Durch Planet4one Technology Distribution gelöste Beschwerde. | 2764 Views | 12.05.2011 | 20:02 Uhr
geschrieben von Dieter D.

Planet4one Technology Distribution GmbH (Schortens)

Händler weigert sich Vertrag zu erfüllen

Ich habe bei planet4one am 03.05.2011 einen Laptop und einen Speicherbaustein bestellt. Im Shop angezeigte Verfügbarkeit: grün, lieferbar. Eingängstbestätigung per E-Mail kam innerhalb von wenigen Minuten. Kreditkartenkonto wurde bereits am nächsten Tag belastet.

SCHLAGWORTE

Ich erkundigte mich am 04.05.2011 telefonisch zum Bestellstatus, da ich noch keine Bestätigung erhalten hatte, aber bereits die Belastung auf der Kreditkarte sehen konnte. Man teilte mir mit: alles in Ordnung, der Artikel wird Ende der Woche (wäre also 05. - 07.05.2011) geliefert.

Statt der Lieferung erhielt ich eine Nachricht, dass man nicht ausreichend Laptops beschaffen könne bzw. das Kontingent erschöpft sei und man das Gerät nicht mehr liefern könne, deswegen die Bestellung stornieren müsse. Äußerst verwunderlich, da das Gerät bei anderen Online Shops zu jeder Zeit und auch aktuell lieferbar ist.

Es liegt ein gültiger Vertrag vor. Eindeutige Willenserklärung des Händlers (telefonische Auskunft am 04.05.2011) jedoch zumindest aufgrund dokumentiertem konkludenten Handeln (Abbuchung des Betrags von meiner Kreditkarte, ebenfalls am 04.05.2011).

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Meine Forderung an Planet4one Technology Distribution GmbH: Vertragserfüllung, d. h. Lieferung der bestellten Artikel oder alternativ Ausgleichszahlung der Differenzkosten aufgrund anderweitiger Beschaffung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
18.05.2011 | 18:08
Firmen-Antwort von: Planet4one Technology Distribution GmbH
Abteilung: null

Sehr geehrter Kunde. Wie wir Ihnen auch schon per Brief mitgeteilt haben, bedauern wir sehr, dass wir Ihren Auftrag nicht ausführen konnten. Wir leben von unseren Verkäufen und nicht von denen, die wir nicht ausführen können. Sofort nach Bekanntwerden, dass wir dem Artikel nicht mehr liefern können, haben wir Sie über die Stornierung informiert. Ein Kaufvertrag ist nicht zustande gekommen und Ihre Zahlung Ihrem Kreditkartenkonto sofort zugebucht. Sie erhielten von uns keine Willenserklärung.

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Kommentare und Trackbacks (10)


18.05.2011 | 18:52
von Dieter D. | Regelverstoß melden
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,

einen Brief habe ich leider nicht bekommen, lediglich eine Stornonachricht per eMail.
Wie bereits gesagt, sowohl die telefonische Auskunft Ihres Mitarbeiters als auch die Kreditkartenabbuchung sind eindeutig schlüssiges bzw. konkludentes Handeln (siehe BGB) und damit eine Willenserklärung zum Vertrag.
Ich empfehle eine kurze Internetrechereche zu dem Thema, die Durchsicht von Referenzurteilen oder eine Konsultation Ihrer Rechtsabteilung.
Es ist doch nicht mein Verschulden als Kunde, wenn Sie Ihre Lieferkette nicht entsprechend unter Kontrolle haben um die Kundenbestellungen, die Sie annehmen, auch abzuwickeln.
Wenn ich dann zur Sicherheit noch über Ihre Hotline nachfrage und mir Lieferung bestätigt wird, dann scheint der Informationsfluss in Ihrem Unternehmen nicht optimal gestaltet zu sein.

Ich bleibe bei der Forderung auf Vertragserfüllung und kann Ihnen alternativ anbieten, die Artikel bei einem anderen Händler - gegen Erstattung des Differenzbetrags Ihrerseits - selbst zu beschaffen.

Ich hoffe, Sie können eine kundenfreundliche Lösung anbieten.

Mit freundlichen Grüßen

19.05.2011 | 10:37
von Ein Hamburger | Regelverstoß melden
Ein konkludentes Handeln gilt im übrigen nur bei langfristigen Geschäftspartnern, ebenso ist eine mündliche Zusage nur bei einem zweiseitigen Kauf (von Kaufmann zu Kaufmann) bindend.

Persönlich bin ich jedoch der Meinung, dass das Abbuchen, sprich die Erhaltung eines Wertes, der erste Schritt beim Kaufvertrag ist: Ich übergebe den Kaufbetrag Zug um Zug gegen die Ware. Mit diesem Schritt, und ausschließlich nur mit diesem, liegt eine eindeutige Willenserklärung vor. Also Planet4one, was nun?

19.05.2011 | 11:31
von Shop- Inhaber | Regelverstoß melden
Und genau wegen solcher Leute wie Ihnen macht der Onlinehandel für den Gewerbetreibenden keinen Spaß/Profit mehr.

Ein Artikel ist nicht mehr verfügbar trotz Zusage? Na und? Kann ja auch der letzte runter gefallen sein. Dann ist eine Auslieferung selbst bei gültigem Vertrag (der hier nicht vorliegt) nicht möglich.

Also nicht so einen Aufstand machen.

Anerkennung für die ganzen Möchtegern-Anwälte: selbst wenn der Kunde eine automatische Bestellbestätigung erhalten hat, kann der Vertrag noch vom Shopinhaber gestoppt werden. Gerade bei Missverständnissen in der Lagerverfügbarkeit oder oder Preisgestaltung.

19.05.2011 | 21:44
von Dieter D. | Regelverstoß melden
 spider monkey Shop-Inhaber: Das tut mir Leid, wenn der Onlinehandel keinen Spaß und Profit abwirft. Mir als Kunde macht es leider auch keinen Spaß, wenn ich meiner Lieferung hinterherrennen muss.

Bzgl. Ihrer Anmerkung an die Möchtegern-Anwälte: Offensichtlich haben manche Shop-Inhaber das Thema Vertrag zu "stoppen" nicht im Griff.
Wie gesagt, ich habe extra telefonisch nachgefragt und Lieferung wurde bestätigt.
Dann wurde sogar noch meine Kreditkarte belastet.

Wenn der Artikel nicht lieferbar gewesen wäre oder der Shop-Inhaber mit der seiner Preisgestaltung nicht zufrieden ist, dann sollte er sich das Überlegen, BEVOR vom Kunden Geld angenommen wird.
Schließlich funktioniert das bei anderen Online-Shops einfach und problemlos.
Und wenn der Shop-Inhaber sich verkalkuliert haben sollte, nennt man das unternehmerisches Risiko.

Ich hoffe, dass planet4one einsichtig ist und den Vorgang kundenfreundlich abschließen möchte.

19.05.2011 | 21:48
von Dieter D. | Regelverstoß melden
 spider monkey Ein Hamburger:
Das ist nicht ganz korrekt. Konkludentes Handeln gilt bei jeglicher Form von Geschäftsbeziehungen.
Gute Beispiele sind dabei: Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln, Versteigerungen oder auch der Einkauf im Supermarkt. (Man legt die Ware auf das Band, die Verkäuferin scannt die Ware ein, der Preis erscheint, ich lege Geld auf den Tresen. -> Es kam ein Vertrag zustande, ohne dass auch nur ein Wort gesprochen wurde, ganz einfach durch konkludentes Handeln.)

20.05.2011 | 09:04
von Ein Hamburger | Regelverstoß melden
Ok Ok, wenn man dies so sieht. Aber eine mündliche Absprache in einem einseitigen Kauf gilt nicht als Vertragsinhalt und ist somit irrelevant. Selbst wenn Ihnen mdl. zugesagt wurde, so heißt dies nichts. In Ihrem Fall muss dies schriftlich sein. Bei der Kasse wird ja auch der Preis im Display angezeigt.

22.05.2011 | 02:31
von Dieter D. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.


24.05.2011 | 22:57
von Dieter D. | Regelverstoß melden
 spider monkey Ein Hamburger.
Mag sein.
Aber: Geld wurde abgebucht. Das reicht als Willenserklärung.

02.06.2011 | 18:44
von Dieter D. | Regelverstoß melden
Planet4one hat mittlerweile das Problem kundenfreundlich und schnell gelöst.
Beschwerde damit hinfällig.

02.06.2011 | 18:45
von Dieter D. gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst.




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