Von LichtBlick beantwortete Beschwerde. | 271 Views | 10.08.2023 | 11:16 Uhr
geschrieben von Gernot Rösler

LichtBlick SE (Hamburg)

Falsche Jahresabrechnung mit Nachzahlung statt Rückerstattung

Bestell-/Kundennummer: Kd-Nr.11836748;Rechg-Nr.10370743258129064 vom 24.05.2023

Falsche Abrechnung; Guthaben wird nicht ausbezahlt, sondern Nachzahlung erhoben; keine Reaktion auf Widerspruch.

Lichtblick ist seiner gesetzlichen Pflicht zur Erstellung einer fehlerfreien Jahresabrechnung zum 31.03.2023 innerhalb von sechs Wochen nicht nachgekommen (§ 40 c Abs. 2 EnWG).

SCHLAGWORTE

Der gesamte Wärmestromverbrauch für den Abrechnungszeitraum 01.04.2022 bis 31.03.2023 wurde nur auf die Monate Januar bis März 2023 (bei ab da geltender drastischen Preiserhöhung) verteilt.

Mit Schreiben vom 26.06.2023 habe ich dagegen Widerspruch erhoben und eine detaillierte und zutreffende Abrechnung aufgezeigt.

Es erfolgte keinerlei Reaktion. Auch nicht auf eine erneute Anmahnung einer ordnungsgemäßen Abrechnung per E-Mail vom 19.07.2023.

Auf nochmalige telefonische Anfrage beim Kundenservice erhielt ich die Auskunft, es liege ein IT-Fehler vor im System. Die Abrechnung werde berichtigt. Die eingezogene Nachzahlung von 937,45 EUR könne zurückgeholt werden. Dies habe ich auch veranlasst.

Bisher erfolgte wieder keine Reaktion zu meiner Beschwerde, außer einer Zahlungserinnerung über die zurückgeholte Lastschrift.

Diese werde ich nicht mehr aktivieren bis zu einer Erledigung der Angelegenheit.

Hiermit mahne ich letztmalig.

Ich werde ansonsten die Schlichtungsstelle Energie einschalten und mich bei der Bundesnetzagentur und der Verbraucherzentrale beschweren.

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Meine Forderung an LichtBlick SE: Erstellung einer ordnungsgemäßen Abrechnung (wie aufgezeigt), Rückzahlung des Guthabens.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
11.08.2023 | 12:18
Firmen-Antwort von: LichtBlick SE
Abteilung: Social Media

Hallo Gernot,

wir verstehen deine Verärgerung über die falsche Abrechnung sehr gut. Bitte entschuldige.

Gern haben wir deine Abrechnung schon mal storniert. Aufgrund verschiedener Beschlüsse der Bundesregierung, die wir übrigens sehr begrüßen, benötigte unser System einen kompletten Umbau. Alle Preisbremsen mussten in die Systeme eingebaut werden. Das ist für uns als Unternehmen eine enorme Herausforderung. Leider laufen die Abrechnungen aktuell noch nicht bei allen Kund*innen. Wir bemühen uns diese schnellstmöglich zu korrigieren.

Klimafreundliche Grüße sendet dir

Lina vom LichtBlick-Team

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Kommentare und Trackbacks (3)


19.08.2023 | 18:48
von Gernot Rösler noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Lichtblick hat nur eine "Formelantwort" erteilt (hoher Aufwand durch gesetzliche Regelungen und Bemühen um schnellstmögliche Rechnunmgskorrektur)


03.09.2023 | 20:03
von Gernot Rösler noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Beschwerde i8t noch nicht gelöst. Lichtblick hat die Falschabrechnung anerkannt und angeblich berichtigt. Wegen einer Systemumstellung könne derzeit jedoch noch keine Rechnungskorrektur Cdie eine Rückzahlung ergäbe) erfolgen. Seltsam! bei der Abrechnung des Haushaltsstroms, die zu einer geringen Nachzahlung führte) konnte sehr schnell eine Rechnung erstellt werden.
Ich setze noch eine kurze Nachfrist und werde bei Nichteinhalt6ung die Schlichtungsstelle Energie einschalten.


22.09.2023 | 15:46
von Gernot Rösler noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Lichtblick hat inzwischen endlich die Abrechnung durchgeführt und eine Rückzahlung erstattet. Jedoch wurde die Strompreisbremse nicht nachvollziehbar und für mich unzutreffend einbezogen. Ich werde daher eine weitere Rückzahlung einfordern.




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