Stromio GmbH (Magdeburg)
Sonderkündigung wegen Preiserhöhung zum 01.05.2011
Bestell-/Kundennummer: 10139167 / 1309077
Am 31.03.2011 habe ich mein Sonderkündigungsrecht wegen Preiserhöhung zum 01.05.2011 wahrgenommen. Warum am 31.03.2011? Weil mir versprochen wurde, dass es sich um ein Versehen bzw. Druckfehler handelt.
Da ich aber keine Berichtigung bekam, habe ich mein Recht auf Sonderkündigung wahrgenommen. Am 30.04.2011 habe ich den Zählerstand online auf der Stromioseite übermittelt. Bis heute 03.05.2011 habe ich nichts von der Firma Stromio gehört. E-Mails werden nicht beantwortet. Bei Telefonanrufen hängt man in der Warteschleife und man erreicht am Ende doch niemanden.
Ein Anruf beim örtl. Netzbetreiber ergab, dass Stromio diese Kündigung nicht weitergegeben hat, so dass der neue Anbieter nicht liefern kann. Ich fordere nun Stromio auf, endlich zu reagieren. Der am 03.05.2011 abgebuchte Abschlag für Mai wurde von mir zurück gebucht, da ich laut Kündigung seit 01.05.2011 kein Kunde mehr von Stromio bin.
10.05.2011 | 15:22
Abteilung: Kundenservice
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern, dass Sie nicht unverzüglich eine Antwort zu Ihrem Anliegen erhalten haben und möchten uns dafür vorab entschuldigen.
Wir prüfen gerne umgehend, ob wir Ihre Kündigung fristgerecht erhalten haben.
Sie erhalten in den kommenden Tagen hierzu eine Rückmeldung von uns.
Freundliche Grüße
Ihr Stromio Kundenservice
GANZ WICHTIG:
- Es reicht nicht eine Fristsetzung in einem Internetportal wie diesem hier; damit sind die rechtlichen Formerfordernisse nicht erfüllt!
- Fristsetzung mit Angabe eines Datums - also nicht einfach nur innerhalb von z. B. zwei Wochen, sondern den Tag benennen, an dem die Frist abläuft. Dann Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens und Vollstreckungsbescheid!
Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist meines Wissens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de.
Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Mahngericht: Forderungen unter 900 Euro kosten meines Wissens pauschal 23 Euro.
Wenn man einen Anwalt beauftragt, den Mahnbescheid zu beantragen, betragen die Anwaltskosten für Forderungen unter 300 Euro meines Wissens pauschal 31 Euro.
Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen und müssen von dem Schuldner getragen werden, wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.
Eine spätere Antragsrücknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung.
wir möchten Sie bitten, sich unter Angabe ihrer Identnummer (falls über Verivox geordert wurde) unter folgender Mailadresse zu melden und Ihren Fall zu schildern.
peter. reese (at) verivox.de
Wir haben die Zusage, dass alle Beschwerden, die zurecht eingegangen sind, von Verivox bearbeitet werden.
stromio. stop (at) emailn.de
MfG