Von LichtBlick beantwortete Beschwerde. | 142 Views | 07.10.2023 | 15:16 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-6361977

LichtBlick SE (Hamburg)

Falsch berechnete Entlastungsbeträge zwecks Gaspreisbremse

An die Fach-/Rechnungsabteilung.

SCHLAGWORTE

Seit Juni 2023 stehe ich in Widerspruch gegen meine Schlussrechnung, aufgrund eines falsch errechneten Entlastungsbetrages.

Leider habe ich bis dato nur unplausible bis gar keine Antworten erhalten.

Zur Klärung: Sie weisen mir ein Entlastungskontingent von 3922,92 kWh aus. Dieses, multipliziert mit 9,89ct, der Spanne meines Arbeitspreises zum Preisdeckel von 12,00ct/ kWh, ergibt bei mir 387,98 EUR Entlastungsbetrag. Sie gewähren mir allerdings nur 232,79 EUR.

Ich frage mich, was ist mit den restlichen 155,19 EUR?

Jetzt bekomme ich vom Kundenservice die absurde Aussage, dass dies bereits in den Abschlägen berücksichtigt wurde.

Mein Rechnungsverständnis sagt mir allerdings, dass gezahlte Abschläge gegen tatsächliche Energiekosten aufgerechnet werden. Erst danach werden Boni bzw. Entlastungen abgezogen.

Offensichtlich darf jedoch Lichtblick Ihre eigenen Rechneregel aufstellen.

Ich fordere sie auf, bis spätestens 20.10.2023 die offene Summe von 155,19 EUR zurückzuerstatten. Anderenfalls wende ich mich an die Bundesnetzagentur.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an LichtBlick SE: Erstattung der fehlenden 155,19 EUR.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
10.10.2023 | 13:03
Firmen-Antwort von: LichtBlick SE
Abteilung: Social Media

Hallo,

wir können deinen Unmut nachvollziehen.

Jedoch ist es tatsächlich so, dass das Gesetz zur Energiepreisbremse erst zum 01.03.2023 in Kraft trat. Die Entlastungsbeträge für Januar und Februar wurden daher mit deinem März Abschlag verrechnet und alle folgenden Beträge flossen in deine Abrechnung.

Gern schauen wir uns deinen individuellen Fall an und prüfen, ob bei dir alles korrekt berechnet wurde. Schicke bitte eine E-Mail mit dem Betreff „Details zu meiner Bewertung“ und Details deines Anliegens an meine-erfahrung spider monkey lichtblick.de. Wichtig ist, dass du uns deine Kunden- oder Vertragsnummer und den Nutzernamen vom Bewertungsportal nennst.

Klimafreundliche Grüße sendet dir

Lina vom LichtBlick-Team

Antwort bewerten!





Kommentare und Trackbacks (2)


10.10.2023 | 13:03
von Lichtblick SE

Hallo,

wir können deinen Unmut nachvollziehen.

Jedoch ist es tatsächlich so, dass das Gesetz zur Energiepreisbremse erst zum 01.03.2023 in Kraft trat. Die Entlastungsbeträge für Januar und Februar wurden daher mit deinem März Abschlag verrechnet und alle folgenden Beträge flossen in deine Abrechnung.

Gern schauen wir uns deinen individuellen Fall an und prüfen, ob bei dir alles korrekt berechnet wurde. Schicke bitte eine E-Mail mit dem Betreff „Details zu meiner Bewertung“ und Details deines Anliegens an meine-erfahrung spider monkey lichtblick.de. Wichtig ist, dass du uns deine Kunden- oder Vertragsnummer und den Nutzernamen vom Bewertungsportal nennst.

Klimafreundliche Grüße sendet dir

Lina vom LichtBlick-Team



06.12.2023 | 13:51
von ReclaBoxler-6361977 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Da Lichtblick uneinsichtig ist haben wir den Fall der Schlichtungsstelle übergeben.




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!