LichtBlick SE (Hamburg)
Falsch berechnete Entlastungsbeträge zwecks Gaspreisbremse
An die Fach-/Rechnungsabteilung.
Seit Juni 2023 stehe ich in Widerspruch gegen meine Schlussrechnung, aufgrund eines falsch errechneten Entlastungsbetrages.
Leider habe ich bis dato nur unplausible bis gar keine Antworten erhalten.
Zur Klärung: Sie weisen mir ein Entlastungskontingent von 3922,92 kWh aus. Dieses, multipliziert mit 9,89ct, der Spanne meines Arbeitspreises zum Preisdeckel von 12,00ct/ kWh, ergibt bei mir 387,98 EUR Entlastungsbetrag. Sie gewähren mir allerdings nur 232,79 EUR.
Ich frage mich, was ist mit den restlichen 155,19 EUR?
Jetzt bekomme ich vom Kundenservice die absurde Aussage, dass dies bereits in den Abschlägen berücksichtigt wurde.
Mein Rechnungsverständnis sagt mir allerdings, dass gezahlte Abschläge gegen tatsächliche Energiekosten aufgerechnet werden. Erst danach werden Boni bzw. Entlastungen abgezogen.
Offensichtlich darf jedoch Lichtblick Ihre eigenen Rechneregel aufstellen.
Ich fordere sie auf, bis spätestens 20.10.2023 die offene Summe von 155,19 EUR zurückzuerstatten. Anderenfalls wende ich mich an die Bundesnetzagentur.
10.10.2023 | 13:03
Abteilung: Social Media
Hallo,
wir können deinen Unmut nachvollziehen.
Jedoch ist es tatsächlich so, dass das Gesetz zur Energiepreisbremse erst zum 01.03.2023 in Kraft trat. Die Entlastungsbeträge für Januar und Februar wurden daher mit deinem März Abschlag verrechnet und alle folgenden Beträge flossen in deine Abrechnung.
Gern schauen wir uns deinen individuellen Fall an und prüfen, ob bei dir alles korrekt berechnet wurde. Schicke bitte eine E-Mail mit dem Betreff „Details zu meiner Bewertung“ und Details deines Anliegens an meine-erfahrunglichtblick.de. Wichtig ist, dass du uns deine Kunden- oder Vertragsnummer und den Nutzernamen vom Bewertungsportal nennst.
Klimafreundliche Grüße sendet dir
Lina vom LichtBlick-Team
Hallo,
wir können deinen Unmut nachvollziehen.
Jedoch ist es tatsächlich so, dass das Gesetz zur Energiepreisbremse erst zum 01.03.2023 in Kraft trat. Die Entlastungsbeträge für Januar und Februar wurden daher mit deinem März Abschlag verrechnet und alle folgenden Beträge flossen in deine Abrechnung.
Gern schauen wir uns deinen individuellen Fall an und prüfen, ob bei dir alles korrekt berechnet wurde. Schicke bitte eine E-Mail mit dem Betreff „Details zu meiner Bewertung“ und Details deines Anliegens an meine-erfahrunglichtblick.de. Wichtig ist, dass du uns deine Kunden- oder Vertragsnummer und den Nutzernamen vom Bewertungsportal nennst.
Klimafreundliche Grüße sendet dir
Lina vom LichtBlick-Team