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89 Views | 01.07.2023 | 23:16 Uhr
geschrieben von Herbert Stockerl
Bestell-/Kundennummer: 46573272
Laut §40c. Abs. 2 EnWG ist spätestens sechs Wochen nach Lieferbeendigung eine Endabrechnung zu erstellen. Seit 13 Wochen ist eprimo trotz Anmahnungen nicht in der Lage oder nicht Willens diese ordnungsgemäß zuzusenden.
Da ich sehr hohe Abschläge bezahlen musste, erwarte ich eine hohe Rückzahlung.
Vielleicht hilft auch erst eine Beschwerde bei der Schlichtungsstelle.
Oder der Gang zum Rechtsanwalt und eine Strafanzeige.
Meine Forderung an eprimo GmbH:
Sofortige Erstellung der Endabrechnung und Auszahlung des Guthabens.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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