0 Views | 02.08.2023 | 11:28 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-3758651

eprimo GmbH (Neu-Isenburg)

Abzocke durch eprimo GmbH und dessen Inkasso-Unternehmen?

Hiermit möchte ich öffentlich anprangern, wie die eprimo GmbH mit ehemaligen Kunden umgeht, welche aufgrund einer Nachzahlung aus Schlussabrechnung nach Kündigung um eine Ratenzahlungsvereinbarung gebeten haben.

Ich hatte meinen Gasvertrag mit eprimo zum 28.02.2023 gekündigt und werde seit dem 01.03.2023 von einem anderen Anbieter mit Gas beliefert. Soweit alles gut.

SCHLAGWORTE

Die Schlussabrechnung von eprimo hatte ich erst am 13.06.2023 erhalten, in der von mir eine nicht gerade geringe Nachzahlung gefordert wurde, die ich kurzfristig schon am 19.06.2023 - also gerade einmal mit einer Frist von fünf Tagen begleichen sollte.

Da ich aufgrund meiner finanziellen Situation den Betrag aber nicht auf einmal bezahlen konnte, hatte ich mich am 16.06.2023 telefonisch an den Kundenservice von eprimo zwecks Stundung bzw. Ratenzahlung (drei Monate) gewendet.

Die dortigen Mitarbeiter waren nach zweimaligen Versuchen scheinbar nicht in der Lage, mich an die entsprechende Abteilung durchzustellen, denn jedes Mal bin ich aus der Leitung geflogen. Das allein hat mich schon 90 Minuten meiner Zeit gekostet.

Noch am selben Tag hatte ich mich dann per E-Mail sowie auch über das Kontaktformular auf der Website von eprimo an den Kundenservice gewendet. Habe zwar danach auch eine kurze Rückantwort per E-Mail erhalten, aber lediglich mit dem Hinweis, dass mein Anliegen bearbeitet wird und ich mich etwas gedulden solle.

Doch statt einer kompetenten Rückmeldung von der entsprechenden Abteilung bzgl. meines Anliegens bekam ich am 28.06.2023 per Post eine Mahnung.

Da ich bis dahin noch auf eine positive Rückmeldung gehofft hatte und zudem auch meine Zahlungswilligkeit zeigen wollte, hatte ich bereits vorab am 22.06.2023 den ersten Teilbetrag in Höhe von 50,82 EUR überwiesen.

Nachdem ich nun die 1. Mahnung von eprimo erhalten hatte, habe ich mich dann abermals per E-Mail sowie auch postalisch an eprimo gewendet, um nochmal den Sachverhalt zu schildern. Auch diese Schreiben wurden ignoriert, ebenso meine Frage, ob eprimo das unter Kundenservice versteht.

Um mich aber weiterhin zahlungswillig zu zeigen, hatte ich am 03.07.2023 den 2. Teilbetrag aus der Hauptforderung an eprimo überwiesen.

Am 07.07.2023 erhielt ich dann eine 2. Mahnung, allerdings nicht von eprimo selber, sondern von deren Inkasso-Unternehmen Goldbach financial GmbH.

Dessen Zahlungsaufforderung war jetzt um 40,50 EUR gestiegen (Mahngebühr, Spesen des Gläubigers, Vergütung, Auslagenpauschale, Verzugszinsen).

Gegen diese Mahnung hatte ich am 10.07.2023 per Einschreiben - eigenhändig, sowie per Fax und per E-Mail Widerspruch eingelegt. Aber auch darauf erfolgte keine Reaktion auf mein ursprüngliches Anliegen.

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Am 22.07.2023 erhielt ich dann ein weiteres Schreiben (keine Mahnung) von o. g. Inkasso-Unternehmen, mit einer noch höheren Forderung (Inkassogebühren, Zinsen etc.) und der Drohung, dass weitere Kosten auf mich zukämen, wenn ich nicht unverzüglich zahlen würde. Zudem wurde behauptet, dass ich auf die Mahnung vom 05.07.2023 nicht reagiert hätte. Gemäß Nachweis durch Sendungsnummer wurde mein Widerspruch aber am 12.07.2023 dem Unternehmen zugestellt (Nachweis mit Unterschrift liegt mir vor)! Unglaublich, sogar das wird einfach ignoriert.

Merkwürdigerweise baten sie mir aber diesmal - nachdem eprimo nun die Kosten in die Höhe getrieben hat - eine Ratenzahlungsvereinbarung an. Allerdings mit dem Hinweis, dass eine "Einigungsgebühr" anfallen würde. Hierzu sollte ich mich am 28.07.2023 mit ihnen in Verbindung setzten, was ich per E-Mail getan habe, da Mitarbeiter telefonisch nicht erreichbar waren. In dieser E-Mail hatte ich nochmals meine Bereitschaft für eine gütliche Einigung signalisiert und um Rückmeldung gebeten.
Es ist daher nicht mein Verschulden, dass die Angelegenheit durch die eprimo GmbH verschleppt und dadurch die Kosten in die Höhe getrieben wurden, denn ich habe mich von Anfang kooperativ und zahlungswillig gezeigt.

Gestern, am 01.08.23 habe ich telefonisch eine Mitarbeiterin bei Goldbach financial GmbH erreicht.

Diese teilte mit, dass mein Fall noch in der Bearbeitung sei und sie mir keine näheren Auskünfte geben könne. Na ja, zumindest versicherte sie mir, dass sie jetzt erstmal einen Mahnstopp gesetzt hat und ich Rückmeldung bekommen werde, sobald die Angelegenheit bearbeitet sei.

Ich hatte der Dame von Goldbach financial GmbH am Telefon auch darüber informiert, dass gemäß der neuen Ratenzahlung-Verordnung (§ 82 Abs 2a ElWOG 2010) vom 06.05.2022 dem Verbraucher eigentlich ein Recht auf Ratenzahlung eingeräumt werden muss, ohne dass zusätzliche Kosten entstehen dürfen.
Nun bin ich gespannt, wie es weitergeht.

Ich befürchte jedoch, dass ich jetzt einen Rechtsanwalt zurate ziehen muss, zumal hier Zinsen nicht korrekt berechnet wurden und auch die Inkassogebühren mir zu hoch erscheinen.

Aber das alles muss ggf. ebenfalls der Rechtsanwalt prüfen.

Nach all dem ganzen Ärger, muss ich mittlerweile jedoch annehmen, dass eprimo GmbH hier die Kosten künstlich in die Höhe treiben möchte. Oder was soll dieses sture und kundenfeindliche Vorgehen sonst bewirken?

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Meine Forderung an eprimo GmbH: Stornierung von Mahn- und Inkasso-Gebühren.


 
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