Durch Vodafone gelöste Beschwerde. | 325 Views | 29.07.2010 | 16:42 Uhr
geschrieben von Thomas Blume

Vodafone GmbH (Düsseldorf)

Kein Austausch eines defekten Mobiltelefons

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

zu folgendem Sachverhalt hätte ich gerne eine Antwort.

Ich habe im August 2008 eine Vertragsverlängerung mit einem subventionierten Handy abgeschlossen. Diese Option bedeutet ja, dass ich monatlich zehn Euro zusätzlich zu meinen Grundgebühren bezahle und einen Selbstkostenanteil zum Handy leiste.

Nun war dieses Handy im Laufe der nunmehr 22 Monate fünf mal defekt und es wurde immer aus Garantiegründen ausgetauscht. Nach dem letzten Fehler vor ca. drei Wochen hatte ich von diesem Handy genug und ich wollte auf ein anderes Modell wechseln.

Im Vodafone-Shop erhielt ich die Auskunft, dass ich selbständig das Handy einschicken muss, da ich es "online" erworben habe. Dies wurde von mir getan.

Anfang dieser Woche erhielt ich ein Schreiben mit der Gutschrift über den Selbstkostenanteil meines defekten Handys. Nun versuchte ich über die Kundenbetreuung einen Ersatz für dieses Handy zu erwerben, daraufhin wurde ich allerdings an den Vodafone-Shop verwiesen.

Nach Rücksprache mit dem Vodafone-Shop in Berlin erhielt ich die folgende Auskunft:

"Sehr geehrter Herr …,

hiermit bestätige ich Ihnen, dass eine Rückabwicklung des Kaufvertrages, inklusive Neuerwerb einer Alternativhardware, nur in diesem Vertriebskanal möglich ist, wo dieser abgeschlossen wurde.

Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichem Gruß

[…] "

Daraufhin versuchte ich wiederum bei der Kundenbetreuung diesen Sachverhalt zu klären. Die Frau K. von der Vertragsverlängerungsabteilung, zu der ich durchgestellt wurde, wollte mit mir, wie es der Abteilungsname schon beschreibt, einen Neuvertrag abschließen. Allerdings möchte ich keinen Neuvertrag, da ich mit dem seit 08/2008 laufenden Vertrag monatlich ein Handy „abgezahlt“ habe.

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Entweder erhalte ich die Gutschrift von 120 Euro für die 24 monatigen Mehrkosten meines Vertrages, da dieses Handy nun von ihnen zurückgekauft wurde oder aber ein Handy. Dies sei nach der Aussage von Frau K. aber nicht möglich!

Nun nahm ich Kontakt mit dem Handyaustauschservice auf. Dort teilte mir Frau R. wörtlich mit: “… Ihr Handy war zu oft defekt, die Kosten, die wir dadurch hatten, rechtfertigen kein neues Handy…“ Dies ist doch nachweislich nicht mein Verschulden, dass muss doch Vodafone mit dem Handyhersteller klären.

Somit bekomme ich trotz 24 Monate Garantie auf das Gerät kein anderes Handy bzw. ein Repariertes, sondern nur die Gutschrift von meinem Eigenanteil. Ich habe in den vergangenen 22 Monaten somit 110 Euro an Vodafone via meinem Vertrag zusätzlich bezahlt und habe jetzt kein Telefon mehr? Ich habe doch einen Kaufvertrag über ein Telefon und nicht einen Mietvertrag!

Das kann doch so nicht rechtens sein.

Die Auskunft des Vodafone-Shops ist da eindeutiger: "..., wenn Sie ein Handy mehr als drei mal umtauschen müssen, erhalten Sie die Möglichkeit des Modellwechsels, innerhalb der zwei jährigen Garantiezeit, dies ist Ihr gutes Recht."

Nun frage ich sie, warum der Shop dieses machen kann und sich der Rechtslage bewußt ist, und sie nicht? Ich möchte sie bitten, diesen Sachverhalt zu prüfen und sich mit mir in Verbindung zu setzen.

Im Übrigen bezahle ich ja jetzt monatlich fünf Euro mehr in meinem Vertrag, ohne ein Telefon von ihnen zu besitzen. Dies kann ich ebenfalls so laut Aussage der Kundenbetreuung nicht ändern!

Mit freundlichen Grüßen

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Meine Forderung an Vodafone GmbH: Ein Mobiltelefon bzw. Erstattung der vertraglichen Mehrkosten


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Kommentare und Trackbacks (2)


06.08.2010 | 00:19
von Thomas Blume noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.


13.08.2010 | 10:56
von Thomas Blume gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst.




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