Durch Hermes gelöste Beschwerde. | 252 Views | 28.09.2023 | 13:46 Uhr
geschrieben von Michael Gennel

Hermes Germany GmbH (Hamburg)

Hermes übernimmt keine Haftung für das verlorene Paket

Bestell-/Kundennummer: Sendung 09236169300755 #1048075102

Hermes verweigert Schadenersatz für das verlorene Paket.

Meine Sendung wurde bei der Zustellung verloren. Durch Hermes wurde bestätigt, dass die Sendung nicht auffindbar ist. Ich habe den Verlust gemeldet und heute kam folgende Antwort:

SCHLAGWORTE

"Guten Tag, Herr Gennel,
vielen Dank für Ihre Nachricht.

Das zuständige Hermes Verteilzentrum meldete uns einen Totalschaden Ihrer Sendung.
Für die entstandenen Unannehmlichkeiten bitten wir um Entschuldigung.

Wir haften nicht für den Schaden. Gern erläutern wir Ihnen den Grund dafür:

Lebensmittel sind vom Versand ausgeschlossen, da es sich hierbei um verderblichen oder schadensgeneigten Inhalt handelt, der vor Hitze- oder Kälteeinwirkung besonders zu schützen ist.
Auch Sendungen von außergewöhnlichem oder nur schwer schätzbarem Wert sind vom Versand ausgeschlossen. Darunter fallen z. B.: Antiquitäten, Kunstwerke, Münzen, Wertpapiere, Bargeld.

Wir bedauern sehr, dass wir keine bessere Nachricht für Sie haben."

Ich habe mit der Sendung frische Tomaten, die meine Frau speziell für meine Mutter angebaut hat, Fotos und einen 50-Euro-Schein versendet.

Für Versand habe ich 6,95 EUR bezahlt. Und jetzt ist das Paket verloren gegangen und Hermes füllt sich gar nicht verantwortlich dafür.

Ist es in Ordnung so? Ich beantrage eine Leistung, zahle dafür Geld und im Endeffekt der Dienstleister trägt keine Verantwortung dafür? Ich möchte eine Entschädigung erhalten und die Erstattung von Versandkosten.

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Meine Forderung an Hermes Germany GmbH: Schadenersatz für das verlorene Paket.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
02.10.2023 | 08:55
Firmen-Antwort von: Hermes Germany GmbH
Abteilung: Social Service

Hallo Michael Gennel,

vielen Dank für Ihren Beitrag.

Sollten Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sein, antworten Sie bitte auf unsere E-Mail mit Ihrem Widerspruch. Wir prüfen den Sachverhalt dann erneut.

Herzliche Grüße aus Hamburg,

Ihr Social Service-Team der Hermes Germany GmbH

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Kommentare und Trackbacks (7)


29.09.2023 | 17:38
von Raffi Pbae | Regelverstoß melden
Ja, das ist in Ordnung so.
Mit Versand stimmen Sie den AGB von Hermes zu:

Punkt 4

4.2 Nicht im Rahmen des Hermes PrivatPaketService angenommen werden:
4.2.7 Sendungen, die einer Sonderbehandlung bedürfen und daher besondere Vorkehrungen
durch Hermes für den Transport erfordern würden; dies gilt insbesondere, für verderbliche oder
anderweitig temperaturempfindliche Güter, deren Transport einen besonderen Schutz vor Wärme oder Kälteeinwirkung erfordert, insbesondere Lebensmittel, Arzneimittel, Medizinprodukte oder
Blumen, soweit diese die Einhaltung einer bestimmten Temperatur erfordern (während der Dauer
des Transportes sind Temperaturen von -15° C bis +40° C möglich) und/oder einer bestimmten
Beförderungszeit bedürfen;

Da hier der Versand von verderblichen Lebensmitteln (Tomaten in Ihrem Fall) ausgeschlossen wird, haben Sie kein Anrecht auf eine Entschädigung

LG

30.09.2023 | 12:08
von Micha Hoffi | Regelverstoß melden
Herr Raffi Pbae, diese Bestimmungen sollen die Möglichkeit einer Reklamation ausschließen, wenn verderbliche Ware zu lange unterwegs ist und/oder zu warm/zu kalt geliefert wird, da weder bestimmte Temperaturbedingungen, noch Zeitfenster, noch einen besonderen Schutz (genannt "Sonderbehandlung") von Hermes garantiert werden können.
Aber sicherlich nicht einen Totalverlust einer Sendung. Dafür hat der Auftraggeber, wie schon richtig angemerkt, schließlich bezahlt. Er reklamiert ja nicht den nicht ordnungsgemäßen Zustand der Lieferung (welcher durch die AGB ausgeschlossen ist) sondern den Verlust der selben!

01.10.2023 | 15:14
von Jasmin B. | Regelverstoß melden
Herr Mich Hoffi, wenn Sie die Beschwerde richtig gelesen hätten, dann hätten Sie gesehen, dass die Sendung im Endeffekt nicht abhanden gekommen ist. "Das zuständige Hermes Verteilzentrum meldete uns einen Totalschaden Ihrer Sendung. " - der Beschwerdeführer hat den Verlust gemeldet und Hermes hat nachgeforscht. In Folge dessen wurde herausgefunden, was mit der Sendung passiert ist. Daher verweist auch Hermes hier auf den von Herr Raffi Pbae genannten Punkt der AGBs.
Ein Totalschaden ist kein Verlust. :)

Lg

01.10.2023 | 15:36
von Micha Hoffi | Regelverstoß melden
Sorry, das sehe ich anders.
Wenn Sie die Abläufe der Schadensabwicklung durch Hermes kennen (würden), dann bemerkt man relativ schnell, wie Hermes versucht, sich aus der Haftung zu stehlen.
Nachdem Hermes anfangs ein "nicht auffindbar", sprich Verlust gemeldet hat und der Beschwerdeführer daraufhin die von Hermes in solchem Fall geforderte Verlustmeldung ausgefüllt hat (in welcher der Geschädigte natürlich den Inhalt und Wert der jeweiligen verlorenen Sendung detailliert angegeben und beschreiben muss), wurde plötzlich aus dem "nicht auffindbar" ein angeblicher Totalschaden im Verteilzentrum, da durch die Beschreibung Hermes ja jetzt bekannt war, welcher Inhalt im Paket war. Mit Sicherheit gibt Hermes in dem Fall natürlich auch an, dass Paket entsorgt zu haben, also es ist nicht mehr vorhanden.
So einfach versucht Hermes im Nachhinein (nach Kenntnis vom Inhalt) ein verschwundenes Paket in einen Verlust durch angeblichen Totalschaden umzuwandeln. Natürlich funktioniert dies nur, wenn verderbliche Ware im Paket war, da das spurlos vernichtet werden kann.

02.10.2023 | 13:35
von Jasmin B. | Regelverstoß melden
Es geht hier aber bei der Frage nicht darum, ob Hermes lügt oder nicht. Das werden wir als Leser sowieso nicht herausfinden und können es auch nicht beurteilen - lediglich vermuten. Es geht um die Frage, ob es rechtens ist anhand der Angaben, die der Beschwerdeführer hier gemacht hat, und das ist es. Alles Weitere muss er mit Hermes klären, rechtliche Schritte einleiten oder sonst was.

06.10.2023 | 12:37
von Michael Gennel noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Hermes hat mir die Versandkosten erstattet. Die Erstattung vom Schadenersatz ist noch in Klärung


12.11.2023 | 08:04
von Michael Gennel gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
I werde als gelöst betrachten obwohl ich habe keine Erstattung von Hermes bekommen




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