Durch E.ON Energie Deutschland gelöste Beschwerde. | 116 Views | 20.06.2023 | 11:19 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-5918251

E.ON Energie Deutschland GmbH (München)

Jahresabrechnung um mehr als zwei Monate verspätet

Bestell-/Kundennummer: Stromvertrag Nr.: 242 143 951 243

Strom-Jahresabrechnung zum Stichtag 28.02.2023, aus der ich einen dreistelligen Erstattungsbetrag erwarte, ist immer noch nicht erfolgt.

Stichtag für die Stromabrechnung zu o. a. Vertrag war der 28.02.2023.

Gemäß der gesetzlichen 6-Wochen-Frist hätte die Abrechnung bis Mitte April erfolgt sein müssen.

Der Vertrag (Grundversorgung) ist mittlerweile nicht mehr in Belieferung, aber ich habe bei E.ON einen Anschlussvertrag zu einem anderen Tarif.

Trotz wiederholter Mahnungen führt E.ON die Jahresabrechnung nicht durch und ich erhalte auch keinerlei Information, bis wann ich mit der Abrechnung rechnen kann.

Für meinen Gasliefervertrag bei E.ON, auf den ich eine Nachzahlung leisten musste, erfolgte demgegenüber innerhalb von 2 Wochen nach Stichtag eine Abrechnung und Abbuchung des Nachzahlungsbetrages.

Sollte diese Beschwerde ihr Ziel nicht erreichen, so wird mein nächster Schritt die Einschaltung eines Rechtsanwaltes sein, auch zur Erstreitung meines Anspruchs auf Verzugszinsen gemäß §288, Abs. 1 BGB und Verzugspauschale gemäß § 288, Abs. 5. BGB.

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Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland GmbH: Umgehende Durchführung der Abrechnung und Auszahlung der geschuldeten Beträge.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
20.06.2023 | 11:19
Firmen-Antwort von: E.ON Energie Deutschland GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Hallo ReclaBoxler-5918251,

vielen Dank dafür, dass Sie sich auf diesem Weg bei uns melden. Es tut uns wirklich leid, dass Sie schon länger auf Ihre Rechnung warten. Bitte entschuldigen Sie.

Zur Zeit sind tatsächlich noch einige Verträge für die Abrechnung gesperrt, da im Hintergrund Anpassungen in unserem Abrechnungssystem erfolgen. Das ist auch bei Ihrem Vertrag der Fall. Sobald die Anpassungen abgeschlossen sind, senden wir Ihnen Ihre Rechnung zu.

Viele Grüße
Ihre E.ON Energie Deutschland

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Kommentare und Trackbacks (5)


21.06.2023 | 08:42
von ReclaBoxler-5918251 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
E.ON weiß ganz genau, dass organisatorische Probleme keinen Rechtsbruch rechtfertigen. Ich interpretiere das Schreiben von E.ON im Klartext so:

Wir wissen, dass wir einen Rechtsbruch begehen, aber wir finden den uns von Ihnen gewährten zinslosen Kredit eigentlich ganz cool und haben noch keine Lust, darauf zu verzichten. Sobald wir ihre Knete nicht mehr brauchen, wann auch immer das sein mag, führen wir möglichweise mal die Abrechnung durch.

Mit freundlichem Stinkefinger

.


24.06.2023 | 10:45
von ReclaBoxler-5918251 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bis auf die in der Reclabox veröffentlichte Antwort von E.ON ist noch keinerlei Reaktion, geschweige denn die geforderte Durchführung der Abrechnung erfolgt.


01.07.2023 | 13:15
von ReclaBoxler-5918251 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Noch keine weitere Reaktion.
Forderung nicht erfüllt.


16.07.2023 | 17:24
von ReclaBoxler-5918251 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Der Stand ist unverändert. Weder ist eine weitere Antwort erfolgt, noch habe ich eine Endabrechnung erhalten.


19.07.2023 | 18:43
von ReclaBoxler-5918251 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Abschlagszahlung ist heute erfolgt. Nach meiner Rechnung in korrekter Höhe, allerdings sind die geschuldeten Zahlungen von Vertragsstrafen gemäß §288 BGB unterblieben.




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