Durch primastrom gelöste Beschwerde. | 356 Views | 05.03.2019 | 13:10 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-8295021

primastrom GmbH (Berlin)

Kündigung wegen Umzug nicht möglich

Bestell-/Kundennummer: 7890028925

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

ich wende mich an diese Seite, weil es anders nicht geht. (leider)

Ich habe mit dem Schreiben vom 15.10.18 meinen Stromvertrag bei der primastrom GmbH gekündigt, da ich zum 01.12.2018 umgezogen bin.

Den Vertrag konnte ich nicht mitnehmen, weil ich in einen bestehenden Haushalt eingezogen bin. Daher kündigte ich unverzüglich.

Daraufhin bekam ich eine Kündigungsbestätigung (Brief vom 22.10.2018) zum 31.05.2019.

Da ich damit nicht einverstanden war, ging ich mit einem weiteren Schreiben (24.10.2018) in Widerspruch.

Ich bekam ein Schreiben (16.11.2018) mit der Umzugsmeldung. Am Telefon sagte mir die Dame, ich solle die Angaben zur alten Wohnung machen, aber alles zur neuen Wohnung weglassen, da ich den Vertrag nicht mitnehme.

Mit Kündigungsbestätigung der alten Wohnung alles wieder zurück geschickt.

Keine Reaktion, außer einem weiteren Schreiben mit den Umzugsformularen zum ausfüllen. Am Telefon wurde mir mitgeteilt, dass ich nach dem Umzug ein Schreiben verfassen soll mit Zählernummer und Zählerstand der alten Wohnung. Des Weiteren wurde mir gesagt, dass ich die monatliche Grundgebühr bis zum 31.05.2019 (die ich ja laut Vertragsbedingungen bis zum Vertragsende zu zahlen habe) zusammen mit der Endabrechnung begleichen könnte und ich dann aus dem Vertrag raus wäre.

Am 04.12.2018 setzte ich dieses Schreiben auf, mit der bitte, eine Endabrechnung zu bekommen und ich widerrief die Einzugsermächtigung.

Es wurden mir trotz alledem der volle monatliche Abschlag abgezogen ohne Rückmeldung. Am Telefon wurde ich wieder nur hingehalten und verarscht.

Ich veranlasste die Rückbuchung der Beträge von Januar und Februar, da ich nicht für eine Wohnung zahle in der ich nicht mehr wohne. Den Betrag vom Dezember der gezahlt worden ist, lies ich unberührt, da dieser ja für die Verrechnung der monatlichen Grundgebühr genommen werden könnte.

Beim heutigen Telefonat wurde mir überraschenderweise mitgeteilt, das ich mit Mahnungen und des gleichen rechnen müsse, wenn ich nicht die monatliche Abschlagszahlung bis zum 31.05.2019 leisten würde. Ich würde das Geld ja dann wieder zurückbekommen. Hääää. Warum dann erst zahlen und vor allem für eine Wohnung, in der ich nicht mehr wohne?

Nun hoffe ich, dass mir geholfen werden kann und den ganzen Ärger hinter mich lassen kann. Das ist kein Service am Kunden. Schade.

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Meine Forderung an primastrom GmbH: Die sofortige Beendigung des Vertrages rückwirkend zum 01.12.2019 und keine WZ bis zum 31.05.2019


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Kommentare und Trackbacks (5)


13.03.2019 | 05:39
von ReclaBoxler-8295021 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Habe die letzten beiden Monate zurückbuchen lassen, die mir ohne Ankündigung wieder abgezogen wurden zuzüglich Extrakosten die ich nicht einordnen kann. Ich habe der Einzugsermächtigung Wiedersprochen, trotzdem wird weiter abgebucht. Das ist kriminell.


13.03.2019 | 08:44
von Mr Crabs | Regelverstoß melden
Das Problem ist, dass das alles in den AGB geregelt ist. Lesen Sie bitte dazu Absatz 9.
Ohne vollständige Daten (was bei Primastrom auch die Daten der neuen Wohnung betrifft) sind ihre Angaben nicht komplett und sie haben sich verpflichtet die weitere Nutzung bis zum Ende zu bezahlen.
Ich gehe davon aus, dass sie auch keine schriftliche Zusage der Bearbeiterin bekommen haben, dass sie die Unterlagen nur halb ausfüllen sollen.

Nur wenn eine Belieferung am neuen Wohnort nicht möglich ist, werden sie zum tatsächlichen Auszugsdatum aus dem Vertrag gelassen. Diese Möglichkeit wird aber im Normalfall durch Primastrom geprüft.

Passen Sie auch auf, dass Ihnen durch die Rückbuchung keine überhöhten Inkasso Gebühren entstehen.

28.03.2019 | 05:23
von ReclaBoxler-8295021 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


20.04.2019 | 08:31
von ReclaBoxler-8295021 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


07.11.2019 | 10:03
von ReclaBoxler-8295021 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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