Durch medimops.de gelöste Beschwerde. | 8 Views | 30.10.2019 | 15:21 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-9404536

medimops.de (Berlin)

Medimops versendet Ware trotz erfolgtem Widerruf

Bestell-/Kundennummer: Bestell # 214325892

Ich habe am 20.10. um 23:30 Uhr 2 Bücher bei Medimops bestellt und über den Direktkauf per PayPal bezahlt (Zahlungsart: hinterlegte Kreditkarte). Da es sehr spät war, habe ich den Computer ausgemacht und in den folgenden Tagen leider nicht bemerkt, dass gar keine Bestellbestätigung eingegangen war. Auch habe ich keine Transaktionsbestätigung von PayPal erhalten.

SCHLAGWORTE

Gestern erinnerte ich mich wieder daran, 2 Bücher bestellt zu haben, nur konnte ich keine derartigen E-Mails finden, auch nicht in meinem PayPal Konto eine derartige Transaktion. Lediglich auf shoop.de habe ich gesehen, dass ich am 20.10. 23:30 Uhr auf medimops.de geklickt hatte.

Ich bestellte also erneut am Abend des 24.10. diesen beiden Bücher und bezahlte per PayPal, wieder mit der hinterlegten Kreditkarte. Leider erst nach dem Kauf kam mir die Idee zu schauen, ob in meinen Kreditkarten-Umsätzen eine Transaktion am 20.10. registriert wurde. Tatsächlich wurde am 20.10. ein Umsatz von medimops.de vorgemerkt. Ich widerrief also noch am Abend des 24.10. die Bestellung vom 24.10. und bat um Aufklärung der Bestellung vom 20.10.

Heute morgen erhielt ich eine E-Mail, dass die Bestellung vom 24.10. schon weiterverarbeitet wurde und ich erst nach Eintreffen der Ware bei mir widerrufen könne. Natürlich müsse ich die Rücksendekosten selbst tragen und man erstatte mir dann nach erfolgter Retoure den Warenwert. Ich habe per E-Mail darauf verwiesen, dass dieses Verhalten abgemahnt werden kann:

Nach meinen Recherchen ist es gemäß §§ 3, 7 Abs. 1 und § 2 Nr. 1 UWG a. F. wettbewerbswidrig, einem Verbraucher unbestellte Ware zur sofortigen oder späteren Zahlung oder zur Rücksendung zuzusenden. Letztlich handelte es sich dann zu diesem Zeitpunkt nach erfolgtem Widerruf um die Zusendung unbestellter Ware bzw. die Erbringung unbestellter Dienstleistungen. Das Oberlandesgericht Koblenz gab in seinem Urteil vom 17.06.2009 (Az.: 9 U 120/09) dazu ebenfalls einem Kunden Recht.

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Leider stoße ich damit auf Ignoranz von medimops.de. Diese Firma handelt wettbewerbswidrig: Die Ware wurde heute Mittag (25.10.) an mich trotz erfolgtem Widerruf am gestrigen Abend (24.10.) verschickt.

Die Kreditkartenfirma bestätigte mir heute auch, dass der Umsatz vom 20.10. gebucht wird. Leider hat man dort keinerlei Transaktions- oder Referenznummer zu diesem Kauf gefunden, was ebenfalls merkwürdig ist. Ich habe medimops.de aufgefordert zu klären, was mit der Bestellung vom 20.10. passiert ist. Die Kreditkartenfirma wird ebenfalls Beschwerde bei medimops.de einreichen und den Fall untersuchen. Leider kann dies bis zu 6 Wochen Zeit in Anspruch nehmen. In jedem Fall kann ich davon ausgehen, dass diese Bestellung nicht von medimops.de bearbeitet wurde, geschweige denn erfasst. Die Antwort bleibt mir medimops.de leider immer noch schuldig.

Ich sehe mich nun gezwungen, eine Strafanzeige aufzugeben und des Weiteren auch die wettbewerbswidrige Handlung anzuzeigen, sofern ich nicht bis 1.11.19 von medimops.de eine Antwort auf mein Anliegen erhalte. Die Firma medimops.de wird darüber ebenfalls in Kenntnis gesetzt.

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Meine Forderung an medimops.de: Aufklärung der Bestellung vom 20.10.19, Erstattung des Kaufpreises


 
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Kommentare und Trackbacks (1)


30.10.2019 | 18:34
von ReclaBoxler-9404536 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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