Durch Immergrün Energie gelöste Beschwerde. | 219 Views | 28.02.2019 | 12:02 Uhr
geschrieben von Ulrich Herbst

Immergrün Energie (Köln)

Versteckte Preiserhöhung - Gaspreis als Strompreis kaschiert

Bestell-/Kundennummer: VertrNr G2161208074

Verschleierte und unverhältnismäßige Preiserhöhung in Gaslieferabrechnung

betr. RgNr. RES00916525 u. RES01337896

SCHLAGWORTE

Wie ich erst mit der jüngsten Abrechnung feststellen musste, haben Sie meinen Gaspreis drastisch erhöht, die Gaspreiserhöhung jedoch nicht transparent mitgeteilt. Daher ist mir diese erst jetzt aufgefallen.

Einerseits haben Sie die Gaspreiserhöhung in der Sektion "Zusammensetzung und Entwicklung Ihres Strompreises" untergebracht und damit suggeriert, es handelt sich um den Strom- nicht jedoch Gaspreis. Andererseits haben Sie keine klare Gegenüberstellung des vorherigen sowie neuen kWh Preises aufgeführt und zudem den alten kWh Preis in einem langen, verklausulierten Betrag in Euro aufgeführt, den neuen Arbeitspreis jedoch in Cent/kWh, was den Vergleich zusätzlich erschwert hat.

Einschlägige Gerichtsurteile wie das BGH-Urteil vom 6. Juni 2018 (Az. VIII ZR 247/17) haben mehr Transparenz vorgeschrieben, indem der alte und neue Strompreis gegenübergestellt wird, sowie Veränderungen der einzelnen Kostenbestandteile wie Netzentgelte, Stromsteuer oder EEG-Umlage aufgeschlüsselt werden müssen. Darüber hinaus wird Ihre Erhöhung nicht dem Prinzip der Billigkeit (§ 315 BGB) gerecht, da Erhöhungen im Verhältnis zur tatsächlichen Gesamtkostenentwicklung stehen müssen. Ihre Erhöhung von 3,66 Cent/kWh auf 6,39 Cent/kWh, d. h. eine Erhöhung des Preises um 75 %, stehen in keinem angemessenen Verhältnis zur Gaspreisentwicklung insgesamt.

Aufgrund der oben genannten Aspekte lege ich hiermit Einspruch gegen die von Ihnen mit Wirkung zum 1.4.2018 vorgenommene Gaspreiserhöhung ein und fordere Sie auf, die Gaspreiserhöhung vollständig zurück zu nehmen. Ich setze Ihnen hiermit eine Frist von 14 Tagen - basierend auf meinem Widerspruch v. 19. 02. 2019 (s. E-Mail-Schriftverkehr), mir dies schriftlich zu bestätigen. Sollten Sie dem nicht nachkommen, werde ich den Rechtsweg beschreiten und die Schlichtungsstelle Energie zwecks Prüfung Ihrer Vorgehensweise einschalten.

gez. Ludwig Digel / Ulrich Herbst (Bevollmächtigter)

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Meine Forderung an Immergrün Energie: Abrechnung der verbrauchten Gasmenge auf der Basis eines Preises von 3,66 Cent/kWh


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
01.03.2019 | 11:09
Firmen-Antwort von: Immergrün Energie
Abteilung: Beschwerde

Sehr geehrter Herr Herbst,

vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.

Wir werden uns über unseren Verbraucherbeauftragten umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Scholz

Referent Online Kundenbetreuung

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Kommentare und Trackbacks (1)


04.03.2019 | 11:23
von Ulrich Herbst gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Immergrün hat Vergleichsvorschlag akzeptiert, aber Umsetzung steht noch aus. Ich gehe jedoch davon aus, dass alles Weitere vereinbarungsgemäß abläuft.




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