1572 Views | 09.01.2010 | 13:13 Uhr
geschrieben von Andreas Burkhart

T-Mobile Austria GmbH (Salzburg)

Mein Rücktrittsrecht wird mir faktisch unmöglich gemacht

Ich zitiere im folgenden meinen Beschwerdebrief an Telering, aus dem der Sachverhalt genau hervorgeht:

SCHLAGWORTE

"Sehr geehrte Damen und Herren,

mir wurde am 29. und 30.12.2009 im Telering-Shop Europark Salzburg, Europastraße 1, mein Rücktrittsrecht gemäß § 2 Abs 2 Telering AGB für Telekommunikationsdienstleistungen iVm §§ 902 Abs 1, 903 S 3 AGBG und Art 3 EuFrÜb von der in besagtem Shop beschäftigten Frau Anita S. und in weiterer Folge durch ihren Vorgesetzten verweigert.

Auch meine Rechte nach §§ 871f ABGB konnte ich nicht geltend machen. Darüber hinaus hielt es Frau S. noch für nötig mich verbal zu beleidigen.

Gerne schildere ich ihnen im Folgenden den genauen Sachverhalt: Am 28.12.2009 erkundigte ich mich bei der Telering Serviceline (0800650650) zum ersten Mal, ob im Hinblick auf meinen, am 23.12.2009 geschlossenen Vertrag ein Rücktrittsrecht bestünde, da ich die 300 Freiminuten und (wie ich glaubte) 100 inkludierten SMS nicht als ausreichend empfand.

Der Servicemitarbeiter fragte mich darauf, ob der Vertrag im Internet oder in einem der Telering-Shops abgeschlossen wurde. Ich antwortete: „Im Telering-Shop im Europark“. Daraufhin teilte mir der Serviceline-Mitarbeiter mit, dass in diesem Fall leider kein Rücktrittsrecht mehr bestehe. Ich könne aber in den Telering-Shops ein SMS-Zusatzpacket abschließen.

Die Idee mit dem SMS-Zusatzpaket gefiel mir und somit begab ich am 29.12.2009 in den oben angesprochenen Teleringshop um den Vorschlag des Serviceline-Mitarbeiters zu befolgen. Dann ereignete sich aber folgendes:

Auf meine Anfrage, ob für 5 € zusätzlich/Monat dann insgesamt 200 SMS inkludiert sind, erhielt ich von Frau Anita S. die Antwort, dass bei meinem Tarif bisher keine SMS kostenlos verschickt werden können, da als Vertragspartner eine Person über 27 aufscheint. Dies fand ich doch unter dem Aspekt bemerkenswert, dass mir dieselbe Mitarbeiterin bei Abschluss der Vertragsverlängerung am 23.12.2009 mitgeteilt hat, es wären bei dem Tarif „Kleiner Basta“ 100 SMS für mich, als unter 27 Jährigen, inkludiert. Diese Aussage ist gemäß §§10 Abs 1 iVm 10 Abs 3 KSchG rechtswirksam. Diese Regelung kann gegenüber Verbrauchern nicht wirksam abbedungen werden (§2 Abs 2 KSchG).

Des Weiteren ist sowohl ihrer Homepage[1], als auch dem einschlägigen Werbeprospekt zu entnehmen, dass unter dem Angebot „Kleiner Basta“ für alle unter 27-jährige ein Tarif mit 100 inkludierten SMS zu verstehen ist.[2]

Weder auf ihrer Homepage (noch nicht mal im Kleingedruckten) noch im Prospekt findet sich allerdings bei dem Tarif „Kleiner Basta“ ein Hinweis darauf, ob sich die Eigenschaft das 28.Lebensjahr noch nicht vollendet zu haben auf den explizit ausgewiesenen Nutzer der SIM-Karte, oder auf den Vertragspartner beziehen muss.

Zusätzlich durfte ich, ungeachtet der Aussage von Frau S. in Verbindung mit den zwingenden Regelungen des § 10 KSchG, auch deshalb darauf vertrauen, dass mir die im Angebot enthalten 100 Gratis-SMS als ausgewiesener Nutzer der SIM-Karte zugute kommen, weil in meinem bisherigen Tarif 1000 Gratis-SMS, aufgrund der Tatsache, dass ich (also nicht der Vertragspartner) Student bin, inkludiert waren.

Da nach dem alten Tarif (Günta 07) jeder explizit ausgewiesene Nutzer einer SIM-Karte, der als ordentlicher Hörer an einer Hochschule inskribiert ist, unabhängig davon ob selbst Vertragspartner oder nicht, in den Genuss von 1000 Gratis-SMS kam, ist es naheliegend und für jedermann nachvollziehbar, analog anzunehmen dass dies auch für alle unter 27-Jährigen nach dem neuen Tarifmodell zu gelten hat.

Somit unterlag ich, aus den bisher angeführten Gründen, bei Abschluss der Vertragsverlängerung am 23.11.2009 einem Geschäftsirrtum. Dieser wurde gemäß § 871 1.Alt ABGB von meinem Vertragspartner der T-Mobile Austria GmbH durch die Aussage in den Prospekten und auf der Homepage zum Tarif „Kleiner Basta“ und die ausdrückliche Zusage durch deren Angestellte Frau Anita S. veranlasst.

Dies versuchte ich Frau S. am 29.12.2009 verständlich zu machen. Ich verlangte eine Vertragsanpassung, doch dies wurde mir mit dem Hinweis auf ein Jahr Tarifwechselsperre nicht zuerkannt. Eine Irrtumsanfechtung gibt es nach der „kompetenten“ Auskunft von Frau S. bei Telering nicht, da dies nicht in den AGB erwähnt wird. Meinem Einwand dass die Möglichkeit zur Irrtumsanfechtung bei Verbrauchergeschäften zwingendes Recht ist, entgegnete Frau S., dass ich offensichtlich nicht fähig wäre mir die AGB vor Abschluss des Vertrages durchzulesen. (Was diese Beleidigung an meiner Rechten nach §§ 871f ABGB ändern sollte, leuchtet nicht ganz ein).

Außerdem, so Frau S., könne ich nicht vom Vertrag zurücktreten, da die drei Tagesfrist hierfür schon abgelaufen wäre.

Unter dem Aspekt, dass ohnehin eine drei tägige Rücktrittsfrist besteht, sah ich das Problem nun wirklich nicht mehr, da diese unter Berücksichtigung der Feiertage noch nicht vorbei war. Nicht so nach Frau S., die mir darlegte, dass die Rücktrittsfrist seit dem gestrigen Tag nicht mehr besteht. Da ich an meiner Meinung festhielt und immer noch der Auffassung war, dass die drei Tages Frist noch nicht verstrichen ist, antwortete Frau S. sie könne auch nichts machen, wenn ich zu blöd bin, um bis drei zu zählen.

Zu dieser Zeit befanden sich acht bis zehn Leute im Teleringshop, drei davon in der Schlange hinter mir und somit nahe genug, um die abschätzende Äußerung mitzubekommen. Frau S. hat somit das mit gerichtlicher Strafe bedrohte Delikt der Beleidigung nach §115 (1) 1.Alt StGB verwirklicht. Ich bat darum mit ihrem Vorgesetzten oder einer anderen rechtskundigen Person zu sprechen. Dies wurde mir von Frau S. nicht gestattet mit dem Hinweis: „Man sei ja nicht da, um mit mir die Gesetze zu diskutieren“.

Nach einer 20 minütigen weiteren Unterredung ließ ich mich zur vermeintlich einzigen Möglichkeit zur Verbesserung meiner Vertragsbedingungen, nämlich einer Vertragsübernahme, überreden, da dann die 100 gratis SMS monatlich zum Tragen kommen.

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Am Tag darauf wurde mein Ärger über meine Zustimmung zur Vertragsübernahme immer größer, worauf ich mir noch einmal die gesetzlichen Bestimmungen zur Berechnung von Fristen zu Gemüte führte. Meine Recherche sollte ergeben, dass ich mich zu Recht auf mein Gefühl verlassen hatte. Am 28.12.2009 bestand entgegen der Auskunft des Servicelinemitarbeiters noch ein Rücktrittsrecht. Dieses hatte ich selbst am 29.12 noch, da der Tag auf den das fristauslösende Ereignis fällt, nicht einzurechnen ist (§ 902 Abs 1; Art 3 EuFrÜb) und an Feiertagen keine Frist ablaufen kann (§ 903 S 3; Art 5 S 2 EuFrÜb).

Somit wendete ich mich am 29.12 erneut an die Serviceline. Ich sprach mit Herrn Michael M., welcher nach Rückfrage bestätigte, dass mein Rücktrittsrecht am Vortag noch bestanden hat. Ich sollte einfach noch mal in den betreffenden Teleringshop gehen, so seine weitere Ausführung, und den Rechtsirrtum der dortigen Angestellten aufklären. Diese würden mich dann mit Sicherheit zurücktreten lassen.

Dieser Aufforderung kam ich natürlich gerne nach. Im Telering-Shop im Europark angekommen, wurde ich von Frau S. mit den Worten: „Mit Ihnen diskutiere ich nicht“ begrüßt. Ich wies darauf hin, dass mein Rücktrittsrecht von einem Mitarbeiter der Servieceline, nach dessen Rückfrage in der Rechtsabteilung, bestätigt wurde. Sie weigerte sich wieder dieses anzuerkennen. Ich verlangte nach ihrem Vorgesetzen, den ich diesmal netter Weise auch zu Gesicht bekam.

Auch er ließ sich aber nicht beirren und behauptete trotz meines Verweises auf die Serviceline, unter Nennung des Namens des auskunftgebenden Mitarbeiters, und der Vorlage der bereits zitierten Gesetzesstellen, ich hätte kein Rücktrittsrecht. Auch konnte mir besagter Vorgesetzter nicht sagen, wo in den AGB die Berechnung der dreiTages Frist geregelt ist (wenig erstaunlich, denn sie ist dort nicht geregelt). Dass somit die dispositiven Regelungen der §§ 902 Abs 1, 903 S 3 AGBG heranzuziehen sind, konnte ich ihm leider nicht klar machen. Meine Argumente ignorierend wiederholte er nur unentwegt das ginge halt nicht und „es wird uns anders kommuniziert“.

Auf die daraufhin durch mich erfolgte schriftliche Geltendmachung meines Rücktrittsrechts an office spider monkey telering.at; telering.kundenservice spider monkey telering.co.at und info spider monkey telering.at wurde entweder gar nicht, oder mittels automatisch generiertem Standardmail reagiert. Aus dem Standardmail ging hervor, dass die „Anfrage nicht per E-Mail, sondern über das Webformular zu übermitteln“ sei. Ich habe zwar noch nie so viel aufgewendet, um ein Rücktrittsrecht geltend zu machen, füllte aber trotzdem noch das verlangte Formular aus, in dem Glauben, dass damit das Problem erledigt wäre. Dem war allerdings nicht so, denn die Antwort war ein automatisch generiertes Standardmail folgenden Inhalts:

„ Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, derzeit ist es uns auf Grund des erhöhten Eingangs an Anfragen leider nicht möglich, Ihre Kündigung auf dem Schriftweg zu bearbeiten. Wir haben für Sie eine Kündigungs-Hotline eingerichtet. Bitte kontaktieren Sie unsere gratis 24-Stunden Kündigungshotline unter 0800 650 696. Ein Mitarbeiter wird sich dort um Ihr Anliegen kümmern!

Obwohl in den der eigenen AGB unter § 7 Abs 1 Schriftform für Kündigungen vereinbart ist, erkennt Telering eine schriftliche Kündigung (oder in meinem Fall einen Rücktritt vom Vertrag) nicht an.

Aber damit nicht genug: Nach dem Wählen der Kündigungshotline (0800 650 696) verbrachte ich 28 Minuten in der Warteschleife. Die daraufhin von mir angerufene Serviceline, teilte mir mit, dass bei der Kündigungshotline nach 18:00 leider niemand mehr zu erreichen wäre. Das also verstehen sie unter einer „24-Stunden Kündigungshotline“!

Der Angestellte gab zudem sein Bedauern kund, dass weder er selbst mein Rücktrittsrecht anerkennen könne, noch mich mit einer Person verbinden, der das möglich ist. Da die Kündigungshotline erstens um die Zeit nicht erreichbar und zweitens zu Geschäftszeiten derart überlastet sei, möge ich mich doch persönlich in den betreffenden Teleringshop begeben! Ein Rücktritt, eine Kündigung oder eine Beschwerde per E-Mail sei momentan generell ausgeschlossen, so seine weiteren Ausführungen.

Und dabei ließ ich mir mal sagen, dass für Kündigungen keine strengere Form, als die Schriftform gültig vereinbart werden kann und dies in §7 Abs 1 Telering-AGB für Telekommunikationsdienstleistungen auch so geregelt ist.

Somit fordere ich

1) Die Anerkennung und schriftliche Bestätigung meines Rücktritts von der Vertragsübernahme (vom 29.12.09) und von der Vertragsverlängerung (vom 23.12.09),

2) Eine angemessene Entschädigung gemäß §§ 1295ff ABGB für die, durch falsche Auskünfte ihrer Angestellten am 23., 28., 29., und 30.12.2009 bzw. durch die Irreführung durch falsche (u.a. „24-Stunden Kündigungshotline“) Angaben in den E-Mails vom 02. und 03.01.2010 und der Nichtanerkennung meines mir in ihren AGB zugesicherten Rücktrittsrechts entstandenen, Aufwendungen und Schäden[3]

[1] URL: shop.telering.at/0011/1_1_1_1/a2520dafb8d2ca729f709d9b17047bbd/10022/index.html&cardreset=1&resetpromo=1

[2] „Alle bis 27 bekommen 100 SMS ins In- und Ausland zusätzlich geschenkt“

[3] Auf Anfrage liste ich Ihnen diese gerne auf.

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Meine Forderung an T-Mobile Austria GmbH: Anerkennung meines Rechts auf Rücktritt vom Vertrag, Schadenersatz


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Kommentare und Trackbacks (3)


16.01.2010 | 18:29
von Andreas Burkhart noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Telering (Tochter von T-Mobile Austria) reagiert auf mein Einschreiben und meine Mails einfach nicht, stellt aber weiter Grundgebühr in Rechnung.


31.01.2010 | 17:10
von Andreas Burkhart noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.


17.02.2010 | 12:37
von ReclaBoxler-9319718 | Regelverstoß melden
Habe selbst STÄNDIG Probleme mit Telering bezuüglich der Rechnungen. Die Angestellten in der Filiale arbeiten absolut nicht mit den Auskunftgebenden in der Serviceline zusammen. Ständig bekommt man unterschiedliche Auskünfte, die Filialen sind über die Ausknüfte der Serviceline nicht informiert bzw. widerrufen diese und umgekehrt!
Werde meinen Telering-Vertrag mit 31.03 zum Glück kündigen.



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