287 Views | 06.01.2022 | 22:43 Uhr
geschrieben von Bärbel Bente

MSC Kreuzfahrten GmbH (München)

MSC Cruises unprofessionell, zahlungsunfähig?

Bestell-/Kundennummer: Buchung Nr. 39831609

MSC Cruises lässt Kreuzfahrt ausfallen, schickt Passagiere in HH HBF nach Unterrichtung durch unautorisierten Mitarbeiter ohne Vorwarnung zurück nach Hause, bis heute keinerlei Information. Völlige Ratlosigkeit, Weihnachten verdorben!

Die o. a. Reise haben wir kurzfristig wenige Tage vor Reisebeginn über ein Reisebüro bei Ihnen gebucht. Der Buchungsablauf ging zügig vonstatten, der Reisepreis wurde von uns unmittelbar beglichen, so dass wir uns freuen durften, von Ihnen über die Weihnachtstage verwöhnt zu werden.

SCHLAGWORTE

Leider hat diese Reise vom 19.12. – 26.12.2021 nicht stattgefunden. Dafür trifft Sie zunächst absolut keine Schuld, völlig indiskutabel ist jedoch Ihre Handlungsweise im Umgang mit der Covid-19-Situation!

Die sehr merkwürdigen Begleitumstände dieser Reise, begonnen mit der dubiosen Abweisung der angereisten Gäste in Hamburg, Hauptbahnhof, durch nichtautorisierte Mitarbeiter einer Servicefirma (PWL), die Nichterreichbarkeit der Reederei (weder telefonisch noch per E-Mail) am Abreisetag, die bis heute nicht erfolgte offizielle Absage der Reise beim Kunden (also bei uns), die bis heute nicht erfolgte offizielle Absage der Reise auf der Website von MSC Cruises, haben mein äußerstes Misstrauen geweckt.

Wie beschrieben, außer guten Weihnachtswünschen (welcher Hohn!), gibt es keinerlei Information durch Ihr Unternehmen.

Ihr Verhalten lässt es zu, eine hohe Wahrscheinlichkeit der Zahlungsfähigkeit von MSC Cruises zu vermuten, so dass ich heute, schon um eventuelle Fristen einzuhalten, meine Ansprüche bei der im Sicherungsschein angegebenen Versicherung geltend gemacht habe.

BESCHWERDEN GESUCHT
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Schreiben Sie Ihre Beschwerde.

Meine Ansprüche belaufen sich auf den Reisepreis in Höhe von 738 € sowie vergebliche An- und Abreisekosten in Höhe von ca. 50 €, Belege über die formulierten Ansprüche lege ich auf Wunsch später bei.

Mein Misstrauen wird nicht zuletzt auch dadurch verstärkt, da es innerhalb kurzer Zeit bereits der zweite Vorfall ist, der Ihr Unternehmen in höchst zweifelhafterm Licht erscheinen lässt:

So muss ich als Kunde erleben, dass Sie (zumindest) eine Kreuzfahrt per Auktion (via Tchibo) angeboten haben, jedoch deren Einlösung nach gewonnener Auktion mit der Argumentation ablehnen, dass überhaupt kein Anspruch auf diese Reise bestünde, da angeblich kein Reisevertrag zustande gekommen sei. Leider muss in dieser Angelegenheit Ihrem Unternehmen auf die Sprünge helfen.

Verstehen Sie diese Vorgehensweisen als heutzutage seriöses kaufmännisches Verhalten?

Wenn ja, kann ich nur hoffen, und daher suche ich auch die Öffentlichkeit, dass möglichst vielen potentiellen Kunden dieses Schreiben zur Kenntnis gelangt und zukünftig Geschäftsverbindungen mit Ihnen vermeiden!

Ich bitte Sie um kurzfristige Stellungnahme.

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Meine Forderung an MSC Kreuzfahrten GmbH: Rückzahlung Reisepreis, An- und Abreisekosten, Nebenkosten, Ersatz der in der Auktion erworbenen Reise.


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
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Kommentare und Trackbacks (3)


21.01.2022 | 18:46
von Bärbel Bente noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Guten Tag, nein, Problem ist nicht gelöst - wie auch, wenn sich MSC Cruises nicht einmal grundsätzlich zu der Problematik der Absage äußert, weder auf ihrer eigenen website ( https://www.msccruises.de/), noch auf diesem Portal, noch auf meine diversen emails in dieser Angelegenheit, siehe also meine Vermutung, daß es bei MSC größere Probleme gibt, als das Einzelschicksal eines Kunden.
Aber nicht vergessen, MSC Cruises: Auch die Beschwerden diese Portals werden von vielen potentiellen Kunden gelesen, die dann hoffentlich wissen, was sie zu tun haben oder besser zu unterlassen.


06.02.2022 | 15:36
von Bärbel Bente noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bis heute wissen wir noch nicht einmal offiziell, daß diese Reise ausgefallen ist, MSC Cruises ist auf Tauchstation. In Kürze werde ich diesen Verein aber mit einem Mahnbescheid (wegen der Rückzahlung des Reisepreises) wecken, ganz so, wie man es üblicherweise mit säumigen Zahlern macht.


28.05.2022 | 14:26
von Bärbel Bente noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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