8 Views | 14.05.2021 | 15:38 Uhr
geschrieben von Amira Slimani

Avis Budget Autovermietung GmbH & Co. KG (Oberursel)

Ungerechtfertigte Schadensbelastung/Kreditkarte belastet

Bestell-/Kundennummer: EB4541726

Ich hatte am Flughafen Hamburg vom 11.03.- 02.04.21 bei Budget ein Auto angemietet.

SCHLAGWORTE

Das Auto wurde pünktlich am 02.04.21 um 10:35 h ohne Schaden, vollgetankt zurück gebracht. Am 20.04.21 erhielt ich per Post meine Kreditkartenabrechnung und musste feststellen, dass mir ohne Angaben von Gründen 730,84 € von der Firma Avis abgebucht worden sind. Auf mehrfacher Anfrage bei der Firma Avis, dass ich gern wüsste, wie diese Summe zustände gekommen sei, verwies man mich auf die Budget Seite. Da es ein Fehler im System gäbe, konnte ich die Rechnung nicht einsehen. Als ich dann endlich eine Rechnung erhielt, stellte sich heraus, dass es angeblich einen Schadensfall, am Reifen gab und das der Pannendienst gerufen werden musste! Der Wagen war bei der Abgabe am 02.04.21 um 10:35 h Schadensfrei, er fuhr tadellos, es gab keinerlei Reifenschäden.

Am 06.04.21 wurden mir kommentarlos ohne Schadensmeldung einfach 730,84 € von der Kreditkarte abgebucht. Ich bin bis zum 10.05.21 weder mündlich noch schriftlich auf einen angeblichen Reifenschaden hingewiesen worden. Ihre Mitarbeiterin am Avis Schalter zeigte sich extrem unfreundlich und unkooperativ. Behauptete dummdreist, dass ich den Schaden über 730,84 € ja ohnehin nicht tragen müsste, da ich gut versichert sei! Der Wagen war bei Abgabe unbeschädigt. Ich werde mich nicht an dieser Form des Versicherungsbetrugs beteiligen und möchte darauf hinweisen, dass die Leute, die die Wagen entgegen nehmen wie die Henker mit den Autos umgehen. Ich habe keine Fotos gemacht, weil der Wagen keinen Schaden hatte.

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Meine Forderung an Avis Budget Autovermietung GmbH & Co. KG: Sofortige Rückerstattung.


 
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Kommentare und Trackbacks (1)


14.05.2021 | 16:47
von Fred . .H.S. | Regelverstoß melden
Der Mieter eines Mietfahrzeuges haftet nur für Schäden, die er selber verschuldet hat. Hierzu liegen Grundsatzurteile des LG Baden-Baden vom 12.6.2007 (5 S 19/06), sowie LG Berlin vom 18.11.2011 (56 S 36/11) vor, wonach der Mieter nicht für unaufklärbare Schäden am Mietfahrzeug haftet. Die Autovermietung muss dem Mieter nachweisen, dass er den Schaden selbst verursacht hat.

Vielleicht hilft Ihnen dies weiter. Viel Erfolg!



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