294 Views | 05.01.2023 | 18:19 Uhr
geschrieben von Franz Senger

Deutsche Bahn AG (Berlin)

Trotz Vorgabe falsche Tickets

Bestell-/Kundennummer: 1-157817517370

Rückerstattung verweigert.

Sparticketkauf - Stornierung also möglich, da Termin von Dritten abhängig - für drei Personen von Freising nach Berlin und zurück mit Probebahncard 25 - online nicht möglich. Ausdruck der Reisedaten - Sparticket - am Schalter Freising gebucht und EUR 372,90 bezahlt incl. Reservierung - Beratung erfolgt nicht - und eine Probebahncard, für die beiden anderen Reisenden wäre persönliche Unterschrift erforderlich. Termin in Berlin geplatzt.

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Sofort zum Schalter und versucht zu stornieren.

Leider ohne Erfolg, da der Schalterstarbeiter mir statt des gewünschten Spartickets - also mit Stornierungsmöglichkeit - das Supersparticket ohne Stornierungsmöglichkeit verkauft hat, obwohl es auf meinem Ausdruck der Reisedaten aufgeführt war. E-Mails an kundendialog spider monkey bahn.de, Tel. Rückruf von dort, mit Kompromissvorschlag, 75 % zu übernehmen, mit dem Hinweis, die Reiseunterlagen im Original vor dem genannten Termin zurückzusenden, unabhängig davon, ob ich versuche, die 100 % (ohne Reservierung) zurückzuerhalten, was per Einschreiben erfolgte.

Es kam aber keine Antwort darauf. Erneute Reklamation per E-Mail und per Brief.

Keine Antwort. Dann kam am 24.12.2022 E-Mail mit anderer Vorgangsnummer 1-157879261811 mit Entschuldigung, dass Sie in unserem Reisezentrum in Freising nicht die richtige Fahrkarte für ihre Reise nach Berlin erhalten haben. Dafür bitten wir Sie um Entschuldigung".

Fehler im Reisezentrum eingestanden, versehen mit dem Angebot, einem befristeten Gutschein über EUR 235,00 - 75 % der Fahrkarte ohne Reservierung und Bahncard von EUR 314 - für die nächste Bahnfahrt, die ich aber nicht gebrauchen kann, da ich nicht Zug fahre.

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Meine Forderung an Deutsche Bahn AG: 100 % Erstattung, da der Fehler im Reisezentrum verursacht wurde abzgl. EUR 10 BG.


 
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Kommentare und Trackbacks (5)


06.01.2023 | 14:07
von Corey Taylor | Regelverstoß melden
Unabhängig davon, dass Die DB AG nicht der richtige Ansprechpartner ist meldet sich auch die DB Vertrieb AG hier nicht.
Fahrkarten sollten, egal wo gekauft, immer nochmal genau kontrolliert werden. Auch wenn es dafür jetzt zu spät ist. Sparpreise können storniert werden, ja. Aber auch da hätte es lediglich einen Gutschein gegeben. Sollte es zu einer BahnCard Probe noch gekommen sein, bitte dran denken diese zu kündigen. Geht sonst in ein Abo über.

13.01.2023 | 20:05
von Franz Senger noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Mit Schreiben vom 06.01.2023 habe ich bei Vorstandsvorsitzendem Dr. Lutz und Fernverkehrsvorstand Dr. Petersen interveniert, da ich mittlerweile 3 verschiedene Vorgangsnummern mit unterschiedlichen Kulanzangeboten über Gutschein bis Ablehnung vorliegen habe. Dafür habe ich nach Bestellung vom 22.11. am 05.01.2023 die Probe Bahncard 25 erhalten, die ich aber heute sofort gekündigt habe, bevor die Kündigungsfrist nächste Woche bereits abläuft. Kann sich aber hinziehen "aufgrund eines ungewöhlich hohen E-Mailaufkommens". Danke für den Hinweis Corey Tayler.


13.01.2023 | 20:06
von Franz Senger noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Kein Regelverstoß:
Mit Schreiben vom 06.01.2023 habe ich bei Vorstandsvorsitzendem Dr. Lutz und Fernverkehrsvorstand Dr. Petersen interveniert, da ich mittlerweile 3 verschiedene Vorgangsnummern mit unterschiedlichen Kulanzangeboten über Gutschein bis Ablehnung vorliegen habe. Dafür habe ich nach Bestellung vom 22.11. am 05.01.2023 die Probe Bahncard 25 erhalten, die ich aber heute sofort gekündigt habe, bevor die Kündigungsfrist nächste Woche bereits abläuft. Kann sich aber hinziehen "aufgrund eines ungewöhlich hohen E-Mailaufkommens". Danke für den Hinweis Corey Tayler.


30.01.2023 | 10:18
von Franz Senger noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Auf mein Schreiben an Dr. Peterson/DB AG hat der Zentrale Kundendialog mit E-Mail vom 23.01.2023 jegliche Kulanz abgelehnt. Auf die widersprüchlichen und im Verlaufe verschlechterten Kulanzangebote bis Ablehnung wurde nicht eingegangen. Am 25.01. habe ich darauf reagiert und klargestellt, dass ich lt Reiseplan eine Willenserklärung abgegeben habe, der Vorschlag vom Reisezentrum jedoch ein abweichendes Angebot beinhaltete, worauf ich nicht hingewiesen wurde, was als versteckter Dissens bezeichnet wird. Am 27.01.2023 wurde vom zentralen Kundendialog darauf nicht eingegangen. Vielmehr wurde ich an die Schlichtungsstelle SÖP bzw. Durchsetzungsstelle Fahrgastrechte beim Eisenbahnbundesamt verwiesen mit dem Hinweis, auf keine E-Mails meinerseits mehr zu reagieren. Zentraler Kundendialog ist was anderes. Ich könnte jetzt spöttisch fragen, wie der DB-Vorstand seine Boni intern im defizitären Konzern refinanziert? Ist das Masche, bewusst primär Superpreisangebote auszuhändigen, weil diese nicht stornierbar sind und diese erforderlichen Falls erst bei sofortiger Reklamationen vor Ort storniert werden?


27.02.2023 | 10:17
von Franz Senger noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nachdem der Vorstand der DB, Dr. Lutz sich nicht bemüßigt gefühlt hat, sich auf meine Beschwerde zu äußern habe ich das Eisenbahnbundeamt als Aufsichtsbehörde eingebunden. "Die Ausgestaltung und Abwicklung des Beschwerdemanagement liegt in der unternehmerischen Verantwortung der DB AG ebenso wie die Frage der Gewährung einer Kulanz. Es ist gerade das Wesen der Kulanz, losgelöst von gesetzlichen Vorgaben, im Wege der operativen Entscheidung des Unternehmens im Einzelfall bei Bedarf eine Lösung zu finden. " Als Aufsichtsbehörde der DB AG bin ich sehr verwundert über diese Ansicht und habe deshalb die Schlichtung beantragt. Reaktion bisher keine.




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