Durch AVIS Autovermietung endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 146 Views | 03.10.2023 | 11:04 Uhr
geschrieben von Birgit Breuel

AVIS Autovermietung GmbH & Co. KG (Oberursel)

Vorkassenzahlung wird nicht zurückgezahlt

Bestell-/Kundennummer: Buchungsbestätigung 2469-1115-DE-1

AMEX-Kreditkarte abgelehnt. Keine Fahrzeugübergabe.

Ich habe ein Fahrzeug (Kombi) online gebucht.

Es musste eine Vorkassenzahlung geleistet werden, die nur über Kreditkarte akzeptiert wurde.

Am Abholtag wurde die (Amex)-Karte zur Hinterlegung der Kaution abgelehnt. Ein Protokoll über die erfolglose Transaktion wurde nicht ausgehändigt.

Einen Mietwagen habe ich nicht bekommen.

Diverse E-Mails zur Rückforderung der Vorkassenzahlung wurden nur mit automatisierten Empfangsbestätigungen beantwortet.

Stand für den 02.10.2023: Letzte Zahlungsfrist, danach Anwalt und MB. Denke auch über polizeiliche Anzeige und Beschwerde über EU-Beschwerde-Portal nach.

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Meine Forderung an AVIS Autovermietung GmbH & Co. KG: 100 % Erstattung Vorkassenzahlung + Kosten der Lastschriftrückgabe.


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Kommentare und Trackbacks (2)


10.10.2023 | 12:34
von Birgit Breuel noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
10.10.23: Avis hat weder gezahlt noch eine Antwort/ Stellungnahme geschickt.


24.10.2023 | 22:34
von Birgit Breuel endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Da ich den Kontoausgleich der Kreditkarte strikt verweigert habe, hat sich das Kartenunternehmen bei mir gemeldet. Ich schilderte den Vorgang, danach musste ich einen Standardfragenkatalog beantworten.
Das Kartenunternehmen hat mir den Betrag gutgeschrieben und wird sich jetzt mit der AVIS-Autvermietung direkt in Verbindung setzen.
Daher ist diese Angelegenheit eigentlich noch nicht endgültig gelöst.
Parallel hatte ich AVIS schriftlich, per Einschreiben, mit Fristsetzung der Rückzahlung der Vorauskasse und bei Fristverstreichung eine Anzeige in Aussicht gestellt. AVIS hat sich bis dato weder zu den vielen Mails geäußert, noch auf das Einschreiben reagiert.
Vielleicht reagiert AVIS, wenn das Kartenunternehmen die Partnerschaft mit AVIS zur Disposition stellt.




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