E.ON Energie Deutschland GmbH (München)
Jahresabrechnung um mehr als zwei Monate verspätet
Bestell-/Kundennummer: Stromvertrag Nr.: 242 143 951 243
Strom-Jahresabrechnung zum Stichtag 28.02.2023, aus der ich einen dreistelligen Erstattungsbetrag erwarte, ist immer noch nicht erfolgt.
Stichtag für die Stromabrechnung zu o. a. Vertrag war der 28.02.2023.
Gemäß der gesetzlichen 6-Wochen-Frist hätte die Abrechnung bis Mitte April erfolgt sein müssen.
Der Vertrag (Grundversorgung) ist mittlerweile nicht mehr in Belieferung, aber ich habe bei E.ON einen Anschlussvertrag zu einem anderen Tarif.
Trotz wiederholter Mahnungen führt E.ON die Jahresabrechnung nicht durch und ich erhalte auch keinerlei Information, bis wann ich mit der Abrechnung rechnen kann.
Für meinen Gasliefervertrag bei E.ON, auf den ich eine Nachzahlung leisten musste, erfolgte demgegenüber innerhalb von 2 Wochen nach Stichtag eine Abrechnung und Abbuchung des Nachzahlungsbetrages.
Sollte diese Beschwerde ihr Ziel nicht erreichen, so wird mein nächster Schritt die Einschaltung eines Rechtsanwaltes sein, auch zur Erstreitung meines Anspruchs auf Verzugszinsen gemäß §288, Abs. 1 BGB und Verzugspauschale gemäß § 288, Abs. 5. BGB.
20.06.2023 | 11:19
Abteilung: Kundenbetreuung
Hallo ReclaBoxler-5918251,
vielen Dank dafür, dass Sie sich auf diesem Weg bei uns melden. Es tut uns wirklich leid, dass Sie schon länger auf Ihre Rechnung warten. Bitte entschuldigen Sie.
Zur Zeit sind tatsächlich noch einige Verträge für die Abrechnung gesperrt, da im Hintergrund Anpassungen in unserem Abrechnungssystem erfolgen. Das ist auch bei Ihrem Vertrag der Fall. Sobald die Anpassungen abgeschlossen sind, senden wir Ihnen Ihre Rechnung zu.
Viele Grüße
Ihre E.ON Energie Deutschland
Wir wissen, dass wir einen Rechtsbruch begehen, aber wir finden den uns von Ihnen gewährten zinslosen Kredit eigentlich ganz cool und haben noch keine Lust, darauf zu verzichten. Sobald wir ihre Knete nicht mehr brauchen, wann auch immer das sein mag, führen wir möglichweise mal die Abrechnung durch.
Mit freundlichem Stinkefinger
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Forderung nicht erfüllt.