Durch E.ON Energie Deutschland gelöste Beschwerde. | 135 Views | 03.04.2024 | 11:26 Uhr
geschrieben von Ursula Schmidt-Müller

E.ON Energie Deutschland GmbH (München)

E.ON zahlt seit 08/2023 Guthaben nicht aus

Bestell-/Kundennummer: 402919489

Seit August 2023 versuche ich vergeblich, den o. g. Stromvertrag für das Haus meines im Dezember 2022 verstorbenen Vaters abzuschließen. Die Sterbeurkunde sowie meine Vollmacht liegen E.ON vor.

SCHLAGWORTE

In einem Schreiben vom 25.07.2023 wurde von E.ON ein Guthaben für 2022/23 von 290,91 EUR benannt und bis heute nicht zurückgezahlt. Zuerst hat E.ON versucht auf das bereits geschlossene Konto des Verstorbenen zu überweisen, worauf hin ich meine Kontonummer erneut mitteilte. Von meinem Konto wurde die monatliche Abschlagszahlung bereits seit Dezember 2022 abgebucht.

Statt der Rücküberweisung erhielten mein Mann und ich für das Haus mehrere neue Verträge, die ich nur unter Mühen wieder stornieren konnte. Zahlreiche Versuche, die Angelegenheit telefonisch zu klären, mündeten in stundenlangen Warteschleifen und - wenn wir dann durchkamen - in dem Versprechen, das Guthaben freizugeben.

Doch jedes Mal: nichts geschah. Allerdings für eine sogenannte "Endabrechnung" von 18,90 EUR war mein Konto dann doch wieder bekannt. Weil das Guthaben immer noch nicht ausgezahlt war, ließ ich die Lastschrift 2 Mal zurückgehen.

Inzwischen ist das Haus verkauft. Auf die Endabrechnung warte ich vergebens. E.ON-Mitarbeiter haben mir in unzähligen Telefonaten versichert, sie hätten keinerlei Möglichkeit, die Rechnungserstellung zu veranlassen, sie könnten nur erneut ein Ticket erstellen. Alles blieb erfolglos.
Seit August 2023 ist mir E.ON den Betrag von 290,91 EUR abzüglich der letzten Rate von 18,90 EUR schuldig. Bleibt ein Rückzahlungsbetrag von 272,01 EUR.

Auf die 1. verstrichene Mahnung erhielt ich keinerlei Reaktion. Auf die mittlerweile verstrichene 2. Mahnung hat E.ON es dann geschafft, eine automatisierte E-Mail zu schicken, die mir versichert, sie würden sich um mein Anliegen kümmern und Zitat: "Aktuell brauchen Sie nichts weiter zu tun." Wahrscheinlich werde ich mein Geld nicht sehen, wenn ich nichts weiter tue.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland GmbH: Sollte ich innerhalb der nächsten zwei Wochen keine Abschlussrechnung erhalten, wende ich mich dann an die Schlichtungsstelle bzw. schalte einen Anwalt ein.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
03.04.2024 | 11:26
Firmen-Antwort von: E.ON Energie Deutschland GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Hallo Ursula,

vielen Dank für Ihren Beitrag in der ReclaBox.

Bitte entschuldigen Sie, dass wir Sie bislang nicht besser bei der Klärung unterstützt haben. Das sollte auf keinen Fall passieren. 🙁

Gern kümmern wir uns jetzt darum, dass Sie Ihr Guthaben schnellstmöglich auf Ihrem Konto haben - und selbstverständlich haben wir auch bereits die Rücklastkosten storniert. Wir finden jetzt gemeinsam eine Lösung. Versprochen.

Bis dahin viele Grüße und haben Sie einen schönen Mittwoch
Ihre E.ON Energie Deutschland

Antwort bewerten!





Kommentare und Trackbacks (2)


06.04.2024 | 13:01
von Ursula Schmidt-Müller noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es geht nicht darum, gemeinsam eine Lösung zu finden. Die Lösung kann nur durch E.ON kommen, indem die Firma den Vertrag beendet und mir das Guthaben auszahlt.


16.04.2024 | 18:41
von Ursula Schmidt-Müller gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe von E.ON das Guthaben mit dem Vermerk Jahresabrechnung + offene Posten zum genannten Vertrag überwiesen bekommen. Damit ist das Problem für mich endlich gelöst.




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!