Durch Stromio gelöste Beschwerde. | 347 Views | 03.05.2011 | 15:36 Uhr
geschrieben von Herr Wagner

Stromio GmbH (Magdeburg)

Sonderkündigung wegen Preiserhöhung zum 01.05.2011

Bestell-/Kundennummer: 10139167 / 1309077

Am 31.03.2011 habe ich mein Sonderkündigungsrecht wegen Preiserhöhung zum 01.05.2011 wahrgenommen. Warum am 31.03.2011? Weil mir versprochen wurde, dass es sich um ein Versehen bzw. Druckfehler handelt.

SCHLAGWORTE

Da ich aber keine Berichtigung bekam, habe ich mein Recht auf Sonderkündigung wahrgenommen. Am 30.04.2011 habe ich den Zählerstand online auf der Stromioseite übermittelt. Bis heute 03.05.2011 habe ich nichts von der Firma Stromio gehört. E-Mails werden nicht beantwortet. Bei Telefonanrufen hängt man in der Warteschleife und man erreicht am Ende doch niemanden.

Ein Anruf beim örtl. Netzbetreiber ergab, dass Stromio diese Kündigung nicht weitergegeben hat, so dass der neue Anbieter nicht liefern kann. Ich fordere nun Stromio auf, endlich zu reagieren. Der am 03.05.2011 abgebuchte Abschlag für Mai wurde von mir zurück gebucht, da ich laut Kündigung seit 01.05.2011 kein Kunde mehr von Stromio bin.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an Stromio GmbH: Bestätigung der Kündigung zum 30.04.2011, Abschlussabrechnung und Nachricht an den örtl. Netzbetreiber


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
10.05.2011 | 15:22
Firmen-Antwort von: Stromio GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern, dass Sie nicht unverzüglich eine Antwort zu Ihrem Anliegen erhalten haben und möchten uns dafür vorab entschuldigen.

Wir prüfen gerne umgehend, ob wir Ihre Kündigung fristgerecht erhalten haben.

Sie erhalten in den kommenden Tagen hierzu eine Rückmeldung von uns.

Freundliche Grüße

Ihr Stromio Kundenservice

Antwort bewerten!





Kommentare und Trackbacks (4)


03.05.2011 | 18:19
von ReclaBoxler-8713128 | Regelverstoß melden
de.reclabox.com/beschwerde/38934-stromio-duesseldorf-stromio-reagiert-nicht-auf-sonderkuendigung-wegen-preiserhoehung

04.05.2011 | 21:21
von ReclaBoxler-7513128 | Regelverstoß melden
Am besten – wenn noch nicht geschehen - schriftlich letzte Mahnung per Einschreiben/Rückschein mit einer Frist setzen zur Erstellung einer korrigierten Schlussrechnung und Überweisung des Guthabens.

GANZ WICHTIG:

- Es reicht nicht eine Fristsetzung in einem Internetportal wie diesem hier; damit sind die rechtlichen Formerfordernisse nicht erfüllt!

- Fristsetzung mit Angabe eines Datums - also nicht einfach nur innerhalb von z. B. zwei Wochen, sondern den Tag benennen, an dem die Frist abläuft. Dann Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens und Vollstreckungsbescheid!

Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist meines Wissens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de.

Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Mahngericht: Forderungen unter 900 Euro kosten meines Wissens pauschal 23 Euro.

Wenn man einen Anwalt beauftragt, den Mahnbescheid zu beantragen, betragen die Anwaltskosten für Forderungen unter 300 Euro meines Wissens pauschal 31 Euro.

Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen und müssen von dem Schuldner getragen werden, wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.

Eine spätere Antragsrücknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung.

04.05.2011 | 23:15
von Heimz | Regelverstoß melden
Hallo,
wir möchten Sie bitten, sich unter Angabe ihrer Identnummer (falls über Verivox geordert wurde) unter folgender Mailadresse zu melden und Ihren Fall zu schildern.
peter. reese (at) verivox.de
Wir haben die Zusage, dass alle Beschwerden, die zurecht eingegangen sind, von Verivox bearbeitet werden.

stromio. stop (at) emailn.de

08.06.2011 | 14:24
von Herr Wagner gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Kündigung wurde mir bestätigt. Eine Endabrechnung habe ich nun auch erhalten. Es ist sehr schade, dass man sich immer erst beschweren muss, bevor etwas passiert.

MfG




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!