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937 Views | 02.03.2011 | 11:07 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-1412299
Bestell-/Kundennummer: 12247008
Ich bin seit 1.1.2010 Stromkunde bei Secura. Der Zählerstand wurde am 04.11.10 für die Abrechnung von meinem Netzbetreiber an Secura weitergeleitet. Bis jetzt (3 Monate später) habe ich noch keine Rechnung. Auf telefonische Anfrage beim Kundenservice wurde mir der Eingang des Zählerstandes im Nov. zwar bestätigt, aber auch gleichzeitig mitgeteilt, dass mein Anruf völlig unverständlich ist und es häufig vorkommt, dass die Rechnungsstellung sehr viel später erfolgt. Außerdem konnte oder wollte mir der Herr keine Auskunft darüber geben, wann ich denn die Rechnung erhalten werde. Insgesamt war dieser Mitarbeiter am Telefon arrogant und herablassend.
Meine Forderung an SECURA Energie GmbH:
Sofortige Erstellung meiner Jahresabrechnung
Firmen-Antwort ausstehend seit
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Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
Aus diesem Verbrauch in kWh habe ich das von mir zu zahlende Entgelt errechnet xxx. Abzüglich bis (Datum) bezahlte Abschlagszahlungen = Guthaben zu meinen Gunsten: xxx €
Ich fordere Sie hiermit auf, das Guthaben von xxx € bis spätestens zum xxx auf mein Ihnen bekanntes Konto zu überweisen. Andernfalls werde ich gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, um meinen Anspruch durchzusetzen.")
Es ist wichtig, schriftlich (am besten per Einschreiben mit Rückschein) eine Frist zur Erstellung der Schlussrechnung und Überweisung des Guthabens zu setzen.
- Es reicht nicht eine Fristsetzung in einem Internetportal wie diesem hier; damit sind die rechtlichen Formerfordernisse nicht erfüllt!
- Fristsetzung mit Angabe eines Datums - also nicht einfach nur innerhalb von z. B. zwei Wochen, sondern exakt den Tag benennen, an dem die Frist abläuft.
Dann Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens und Vollstreckungsbescheid!
Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist meines Wissens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de.
Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Mahngericht: Forderungen unter 900 Euro kosten meines Wissens pauschal 23 Euro.
Wenn man einen Anwalt beauftragt, den Mahnbescheid zu beantragen, betragen die Anwaltskosten für Forderungen unter 300 Euro meines Wissens pauschal 31 Euro.
Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen und müssen von dem Schuldner getragen werden, wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.
Eine spätere Antragsrücknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung.