Von voxenergie beantwortete Beschwerde. | 220 Views | 14.11.2018 | 20:51 Uhr
geschrieben von Denise Wagner

voxenergie GmbH (Berlin)

Mobilfunk-/ Festnetzvertrag ohne Zustimmung

Bestell-/Kundennummer: Mobilfunk: 8980852799 Festnetz: 8980853253

Vom 3.05.-10.05.2018 war ich (19 Jahre) mit meinem Sohn (zu dem Zeitpunkt 1 Monat alt) im Krankenhaus, wegen seines Beckens und seiner Nieren.

SCHLAGWORTE

Am 7.05.2018 rief voxenergie bei mir an und wollte mir Verträge für Mobilfunk und Festnetz anbieten.

Dies hörte sich soweit auch nicht schlecht an. Ich erklärte dem Mitarbeiter kurz die Situation, sagte auch, dass ich dafür im Moment keine Nerven habe.

Ich bat um schriftliche Zusendung eines Angebots und werde mich bei denen melden, sofern es meinem Sohn besser geht, wir zu Hause sind und ich mir alles in Ruhe anschauen kann.

Meine Kontodaten teilte ich voxenergie schon mit, da sie erst das Konto prüfen müssten, wie sie sagten und ich mir halt das Angebot in Ruhe anschauen wollte.

Einem Vertrag habe ich am Telefon noch nicht zugestimmt, erst nach meinem Rückruf wollte ich voxenergie meine Entscheidung bzgl. eines Vertrags mitteilen.

Nach Rücksprache mit meinem Partner habe ich die Entscheidung getroffen, keinen Vertrag einzugehen. Deshalb wollte ich den Tag danach (8.05.18) die Nummer anrufen, die auf meinem Display stand. Die Nummer war nicht vergeben.

Letzten Endes habe ich nun doch zwei Verträge bei voxenergie, Mobilfunk und Festnetz.
Auch nach mehreren E-Mails mit voxenergie nahmen sie diese Verträge nicht zurück, obwohl ich nie zugestimmt habe.

Ich fordere weiterhin die Rückabwicklung beider Verträge und die Einstellung der noch offenen Forderungen (Mahngebühren etc.).

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an voxenergie GmbH: Rückabwicklung der Verträge (inkl. Mahngebühren etc.)


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
15.11.2018 | 13:00
Firmen-Antwort von: voxenergie GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Sehr geehrte voxenergie-Kundin,

wir legen sehr viel Wert auf Kundenzufriedenheit und haben Ihre Beschwerde mit großem Bedauern zur Kenntnis genommen. Wir möchten uns hiermit für etwaige Unannehmlichkeiten entschuldigen.

Sie haben uns am 07.05.2018 fernmündlich beauftragt, Ihnen sowohl einen Mobilfunk-Tarif als auch einen Vollanschlusstarif bereitzustellen.

Im Anschluss erhielten Sie die Auftragsbestätigungen vom 09.05.2018 mit entsprechenden Widerrufsbelehrungen. Da die Schreiben nicht an uns zurückgesendet wurde, gehen wir davon aus, dass Ihre angegebene Adresse korrekt ist und Sie diese Unterlagen erhalten haben.

Von Ihrem 14-tägigen Widerrufsrecht haben Sie jedoch keinen Gebrauch gemacht, weshalb die Tarife entsprechend den mit Ihnen getroffenen Vereinbarungen für Sie eingerichtet wurden.

Sämtliche vertragliche Leistungen wurden Ihnen im Rahmen der Auftragserteilung erläutert und Sie haben diesen umfassend zugestimmt. Dies kann mittels der hier vorliegenden Tonbandaufzeichnung, die mit Ihrem Einverständnis gefertigt wurde, auch entsprechend nachgewiesen werden.

Unter Berücksichtigung des von Ihnen vorgetragenen Sachverhaltes und aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht erklärt sich voxenergie bereit, Ihre Tarife nach Ausgleich der offenen Posten zu beenden.

Wir bitten Sie, die Ihnen zur Verfügung gestellte Hardware an folgende Anschrift zurückzusenden:

A&O Fischer GmbH & Co. KG
c/o voxenergie GmbH
Maybachstraße 9
21423 Winsen

Mit freundlichen Grüßen
Ihr voxenergie - Team

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Kommentare und Trackbacks (2)


16.11.2018 | 23:16
von Denise Wagner | Regelverstoß melden
Ich freue mich sehr, dass ich nun nicht mehr auf Unverständnis Ihrerseits stoße.
Aaaaber:
Zum ersten habe ich nie irgendwelche Hardware, wie Sie es betiteln, erhalten und kann somit auch nichts an Sie zurück senden.

Und zum zweiten werde ich Ihrer Aufforderung zum “Ausgleich der offenen Posten“ nicht nachkommen, da Sie bereits mehrere Male Gelder von meinem Konto abgebucht haben, welche ich nicht auf mein Konto zurück buchen ließ.
Und das, obwohl ich im Telefonat mit Ihnen einem Vertrag nie zustimmte, Sie also nie zu irgendetwas “fernmündlich beauftragte“, außer um schriftliche Zusendung eines Angebots.

Meine Forderungen beinhalteten “Rückabwicklung der Verträge (inkl. Mahngebühren ETC.) “
Dass dies auch Ihre Forderungen mit einschließt, ist für mich selbstverständlich!
Wie z. B. Ihre Forderung für einen Techniker zum freischalten meiner Leitung, welcher niemals bei mir war!

28.11.2018 | 12:29
von Denise Wagner noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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