402 Views | 21.12.2009 | 21:50 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-2031013

Geheimshop.de (Nuernberg)

Artikel nicht erhalten - kein vernünftiger Schriftverkehr möglich

Ich habe unter anderem einen Waschtrockner bei geheimshop.de bestellt und per Bankeinzug bezahlt. Seither warte ich auf meine Ware. Ich habe gemailt, versucht anzurufen (aber da kommt man ja nicht durch und muss noch einen Haufen Geld bezahlen) und einen Brief geschrieben.

Hier ein Auszug aus einer Mail, die (da die Ware ja immer noch nicht da ist) wohl für sich spricht: Ihre Zahlung ist bei uns am 11.11.2009 22:07:34 auf unserem Bankkonto gebucht worden und war dann dementsprechend einen Tag später bei unseren Kontoauszügen sichtbar. Ihr Paket wurde daraufhin am 12.11.2009 verschickt und sollte, falls sich nicht Lieferung und diese Email überschneiden und das Paket bereits ausgeliefert worden, binnen der nächsten 1-2 Werktage bei Ihnen ausgeliefert wurde.

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Meine Forderung an Geheimshop.de: Sofortige Auslieferung der Ware oder sofortige Rückerstattung! Kundennummer: 115499523


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Kommentare und Trackbacks (7)


22.12.2009 | 13:51
von ReclaBoxler-7811017 | Regelverstoß melden
Na, schau mal an. Heute kam eine Mail, dass die Ware "nunmehr verschickt wird". Da bin ich ja mal gespannt.

29.12.2009 | 15:28
von ReclaBoxler-1420017 | Regelverstoß melden
Teillieferung erhalten. Der teuerste und größte Artikel wurde noch nicht geliefert.

29.12.2009 | 15:28
von ReclaBoxler-2031013 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.


29.12.2009 | 15:29
von ReclaBoxler-2031013 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.


11.01.2010 | 11:01
von ReclaBoxler-5325017 | Regelverstoß melden
Ware immer noch ausstehend. Werde jetzt Anzeige erstatten.

12.01.2010 | 20:41
von Betro Gener | Regelverstoß melden
Geheimshop.de reitet auf der Geringfügigkeit.
Soll bedeuten, der Herr Mayer (wenn's den überhaupt gibt) hat nur Artikel im Sortiment bei denen sich kein Staatsanwalt kümmert.
Bei all dem was man über dieser Firma Googeln kann dürfte es diese gar nicht mehr geben!
Da gibts eine Anzeige nach der anderen, aber die Staatsanwaltschaft tut nichts. Warum auch, der Schaden ist ja für den Einzelnen gering.
Der Volkswirtschaftliche schaden interessiert nicht da es ja nur den "kleinen Mann" betrifft. Die Firma hat Gewinn und der Besitzer ohne Kaufmannsehre wird reich, das ist's was zählt! UND, zu guter letzt, die Firma sitzt in Bayern! Na? Dämmerts?

03.02.2010 | 00:32
von ReclaBoxler-2031013 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.




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