Durch BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 349 Views | 09.01.2019 | 09:30 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-6434711

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Neukundenbonus nicht ausgezahlt und keinerlei Kommunikation

Bestell-/Kundennummer: Vertrag 323976

Sehr geehrte Damen und Herren,

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Im November 2018 forderte ich Sie auf, den seit Februar 2018 fälligen Neukundenbonus in Höhe von 165,25 Euro bis spätestens 3.12.2018 auszuzahlen. Dieses Schreiben ging bei Ihnen am 19.11.2018 ein (Belege vorhanden).

Leider konnte ich bis heute keinen Zahlungseingang verzeichnen. Das Unternehmen befindet sich seit 4.12.2018 in Zahlungsverzug. Hierdurch wurde automatisch eine Verzugskostenpauschale in Höhe von 40,00 Euro fällig und Verzugszinsen in Höhe von 0,0187 Euro pro Tag. Bisher (Stand 5.01.2019) sind dies 205,87 Euro.

Am 5.01.2019 erhielt ich eine Schlussrechnung, in der ich einen Betrag von 21,29 Euro nachzuzahlen habe. Diese Rechnung ist als solche auch korrekt, jedoch habe ich mir erlaubt gemäß BGB § 388 gegen meine Forderungen aufzurechnen (Erklärung der Aufrechnung ist zurzeit unterwegs, die notwendigen Kosten für dieses Schreiben sind in der dortigen Forderungsaufstellung enthalten). Hierbei wurden die Forderungen nach BGB § 367 Absatz 1 entsprechend priorisiert. Jeglicher Zahlungseingang wird gemäß dieser Vorschrift angerechnet. Einer andersartigen Anrechnung widerspreche ich.

SCHLAGWORTE

Weiterhin war es notwendig die bisher fehlerhaften Schlussrechnung zu monieren. Da Sie auf E-Mails und normale Postbriefe nicht reagiert haben, war hierfür ein Einschreiben mit Rückschein notwendig. Die Kosten hierfür betragen 5,35 Euro. Für die Übersendung der Aufrechnungserklärung fielen ebenfalls 5,35 Euro an.

Da es sich hierbei um einen von der Forderung des Neukundenbonus unabhängigen Verwaltungsvorgang handelt, sind diese Kosten nicht von der geforderten Verzugspauschale gedeckt.

Ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie ist bereits eingeleitet, allerdings hat sich das Unternehmen bisher noch nicht mit mir für eine Klärung der Angelegenheit in Verbindung gesetzt.

Sollte es im Rahmen dieser Beschwerde und im Rahmen des Schlichtungsverfahrens nicht zu einer Einigung kommen, bin ich gezwungen, umgehend ein gerichtliches Verfahren einzuleiten, selbst wenn am Ende nur noch die Verzugsschäden strittig bleiben. Einem möglichen derartigen Verfahren sehe ich aufgrund der Beweislage sehr gelassen entgegen.

Mit freundlichen Grüßen,

Steffen Schmidt

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Auszahlung der Verzugsschäden, der Verzugszinsen und der Hauptforderung in genau dieser gesetzlich definierten Reihenfolge


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
09.01.2019 | 09:30
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zu Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.

Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.

Herzliche Grüße

Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team

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Kommentare und Trackbacks (4)


09.01.2019 | 09:47
von ReclaBoxler-6434711 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Heute erhielt ich eine Anzahlung auf die gestellten Forderungen in Höhe von 143,96 EUR, die wie angekündigt zunächst auf die Verzugsschäden, dann auf die Verzugszinsen angerechnet wurden. Damit bleibt eine Restforderung von 40,64 EUR, für die weiterhin Verzugszinsen anfallen. Sollte diese Restforderung nicht ebenfalls ausgeglichen werden, wird das vor Gericht landen.


16.01.2019 | 19:46
von ReclaBoxler-6434711 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Verzugzinsen wurden noch nicht vollständig bezahlt und zu entstandenen Kosten, die nichts mit dem Verzug selbst zu tun hatten, wurde die Erstattung verweigert. Verfahren bei Schlichtungsstelle läuft noch.


28.01.2019 | 18:03
von ReclaBoxler-6434711 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Das Unternehmen hat die Forderungen zwar zum größten Teil bezahlt, Uneinigkeit herrscht noch bei den von mir eingeforderten Kosten für notwendigen Schriftverkehr mit Zustellungsnachweis und bei der Höhe der Verzugszinsen.
Schlichtungsverfahren geht jetzt zu einem Schlichter.


04.02.2019 | 13:25
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.


04.02.2019 | 13:27
von ReclaBoxler-6434711 endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Angesichts der Insolvenz habe ich beschlossen meine Restforderung von 5.42 EUR nicht weiter gegen die Insolvenzmasse zu betreiben. Mehr als ein paar Cent würden da wohl eh nicht rauskommen und das ist mir den Aufwand nicht wert.




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