mobilcom-debitel GmbH (Stuttgart)
Rufnummern- Portierung verweigert
Wir sind ein Ingenieurbüro für Planung und Beratung und haben bei Talkline einen Geschäftskundenvertrag fristgerecht mit erhaltener Kündigungsbestätigung gekündigt.
Der alte Vertrag lief am 31.1.2010 aus, mit dem neuen Netzbetreiber Vodafone haben wir einen neuen Vertrag abzuschliessen versucht. Die Priorität ist dabei die Rufnummern-Portierung, da wir unter der bisherigen Nummer 15 Jahre zu erreichen waren.
Der 1. Portierungsversuch von Vodafone erfolgte am 13.1.2010 und wurde verweigert.
Wir erhielten eine SMS auf die Mobilnummer mit der Info, dass die Portierung verweigert wurde,die Gründe würden wir bei unserem neuen Vertragspartner erfahren.
Unendliche Anrufe bei Talkline endeten mit teuren Warteschleifen oder nach Erreichen eines Mitarbeiters durch unfreundliche Auskünfte oder einfach auflegen.
e-Mails werden nie beantwortet, Fax-Sendungen an Talkline auch nicht.
Talkline verweigert jegliche Information!
Gestern wurde der 3. Portierungs-Versuch abgewiesen. Vodafone erhält immer die Auskunft, daß Formfehler gemacht würden.
Wir sind unter der Mobilnummer seit 1.2.2010 nicht mehr zu erreichen und müssen unseren Kunden klarmachen, daß dieser Umstand noch unbestimmte Zeit dauert.
Dies ist für uns geschäftsschädigend und wir verlangen daher umgehend die Portierung incl. Entschädigung.
Wir haben diesen Vorgang am 9.1.2010 an die Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur weitergeleitet!
Die Rufnummer wurde portiert und erst am 23.2.2010 freigeschaltet. Eine Entschädigung für die Nichterreichbarkeit für den Zeitraum von über drei Wochen müssen wir separat einklagen. Von Seiten der Fa. Debitel gibt es keinerlei Reaktion
Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Mein Zeichen, meine Nachricht vom (0 30) Bonn
Schli-0075
216-12 22480-590
oder (0228) 14-1235 25.02.2010
Schlichtungsverfahren Menner ./. debitel AG;
Antragsstellung
Sehr geehrter Herr Menner,
wie Ihnen bereits bekannt gegeben wurde, liegt Ihr Schlichtungsantrag, registriert unter der
Nummer Schli-0075, der Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur vor.
Die Schlichtungsstelle hat Ihren Antrag der Schlichtungsordnung gemäß § 47a Abs. 4 des Tele-
kommunikationsgesetzes (SchliO2008) geprüft und dem Antrag hinsichtlich des Portierungsbe-
gehrens stattgegeben.
Bitte beachten Sie jedoch, dass Ihr Wunsch auf Durchsetzung eines Schadensersatzanspruches
ausweislich des § 47a TKG nicht Gegenstand des Schlichtungsverfahrens sein kann. § 44 TKG
ist nicht in den Prüfungs-Katalog aufgenommen worden, für den eine Schlichtung möglich sein
soll. Demnach wäre ein etwaiger zivilrechtlicher Schadensersatzanspruch nach § 44 TKG oder
allgemeinen Rechtsvorschriften vor den ordentlichen Gerichten durchzusetzen.
Der weitere Ablauf gestaltet sich nach der SchliO2008.
Gemäß § 6 Abs. 1 der SchliO2008 ist der Antragsgegner nunmehr innerhalb der nächsten vier
Wochen, bis zum 29.03.2010, zur schriftlichen Antragserwiderung aufgefordert.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Lieselotte W.
- Schlichtungsstelle -
Bundesnetzagentur • Postfach 80 01 • 53105 Bonn
Herrn
Ulrich Menner
Eisenhutweg 26
70374 Stuttgart