149 Views | 22.02.2024 | 15:24 Uhr
geschrieben von Mandy Borgert

1&1 Telecom GmbH (Montabaur)

Vertragsverlängerung wurde widerrufen, aber nicht akzeptiert

Bestell-/Kundennummer: Vertragsnummer 90369180

Der o. g. Vertrag ist zum 12.01.2024 gekündigt gewesen und ausgelaufen.

SCHLAGWORTE

Korrekt ist, dass er im Juni 2023 verlängert worden ist, diese Verlängerung wurde aber widerrufen und das gelieferte Handy wieder von Hermes retourniert, da es nie im Paketshop abgeholt worden.

Dies teilte ich 1&1 auch so mit, dass ich die Verlängerung widerrufe und das Handy bereits auf dem Rückweg ist.

Nun habe ich festgestellt, dass der Vertrag nicht zum 12.01.2024 auslief, sondern um 2 Jahr verlängert worden ist.

Auf Nachfrage teilte man mir mit, dass man nach Erhalt meines Widerrufes mich im Juli 2023 direkt angemailt hat, und um Anruf gebeten hat, um die "Rückabwicklung" zu besprechen.

Weder habe ich diese E-Mail erhalten, noch gibt es da was zu besprechen. Mein Widerruf war fristgerecht und ist dort angekommen. Das bestätigt mir ja der Kundenservice derzeit und verweist auf die E-Mail aus Juli 2023. Da ich nicht angerufen habe, wurde mein Widerruf nicht bearbeitet.

Dass dieses Prozedere nicht der aktuellen Rechtssprechung entspricht, weiß auch 1&1, nur wird das wohl konsequent ignoriert. Auf eine schriftliche Vertragskündigung bekommt man auch nur eine "Vormerkung" und soll nochmal anrufen, zur Bestätigung.

Das ist doch gar nicht erlaubt, es geht hier nur darum, den abgesprungenen Kunden irgendwie zu halten oder was unterzujubeln.

Eine erneute schriftliche Reklamation zu o. g. Sachverhalt direkt an den Leiter Kundenservice brachte nur das gleiche Ergebnis.

Zusammengefasst: Ich soll jetzt 2 weitere Jahre 90,-- € im Monat zahlen für einen Vertrag, den ich nicht nutze und wo ich noch nicht mal einen Gegenwert in Form eines Handys habe, da dieses ja fristgerecht zurückgeschickt worden ist.

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Meine Forderung an 1&1 Telecom GmbH: Beendigung des Vertrags und Rückerstattung der zu viel bezahlen Verträge.


 
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Kommentare und Trackbacks (3)


23.02.2024 | 07:43
von ReclaBox-Benutzer | Regelverstoß melden
Wenn die Vertragsverlängerung fristgerecht widerrufen wurde, gibt es hier nichts zu diskutieren. 1&1 hat sich an das geltende Recht zu halten. Mein Tipp: 1&1 letztmalig auf den Sachverhalt schriftlich hinweisen. Dabei deutlich machen, dass es keine weiteren Zahlungen geben wird. Eventuell durchgeführte Lastschriften werden widerrufen. Es liegt dann an 1&1, gegebenenfalls Klage einzureichen. Sie sollten sich allerdings vergewissern, dass sie den getätigten Widerruf im Zweifel auch belegen können. Wenn das der Fall ist, einfach zurücklehnen und genießen.

Ich persönlich bin seit 15 Jahren 1&1 Kunde. Ich bin das auch weiterhin. Aber auch ich weiß, dass dieses Unternehmen das geltende Recht sehr, sagen wir mal, kreativ behandelt. Ich möchte nicht deutlicher werden. Dem sollte man als betroffener Kunde schnell, eindeutig und unmissverständlich einen Riegel vorschieben. Es ist traurig, dass ein so großes Unternehmen es nötig hat, seine Kunden derart zu behandeln. Man sollte annehmen, dass ein Unternehmen durch Leistung und Kundenservice überzeugt. Aber offenbar sieht 1&1 das in vielen Fällen anders.

24.02.2024 | 09:57
von Mandy Borgert noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


15.03.2024 | 11:18
von Mandy Borgert noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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