Von E.ON Energie Deutschland beantwortete Beschwerde. | 75 Views | 08.09.2023 | 11:18 Uhr
geschrieben von Vanessa Richwien

E.ON Energie Deutschland GmbH (München)

Anmeldung zur Grundversorgung trotz angemeldetem Zähler

Bestell-/Kundennummer: 242 179 985 470

Keine Reaktion seitens EON auf E-Mails, Widerruf etc.

Aufgrund meines Auszugs aus unserer gemeinsamen Wohnung meldete ich in Absprache mit meinem Ex-Partner den Strom zum 16.08.23 ab und er meldete den Zähler zum 17.08.2023 auf seinen Namen bei den Städtischen Werken in Kassel an.

Sein Stromvertrag für den Zähler 1EB0100557455 ist laut den Städtischen Werken aktiv und E.ON müsste das laut deren Aussage auch sehen können.

E.ON hat mich trotzdem in der Grundversorgung angemeldet - mich, obwohl ich nicht mal mehr dort wohne! E.ON Reagiert auch nicht auf E-Mails - ich habe bereits 2 geschrieben.

Am Telefon wurde mir nur gesagt, dass ich das schriftlich schicken müsse. Nun ist eine Kündigung zum 12.09.2023 in meinem Kundenportal vermerkt - wo ich erneut den Zählerstand melden soll. Gleichzeitig zahlt mein Ex-Partner laufend Strom für den Zähler.

D.h. ihr wollt jetzt doppelt Strom kassieren?

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Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland GmbH: Rücknahme der Forderung gegen mich!


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
08.09.2023 | 11:18
Firmen-Antwort von: E.ON Energie Deutschland GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Hallo Vanessa,

lieben Dank für Ihre Nachricht. Es tut uns leid, wenn hier etwas nicht gut geklappt hat. Bitte entschuldigen Sie.

Wir haben uns Ihre Daten dazu gern einmal angesehen und aktuell ist unsere zuständige Fachabteilung schon für Sie am Ball. Unsere Kolleginnen und Kollegen melden sich schnellstmöglich bei Ihnen zurück. Bitte haben Sie bis dahin noch ein klein wenig Geduld. Vielen Dank und Ihnen einen tollen Tag

Ihre E.ON Energie Deutschland

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Kommentare und Trackbacks (2)


13.09.2023 | 08:40
von Vanessa Richwien noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


20.09.2023 | 10:27
von Vanessa Richwien noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bisher keine Rückmeldung seitens EON.




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