Durch TelDaFax i.I. gelöste Beschwerde. | 743 Views | 15.03.2011 | 17:38 Uhr
geschrieben von Brigitte Hesse

TelDaFax Holding AG i.I. (Troisdorf)

Kündigung wegen Preiserhöhung würde nicht akzeptiert

Bestell-/Kundennummer: 3564118

SCHLAGWORTE

Nach Erhalt des Schreibens v. 14.01.2011 (Preiserhöhung) habe ich von meinem Kündigungsrecht, lt. AGB, Gebrauch gemacht. Da ich bis zum 01.03.2011 keine Bestätigung erhalten habe, bat ich über das Kundenportal doch um Kündigungsbestätigung. Am 07.03.2011 erhielt ich nachfolgende Antwort:

Sie haben sich auf ein Sonderkündigungsrecht nach einer Preisanpassung berufen. Dieses besteht in vielen Dienstleistungsbereichen, wie zum Beispiel bei der Bereitstellung von Energie, nicht.

Richtig ist, dass Sie einer Preisanpassung widersprechen können, dies ist jedoch nicht gleichbedeutend mit einer automatischen Kündigung von Seiten des Kunden.

Nach eingehender Prüfung Ihres Anliegens müssen wir Ihnen leider mitteilen, dass kein Sonderkündigungsrecht bei einer Preisanpassung besteht. Falls Sie nicht mehr TelDaFax Kunde sein möchten, was wir sehr bedauern würden, bleibt Ihnen nur die Möglichkeit einer fristgerechten Kündigung.

Lt. mir vorliegenden AGB v. Mai 2009 zu meinem Vertrag steht mir jedoch das Kündigungsrecht zu. Wozu bestehen AGB's überhaupt?

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Meine Forderung an TelDaFax Holding AG i.I.: Anerkennung der Kündigung zum 31.03.2011 und um schnellstmögliche Bestätigung


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (9)


16.03.2011 | 07:43
von Ralf Meurer | Regelverstoß melden
An alle,
nehmt diese Nummer 02241-xxx (Pressesprecher Thomas M.) oder 02241-xxx (Presse und Öffentlichkeitarbeit Susanne F.) Aber schön anständig sein; -) vor allem bei der Dame, die ist schon etwas älter.
Und macht dort DAMPF, denen muss nur noch der Kopf so QUALMEN.
Die sind immer erreichbar.
Auf Druck von TelDaFax? werden die Telefonnummern der Presse-
abteilung unkenntlich gemacht. Über den Link zur Presseabteilung www.teldafax.de/presse/ gibt es die Telefonnummern und alle können weiter den Herrn Thomas M. und Frau Susanne F. Anrufen.
Schau euch mal diesen Bericht an:
www.gasanbieter.net/gasnachrichten/942-sonderkuendigungsrecht-bei-gaspreiserhoehung-bleibt-10-2-2011
Der müßte eigentlich auch bei Strom anwendbar sein. Einfach auf diesen Artikel verweisen und fragen ob ein RA den Rest erledigen soll?
Und da die Anbieter die Gerichte scheuen wie der Teufel das Weihwasser, könnte das Erfolg haben.

18.03.2011 | 11:25
von ReclaBoxler-3327862 | Regelverstoß melden
Der Artikel ist auch gut. Ich hoffe, dass der Laden zeitnah geschlossen wird (ich bin auch Kunde und streite mich mit diesem Laden schon seid 05.2009).

www.handelsblatt.com/unternehmen/handel-dienstleister/bayer-leverkusen-prueft-trennung-von-teldafax/3963516.html

Über TelDaFax wird zur Zeit fast jede Woche in irgendeiner Form über die finanzielle Schieflage berichtet. Das ist hier nur eine Frage der Zeit.

23.03.2011 | 07:48
von Brigitte Hesse noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Hatte zwischenzeitlich E-Mail-Kontakt mit Frau F. (Presse- und Öffentlichkeitsarbeit von der Firma Teldafax). Sie versprach mir, mein Anliegen weiterzuleiten, und das war vor zwei Tagen.


26.03.2011 | 17:17
von ReclaBoxler-1217128 | Regelverstoß melden
Die Artikel auf der Internetseite von Welt Online beachten!

Zitate:

TelDaFax am Abgrund
Zahlungsprobleme: Elf Netzbetreiber kündigen Verträge mit Energieunternehmen

Was TelDaFax-Kunden tun können

An TelDaFax-Kunden in den Gebieten der sperrenden Netzbetreiber, sind Schreiben herausgegangen. Keinem wird der Strom oder das Gas abgedreht. TelDaFax-Kunden wechseln automatisch zum Grundversorger der Region und erhalten weiterhin Energie. Allerdings droht TelDaFax-Kunden, die Vorkasse geleistet haben, ein finanzieller Verlust.

Zwar verspricht das Unternehmen, Geld zurückzuerstatten. Doch die Verbraucherzentrale Berlin befürchtet eine Insolvenz - dann wäre das Geld ganz schnell weg. Die Verbraucherzentrale rät den Kunden daher, schnellstens den Vertrag mit TelDaFax zu kündigen. Wer Vorauszahlungen geleistet habe, sollte sie schnell zurückfordern.

Die Verbrauchzentrale empfiehlt, den Zählerstand - am besten im Beisein eines Zeugen - abzulesen und TelDaFax per Einschreiben mitzuteilen. Auf Basis dieses Zählerstands sollten die Kunden dann die Summe für das bis 31. März verbrauchte Gas errechnen und bezahlen. Wer Geld vorausgezahlt habe und nicht zurückerhalte, solle einen Mahnbescheid beantragen.

30.03.2011 | 15:18
von ReclaBoxler-2302287 | Regelverstoß melden
Kennen Sie die Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz vom 14.03.2011 (googeln)?

Zitat:

"Wechseln weg von TelDaFax - doch kein Klacks?

Viele Verbraucher haben die Faxen dicke
Die negativen Schlagzeilen über den Energieversorger TelDaFax Marketing GmbH nehmen kein Ende. Nach den Strom-Preiserhöhungen von TelDaFax überrollt derzeit eine Flut von Anfragen die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

Es geht in etlichen Fälle um den gleichen Sachverhalt:

Bei Vertragsschluss wurde im Kleingedruckten, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), vertraglich ein Sonderkündigungsrecht bei Preisänderungen vereinbart.

Dennoch lässt TelDaFax viele Verbraucher, die fristgerecht gekündigt haben, nicht aus ihren Verträgen. Die Firma teilt den Kunden telefonisch oder schriftlich lapidar mit, dass es das ausgeübte Sonderkündigungsrecht im Bereich der Energieversorgung nicht gäbe.

Man könne der Preisanpassung lediglich widersprechen.

Daher würde der Preis nun zwar nicht erhöht, aber der Verbraucher müsse noch bis zum Laufzeitende des Vertrages Kunde bleiben.

Ebenso liegen Sachverhalte vor, in denen der mit dem Wechsel und der Kündigung beauftragte neue Anbieter dem Wechselwilligen mitteilt, dass TelDaFax die Kündigung erst nach Laufzeitende und nicht zum Datum der Preiserhöhung akzeptiere.

Der neue Anbieter lehnt den Wechsel dann ab, da er sein Angebot nicht so lange aufrecht erhalten kann.

"Das ist rechtlich unhaltbar und dem Kunden gegenüber eine Frechheit! ", empört sich Fabian Fehrenbach, Energiejurist bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

Es gelten immer die bei Vertragsschluss vereinbarten AGB.

Änderungen der AGB müssen ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart werden, um wirksam zu werden.

"Ein einseitiges Nachschieben von veränderten oder neuen AGBs geht somit gar nicht; veränderte AGB gelten als nicht vereinbart bzw. unwirksam", stellt Fehrenbach klar.

Die ursprünglich vereinbarte Sonderkündigungsklausel, die zur Kündigung bei Preisänderung berechtigt, gesteht dem Kunden zu, den Vertrag innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Änderung zu kündigen.

Weiter setzt diese Klausel die Wirksamkeit der Kündigung auf den Zeitpunkt fest, an dem die Preisänderung in Kraft tritt.

Hat ein Kunde fristgerecht gekündigt, kann TelDaFax nach dieser Klausel ab der angekündigten Preiserhöhung keinerlei Zahlung mehr verlangen.

Die Verbraucherzentrale rät Betroffenen, sich gegen das aus ihrer Sicht vertragswidrige Vorgehen von TelDaFax zu wehren und die Firma unbedingt per Einschreiben mit Rückschein dazu aufzufordern,

- die gemäß der vereinbarten AGB wirksame Sonderkündigung wegen Preiserhöhung umgehend zu bestätigen,

- die Netznutzungsabmeldung beim Netzbetreiber zu veranlassen und

- die Schlussrechnung zu erstellen.

Die Kunden sollten darüber hinaus ab dem Zeitpunkt der Preiserhöhung weitere Zahlungen einstellen.

Für Betroffene hält die Verbraucherzentrale unter

www.vz-rlp.de/musterbrief-teldafax

ein formloses Musterschreiben bereit.

Sollte TelDaFax den betroffenen Kunden nicht zu dem Zeitpunkt beim Netzbetreiber abmelden, zu dem der Vertrag wegen der Kündigung endet, so kann bis auf weiteres kein anderer Versorger diesen Kunden beim Netzbetreiber anmelden.

Letztlich wird TelDaFax trotz Verzögerung nichts anderes übrig bleiben als den Kunden wieder frei zugeben.
Dann stellt sich die Frage, wie der Strom ab dem Zeitpunkt der Kündigung zu bezahlen ist.

"Der regionale Grundversorger ist gesetzlich verpflichtet, die Versorgung zu übernehmen, wenn kein sonstiger Vertrag mehr besteht. Der Grundversorger wird dem betroffenen Kunden den verbrauchten Strom rückwirkend in Rechnung stellen", erklärt Fehrenbach.

Finanzielle Schäden, die so durch die teurere Grundversorgung entstehen, können Betroffene im Wege von Schadenersatzansprüchen gegen TelDaFax geltend machen. "Hier wird voraussichtlich aber nur der Weg über eine Klage vor Gericht zum Erfolg führen", so Fehrenbach weiter.

Übrigens: Der Stromversorger TelDaFax führt derzeit mit großem Abstand die Liste der Problem- und Beschwerdefälle in Sachen Stromwechsel bei der Verbraucherzentrale an.
VZ-RLP

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt." (Ende des Zitats)

31.03.2011 | 09:46
von Brigitte Hesse noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Am 24.03.2011 habe ich einen Anruf von Teldafax (Herr K.) erhalten. Mir wurde eine Kündigung zum 30.04.2011 oder eine Fortführung des Vertrages bis 30.10.2011 (normale Laufzeit) bei Beibehaltung des alten Preises angeboten. Da der Zeitraum zum 30.04.2011 zum normalen Wechsel viel zu kurz wäre, habe ich die Fortführung des Vertrages bis zum 30.10.2011. Die Kündigung wurde auch sofort per E-Mail vorgenommen und man versprach mir eine kurzfristige Bestätigung, die ich aber bisher noch nicht habe. Auch ist ein zweiter Vorgang noch offen. Der Anfangszählerstand sollte berichtigt werden, was jedoch bisher noch nicht passierte. Bis ich die Kündigungsbestätigung nicht in den Händen habe, ist nach den Erfahrungen mit Teldafax die Angelegenheit für mich nicht erledigt.


06.04.2011 | 19:55
von ReclaBoxler-3520128 | Regelverstoß melden
Die Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg vom 06.04.2011 beachten

www.vz-bawue.de/UNIQ130211149616491/link858811A.html

Für betroffene Verbraucher gibt es je nach Situation unterschiedliche Handlungsmöglichkeiten mit Musterbriefen.

16.05.2011 | 10:02
von Brigitte Hesse gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nach Information des örtlichen Netzbetreibers ist Teldafax nun zum 30.04.2011 die Gasversorgung untersagt worden. Somit ist die Angelegenheit bezüglich Kündigung nicht gelöst, aber beendet. Die zwischenzeitliche Verbrauchsabrechnung (nicht Endabrechnung) ist hinsichtlich Zählerstand fehlerhaft und zwischen Brutto-Nettobträgen besteht eine Differenz. Was einem Unternehmen eigentlich nicht passieren sollte. Doch, wer rechnet das nach!


16.05.2011 | 14:03
von ReclaBoxler-6612453 | Regelverstoß melden
www.vz-bawue.de/UNIQ130554740408883/link874071A.html



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