278 Views | 01.08.2023 | 12:08 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-3098841

PayPal (Europe) S.à r.l. & Cie, S.C.A. (Luxemburg)

Verweigerung des Käuferschutzes

Ware zurückgeschickt, aber keine Erstattung von Händler. Antrag auf Käuferschutz gestellt, aber zugunsten des Händlers entschieden.

Nach § 355 Abs. 3 Satz 4 BGB trägt der Unternehmer das Risiko der Rücksendung einer Ware nach erfolgtem Widerruf.

Das bedeutet, dass der Verkäufer beim Verlust der Ware im Rahmen der Rücksendung weder den vom Käufer gezahlten Kaufpreis behalten darf, noch Wert- oder Schadensersatz geltend machen kann.

Dies folgt auch aus § 357 Abs. 7 BGB, der eine abschließende Regelung von Fällen enthält, in denen der Verbraucher Wertersatz im Rahmen des Widerrufs leisten muss.

Eine Wertersatzpflicht im Falle des Verlusts der Ware im Zuge der Rücksendung ist darin nicht geregelt.

Daraus folgt für den Verkäufer: Der Unternehmer ist verpflichtet, dem Käufer den bereits gezahlten Kaufpreis zurückzuerstatten.

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Kommentare und Trackbacks (1)


01.08.2023 | 19:29
von ReclaBox-Benutzer | Regelverstoß melden
Das was sie schreiben, ist rechtlich vollkommen korrekt. Insbesondere gilt der letzte Absatz. Sie haben einen Erstattungsanspruch gegenüber dem Versender. Sie haben aber keinen gegenüber PayPal. Das Käuferschutz Programm von PayPal ist eine vollkommen freiwillige Leistung von PayPal. PayPal kann sich entsprechend auch alle Regeln selbst schreiben. Zwar muss sich auch Paypal an die selbst geschriebenen Regeln halten, der Nachweis, dass Paypal dies nicht tat, dürfte in der Praxis allerdings nahezu unmöglich zu erbringen sein.

Man sollte annehmen, dass in einem zumindest ausgehend von der Beschwerde doch sehr einfach gelagerten Fall, das Käuferschutz Programm von PayPal greift. Tut es aber ganz offensichtlich nicht. Das ist ohne jeden Zweifel ärgerlich. Ich persönlich würde dies zum Anlass nehmen und meine Lehre daraus ziehen. Paypal käme nach so einem negativen Erlebnis wann immer möglich bei mir jedenfalls nicht mehr zum Einsatz.



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