Durch Simon Wolf gelöste Beschwerde. | 15 Views | 24.07.2023 | 12:54 Uhr
geschrieben von Michael Christmann

Simon Wolf GmbH (Sigmaringen)

Genehmigte Kompressionsstrümpfe werden nicht geliefert

Bestell-/Kundennummer: 2708

Anfangs Mai 2023 habe ich in der Albstadt-Filiale des Sanitätshaus Wolf GmbH eine Verordnung für flach gestickte Kompressionsstrümpfe Härtegrad III abgegeben.

Dafür verlangt meine Krankenkasse einen Kostenvoranschlag.

Das Sanitätshaus Wolf hat, seit Mai 2023 (das erste Mal am 15.05.2023) zweimal, jeweils einen Kostenvoranschlag an meine Krankenkasse geschickt.

Meine Krankenkasse hat bemängelt, dass der Kostenvoranschlag falsch ausgestellt wurde und das zweimal.

Bis zum Schluss wurde der Kostenvoranschlag richtig ausgestellt und am 13.07.2023 hat mir meine Krankenkasse SCHRIFTLICH mitgeteilt, dass die Verordnung genehmigt wurde und dass der letzte Kostenvoranschlag des Sanitätshaus Wolf GmbH angenommen wurde.

Seit damals warte ich immer noch auf meine Kompressionsstrümpfe, laut einer Verordnung, die ich in der ersten Monatshälfte des Monats Mai, eingereicht habe.

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Meine Forderung an Simon Wolf GmbH: Bereitstellung/Lieferung mit Hausbesuch der genehmigten Kompressionsstrümpfe.


 
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Kommentare und Trackbacks (1)


24.07.2023 | 14:20
von Michael Christmann gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ja. Das Unternehmen hat sofort auf diese Beschwerde reagiert.




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