111 Views | 25.05.2020 | 14:34 Uhr
geschrieben von Steffen Leuschner

Deutsche Post AG (Bonn)

Post "vergisst" Benachrichtigung und lehnt Portoerstattung ab

Bestell-/Kundennummer: Vorgangsnummer: 2020/05-3776609

Ich habe am 28.04. ein Buch nach Köln versandt. Dieses Buch erhielt ich am 18.05.20 mit dem Vermerk zurück, dass der Umschlag nicht in der dortigen Filiale abgeholt worden sei.

SCHLAGWORTE

Auf Rückfrage bei der Empfängerin, warum sie die Sendung nicht abgeholt habe, teilte Sie mit, dass sie erst durch meine Rückfrage von der hinterlegten Sendung erfahren habe.

Mit diesem Vorfall habe ich die Deutsche Post AG "Kundenservice" konfrontiert und um Unterbreitung eines Lösungsvorschlages gebeten. Statt eines Lösungsvorschlages erhielt ich jedoch lediglich die Aussage, dass es ihnen "leid tue", die Sendung jedoch von einer Haftung ausgeschlossen sei.

Ich vermute, dass der Briefträger (ich vermeide hier das Wort "Zusteller", denn das hat er ja nicht gemacht) überhaupt nicht an der Empfängeranschrift vorstellig geworden ist. Erst vor ein paar Wochen habe ich in einer Spielshow im Privat-Fernsehen gesehen, wie der Kandidat, ein Postbediensteter, von Oliver Geissen offenbar von der Frage überrumpelt schien, wie es sein kann, dass Sendungen hinterlegt werden, aber sich keine Karten im Briefkasten befinden.
Die Antwort: Vermutlich hat er (der Briefträger), es nicht geschafft, da hinzufahren.

Offenbar kommt das häufiger vor, als man denkt. Überspitzt: man könnte meinen, die Deutsche Post AG lacht sich drüber kaputt und kassiert fröhlich weiter doppeltes Porto - vermutlich deutschlandweit und übers Jahr gesehen in Millionenhöhe -, spart auf der anderen Seite jedoch Treibstoffkosten (weil die Fahrzeuge ja längst nicht alle Strecken fahren) und Vergütung (weil die Zusteller pünktlich Feierabend machen können) und versteckt sich hinter einem angeblichen Haftungsausschluss.

Ich habe das Angebot der Deutschen Post AG, ein Buch mit einem Gewicht von 800g zu einem Empfänger in Deutschland zu befördern, angenommen und das hierfür vereinbarte Entgelt in Höhe von 2,20 EUR per Vorkasse an den Dienstleister entrichtet, mich also vertragskonform verhalten.
Die Deutsche Post hat ihren Teil des Vertrags nicht eingehalten!

Ich möchte mein Geld zurück!

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Meine Forderung an Deutsche Post AG: 2,20 EUR


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (1)


01.06.2020 | 19:33
von Steffen Leuschner noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Deutsche Post AG hat die Information über diese Beschwerde untersagt, insofern konnte noch keine Klärung herbeigeführt werden.




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