111 Views | 25.02.2024 | 09:16 Uhr
geschrieben von Nico J.

LichtBlick SE (Hamburg)

Keine Stromabrechnung seit 2021

Bestell-/Kundennummer: 11814006

Seit dem 01.11.2021 keine Stromabrechnung mehr erhalten. Auf mehrmalige Nachfragen beim Kundenservice keinerlei Rückmeldung erhalten. Ich bin enttäuscht und verärgert!

Ich habe für den Zeitraum 01.11.2021 bis 31.12.2023 keine Stromabrechnung mehr erhalten.

Auf Nachfragen beim Kundenservice, sowohl per Mail als auch per Post, gab es keinerlei Rückmeldung.

Der Vertrag ist seit dem 31.12.2023 gekündigt.

Wieso geht man so mit den Kunden um? Ich bin verärgert und enttäuscht!

Sind wirklich erst rechtliche Schritte notwendig, damit etwas passiert?

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Meine Forderung an LichtBlick SE: Endabrechnung 01.11.2021-31.12.2023 erhalten und Auszahlung des Guthabens


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (4)


25.02.2024 | 20:23
von ReclaBox-Benutzer | Regelverstoß melden
Sie haben seit 2021 von dir dieser sehr einschlägig bekannten Firma keinerlei Rechnungen erhalten? Aber mit Strom hat man sie beliefert und sie haben pünktlich ihre Abschläge gezahlt? Das wäre ja mal ein starkes Stück. Überrascht mich bei diesem Unternehmen aber leider nicht.

Sie können ja über die ermittelten Zählerstände relativ leicht nachvollziehen, ob sie durch ihre Abschläge zu viel bezahlt haben. Sollten sie zu wenig bezahlt haben, also gegebenenfalls eine Nachzahlung erwarten, dann melden sie sich nicht und schweigen sie. Warten sie einfach auf die Verjährung.

Sollten sie allerdings zu viel an Abschlägen gezahlt haben, haben sie natürlich einen Erstattungsanspruch. Idealerweise können sie selbst genau ermitteln, wie hoch dieser Erstattungsanspruch ist. Wenn es zwischenzeitlich Anpassungen im Tarif gegeben hat, so ist dies meist allerdings recht schwierig. Sollten sie mit ausreichender Sicherheit die Überzahlung ermitteln können und haben sie Ihre Abschläge per Lastschrift gezahlt, so rechnen sie auf. Erstellen sie dem Unternehmen selbst eine Rechnung und holen sie sich die Lastschriften zurück die ungefähr dem überzahlten Betrag entsprechend. Sie sollten einen geringen Puffer zu Gunsten des Unternehmens lassen. Zuvor natürlich nicht vergessen, das Unternehmen noch einmal mit kurzer Frist zur Erstellung der Rechnungen aufzufordern.

03.03.2024 | 11:16
von Nico J. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


17.03.2024 | 13:12
von Nico J. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es gab leider weiterhin keinerlei Reaktion.


07.04.2024 | 15:52
von Nico J. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Noch immer gab es keinerlei Reaktion von LichtBlick.




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