105 Views | 17.01.2024 | 12:48 Uhr
geschrieben von Stefanie Dietsche

DEVK (Köln)

DEVK erstattet nicht alle entstandenen Kosten

Bestell-/Kundennummer: 2023.11.08.03115.6

Am 20.07.2023 wurde ich in einen Unfall mit einer DEVK-Versicherungsnehmerin verwickelt.

SCHLAGWORTE

Die Schuld liegt eindeutig bei dieser. Mein Auto war ein Totalschaden.

Monatelang habe ich auf die Schadensregulierung gewartet, ohne meine Anwältin hätte ich wahrscheinlich heute noch kein Geld erhalten. Angeblich ist die DEVK personell unterbesetzt und brauchte deshalb Wochen, um den Schaden zu regulieren.

Nun geht es noch um meine Schweizer Autobahnvignette. Leider habe ich kein Foto meines geschädigten Autos gemacht, auf dem diese zu erkennen ist. Wie hätte ich auch wissen können, dass das einmal erforderlich ist?

Obwohl ich die Bezahlung der Vignette belegt habe, schreibt die DEVK jetzt: "Den vorliegenden Unterlagen ist nicht zu entnehmen, dass am Fahrzeug eine Vignette vorhanden war".

Ich denke, es geht nur darum, die Vignette nicht ersetzen zu müssen.

Stattdessen wird Arbeitszeit (auch meiner Anwältin) und somit Geld verschwendet, welches die Versicherungsnehmer der DEVK mit ihren Prämien teuer bezahlen.

Das passt nicht in mein Verständnis Ressourcen zu sparen und zu optimieren.

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Meine Forderung an DEVK: Erstattung des Kaufpreises der Schweizer Autobahnvignette.


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Kommentare und Trackbacks (1)


20.01.2024 | 13:28
von ReclaBox-Benutzer | Regelverstoß melden
Wow, das ist echt beeindruckend. Die DEVK übernimmt also die Kosten des Unfalls (Totalschaden) und weil rechtlich vorgeschrieben auch die Anwaltskosten. Das dürfte ja wahrscheinlich ein deutlicher vierstelliger Betrag sein. Nehme ich jedenfalls mal stark an.

Und dann weigert man sich trotz nachgewiesenen Kaufbelegs die Vignette zu bezahlen. Die dürfte am Gesamtschaden wahrscheinlich einen Anteil im Promillebereich ausmachen.

Unfassbar! Und ja, ich stimme zu, hier verschwendete die DEVK ganz eindeutig das Geld ihrer Versicherungsnehmer.



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