70 Views | 21.04.2021 | 12:48 Uhr
geschrieben von Edin Sarcevic

(Travelstart) OY SRG FINLAND AB (HELSINKI-FINLAND)

Unberechtigte Einbehaltung einer Bearbeitungsgebühr

Bestell-/Kundennummer: Fallnummer: 42652822 Bestellnummer: L3OUQUQ Buchungsnummer Flug:

Antrag auf VOLLPREISERSTATTUNG / Entschädigung nach der EU Verordnung wegen Flugausfall.

Der Flug wurde vor einem Jahr wegen Corona gecancelt.
Trotz der vollen Rückerstattung von Austria Airlines für einen gecancelten Flug, hat Travelstart eine Bearbeitungsgebühr von über 30 € veranlasst und nicht den vollen Erstattungsbetrag an mich rücküberwiesen. Travelstart kassiert also Gebühren für etwas, für das vom Kunden kein verschulen vorliegt. Ich wiederhole erneut, dass es sich hier um eine Stornierung des Fluges der Buchungsnummer 47MR7Y aufgrund der COVID-19-Situation handelt. Es ist auch von Travelstart mit der E-Mail vom 22.06.2020, 14:57 (unterschrieben von Frau O.) bestätigt worden. Somit ist Travelstart nicht berechtigt, die für das Ticket bezahlte Summe in irgendeiner Form zu mindern.

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Meine Forderung an (Travelstart) OY SRG FINLAND AB: Restbetragerstattung in Höhe von 30,- €.


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
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Kommentare und Trackbacks (3)


28.04.2021 | 14:53
von Edin Sarcevic noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


30.04.2021 | 17:34
von Edin Sarcevic noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
ANtwort der Fa Travelstart: 38.4.2021:
Wir entschuldigen uns für die verspätete Antwort.
Die 30 EUR sind unsere Bearbeitungsgebühren, da wir die Kommunikation mit der Fluggesellschaft übernehmen. Dies erfordert viel Verwaltungsarbeit, um Ihnen die bestmögliche Lösung für Ihre Buchung bieten zu können. Gemäß unseren Geschäftsbedingungen sind unsere Gebühren nicht erstattbar und Sie können dies gerne auf unserer Webseite in unseren Richtlinien nachlesen.

Mit freundlichen Grüßen,

Mahmoud E.


15.05.2021 | 20:06
von Edin Sarcevic noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Antword von ETRAVELI GROUP:
Unsere Reisevermittlungsdienstleistung, war mit dem Abschluss der Buchung vollständig erbracht. Sie haben uns beauftragt, die Erstattung zu beantragen, somit handelt es sich um eine zusätzliche Geschäftsbesorgung gemäß § 675 BGB.

In unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ist unter Ziffer 3.5. Von Ihnen gewünschte Änderungen und Stornierungen vermerkt:

3.5.1. Die Bedingungen für die Änderung von Flugbuchungen (einschließlich Namensänderung des Passagiers, Ziel und Reisedatum) und für die Bereitstellung von Erstattungen bei Stornierungen werden von der jeweiligen Fluggesellschaft festgelegt, die Ihr Vertragspartner für die Durchführung des Flugs ist. Wir als Vermittler haben keinerlei Einfluss auf diese Bedingungen.

3.5.2. Wenn Sie Ihre Buchung ändern oder aufgrund einer Annullierung eine Erstattung beantragen möchten, bieten wir Ihnen als eigene Zusatzdienstleistung an, den Antrag in Ihrem Namen zu bearbeiten, sofern die Bedingungen der Fluggesellschaft eine solche Änderung oder Erstattung aufgrund einer Stornierung zulassen. Im Buchungsablauf für solche Zusatzdienste informieren wir Sie über jegliche weiteren Bedingungen und Gebühren für solche Dienste. Für eine Liste unserer Gebühren, klicken Sie hier.

Sie wurden vor Abschluss der Buchung, in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen über die zusätzlichen Kosten informiert und haben durch die Buchung, sich mit diesen einverstanden erklärt. Somit ist es uns erlaubt, für zusätzliche Leistungen, ein zusätzliches Entgelt zu berechnen, weshalb wir einer Erstattung der Gebühr nicht zustimmen.

Mit freundlichen Grüßen,
VeraH, Customer Relations
Travelstart




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