGT-RAO1 Best.Nr.: 073503 P, Preis 1.399,00 Euro

O. a. PC hatte ich am 27.10.18 bei Otto bestellt. Dieser wurde am 30.19.18 geliefert. Als ich diesen dann aufbauen wollte, stellte ich dabei eine Einkerbung am oberen rechten Rahmen fest. Dieses allein wäre ein berechtigter Grund zur Preisminderung. Allerdings sollte dieses von Otto noch gestoppt werden.

SCHLAGWORTE

Mit gedämpfter Stimmung, schloss ich besagtes Gerät an. Sogleich wurde mir da Datum und die Uhrzeit angezeigt, weiter - eine private E-Mail-Adresse. Hier wurde ich nun aufgefordert, das zugehörige Passwort einzugeben.

Sogleich informierte ich die Servicehotline von Otto. Diese wollte mich dann an den Techniksupport verbinde, um einen Zugang zu erhalten. Nachdem ich dieses ablehnte, wollte sie ein neues Gerät versenden. Auch dieses lehnte ich ab, veranlasste die Abholung.

Diese wurde mir sodann für den 02.11.18, im Laufe des Tages, zugesichert. Weiter riet man mir, ein emotionsloses Begleitschreiben, der Rücklieferung beizufügen.

Entsprechendes Schreiben wurde sodann von mir vorab via E-Mail und Fax an Otto versandt.

Otto hat bereits reagiert. Man entschuldigt sich, bedauert es einen langjährigen Kunden zu verlieren. Man hat allerdings angeblich keinen Einfluss auf die Abholung (der Kunde weiß ja nicht, dass man selbst bei Hermes eine terminliche Expressabholung beauftragen kann). Über die Tatsache, dass hier mit billigender Inkaufnahme ein gebrauchtes Gerät als Neugerät weiterverkauft wird, so wie die Tatsache, dass hier eklatant gegen den geltenden Datenschutz verstoßen wird, wird sich ausgeschwiegen.

Auch die Tatsache, dass man für die Abholung einen Urlaubstag verschwendet, bleibt zunächst unberücksichtigt.

Aus Datenschutzrechtlichen Gründen, werde ich aktuell keine Bilder hochladen. Ich stehe mit dem vorangegangenem Besitzers in Verbindung und halte Sie informiert.

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Meine Forderung an Otto (GmbH & Co KG): Umgehende Rückabwicklung d. Kaufvertrages / Entschädigungszahlung d. Urlaubstages i. H. v. 142,55 Euro


 
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Kommentare und Trackbacks (1)


12.11.2018 | 17:13
von Carsten-Essen Muesch noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Das soulution Team hat sich aufgrund meines Schreibens an die GLtg. In der 45. KW gemeldet. Eine Positionierung in Bezug auf den Tatbestand der Fahrlässigen Täuchung (zur Erinnerung: Neuware für Neupreis bestellt, gebrauchte Wäre mit Daten Dritter geliefert bekommen), dem Missbrauch von Fremddaten - Fehlanzeige. Vom verschwendeten Urlaubstag ganz zu schweigen. Sie wollen die Angelegenheit vollkommen aufklären und werden sich unaufgefordert melden. Bislang keine Reaktion, selbst der, von mir am 02.11.18 zurückgeschickte gebrauchte Allinone PC, ist bis aktuell meinem KD-Konto entlastet worden. Fazit: Ich werde Ende der Woche meinen / unseren Rechtsanwalt mit der Durchsetzung meiner Interessen beauftragen. Und den ganzen Ärger gefunden auf Otto.de.. Da wie jedes Jahr, eigentlich Weihnachten vor der Tür steht, kann ich nur jedem raten, der die Absicht hat Unterhaltungselektronik sich oder anderen zu schenken, den guten alten Einzelhandel zu frequentieren. Sie / ihr werde (n) t staunen. Na wo habe ich diese E8nsicht wohl gefunden.?




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