0 Views | 31.01.2019 | 12:52 Uhr
geschrieben von Christa Schulz

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Direktbonus u. Neukundenbonus nicht bezahlt Endabrechnung 31.12.

Bestell-/Kundennummer: Kunden-Nr. 804148

BEV Energie hält sich nicht an die vertragsrelevanten Vereinbarungen lt. Vertrag. Sie erstattet und berücksichtigt auch nicht bei Nachzahlungen die zugesagten Direktbonus u. Neukundenbonus. Dadurch wurde der Strom teuer bezahlt (Endabrechnung 31.12.2018).

Mit Fristsetzung meinerseits bis zum 11.02.2019, werde ich danach unverzüglich meinen Anwalt aufsuchen, da ich der Meinung bin, dass das Unternehmen strafrechtlich verfolgt werden muss aufgrund Abzocke (siehe Internet) und Verstoß gegen die Wettbewerbsordnung. Dieses kann bei der örtlichen Polizei erfolgen, Anwalt soll die zugesagten Vereinbarungen einklagen (Rechtschutzversicherung vorhanden).

So geht es nicht! Ich kann BEV nicht weiterempfehlen. Seit dem 1.01.2019 bin ich kein Kunde mehr und werde es auch nie wieder sein.

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Neukundenbonus und Direktbonusauszahlung


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