Durch eprimo gelöste Beschwerde. | 89 Views | 01.07.2023 | 23:16 Uhr
geschrieben von Herbert Stockerl

eprimo GmbH (Neu-Isenburg)

Nach 13 Wochen keine Endabrechnung

Bestell-/Kundennummer: 46573272

Laut §40c. Abs. 2 EnWG ist spätestens sechs Wochen nach Lieferbeendigung eine Endabrechnung zu erstellen. Seit 13 Wochen ist eprimo trotz Anmahnungen nicht in der Lage oder nicht Willens diese ordnungsgemäß zuzusenden.

Da ich sehr hohe Abschläge bezahlen musste, erwarte ich eine hohe Rückzahlung.

Vielleicht hilft auch erst eine Beschwerde bei der Schlichtungsstelle.

Oder der Gang zum Rechtsanwalt und eine Strafanzeige.

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Meine Forderung an eprimo GmbH: Sofortige Erstellung der Endabrechnung und Auszahlung des Guthabens.


 
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Kommentare und Trackbacks (2)


09.07.2023 | 14:05
von Herbert Stockerl noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich kann nur vor EPRIMO warnen, Keine Reaktion! Die wollen sich anscheinend um die Rückzahlung drücken. Vom EPRIMO Kundenportal wurde ich auch schon rausgeworfen. Was sol ich davon halte?


26.07.2023 | 08:51
von Herbert Stockerl gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Viel zu spät und mit Drohungen (Rechtsanwalt und Strafanzeige) ist es mir gelungen endlich eine Abrechnung zu erhalten. Ich werde diese genau prüfen, da ich EPRIMO nicht mehr vertraue!




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