Durch NATURSTROM / NaturStromHandel gelöste Beschwerde. | 6369 Views | 06.06.2011 | 12:19 Uhr
geschrieben von Nicole M.

NATURSTROM AG/NaturStromHandel GmbH (Düsseldorf)

Keine Jahresabrechnung erhalten

Bestell-/Kundennummer: Kdnr.: 2083881-1

Ich bin seit über einem Jahr nun Kunde bei Naturstrom.de und habe noch keine Jahresendabrechnung erhalten.

Weder über die Hotline noch über die Mailadresse kann ich dort jemanden erreichen, um einmal nachzufragen, wann ich endlich eine Jahresendabrechnung bekomme und Info, ob ich nun bzgl. Stromverbrauch herauf- oder herabgestuft werde.

Es wäre schön, wenn ich einmal Info bekommen würde, ob und wann ich in diesem Jahr noch eine Abrechnung erhalte.

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Meine Forderung an NATURSTROM AG/NaturStromHandel GmbH: Erstellung einer Jahresendabrechnung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
07.06.2011 | 14:45
Firmen-Antwort von: NATURSTROM AG/NaturStromHandel GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrte Frau M,

für die aktuell schlechte Errechbarkeit bitten wir um Nachsicht. naturstrom hat durch die Japana-Katastrophe eine so überwältigende Nachfrage erfahren, dass kurzzeitig nicht der gewohnte Service zur Verfügung steht. Dank personeller Aufstockung sind wir aber zuversichtlich, bald wieder in normalem Maße erreichbar zu sein.

Nach wie vor wird Ihr Zählerstand vom Netzbetreiber abgelesen und an uns übermittelt. Erst danach können wir eine Abrechnung erstellen. Am 15.05.2011 haben wir Ihren Zählerstand vom 12.05.2011 erhalten, sodass wir Ihnen nun mit dem nächsten Rechnungslauf die Jahresabrechnung übermitteln werden. Dies wird voraussichtlich Ende Juni/Anfang Juli der Fall sein. Mit dem Schreiben wird außerdem Ihre Abschlagshöhe angepasst und übermittelt.

Mit freundlichen Grüßen,
Ihr naturstrom-Kundenservice

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Kommentare und Trackbacks (2)


06.06.2011 | 16:49
von ReclaBoxler-6521287 | Regelverstoß melden
1) Wenn noch nicht geschehen, Naturstrom den Verbrauch, Kosten und Guthaben mitteilen (z. B. : " ... da unser Vertragsverhältnis zum xxx beendet wurde, teile ich Ihnen hiermit teile ich Ihnen hiermit den Stromzählerstand zu diesem Zeitpunkt mit: xxxx kWh, minus Zählerstand bei Beginn der Strom-Lieferung kWh, ergibt meinen Verbrauch in kWh.

Aus diesem Verbrauch in kWh habe ich das von mir zu zahlende Entgelt errechnet xxx. Abzüglich bis (Datum) bezahlte
Abschlagszahlungen = Guthaben zu meinen Gunsten: xxx €
Ich fordere Sie hiermit auf, das Guthaben von xxx € bis spätestens zum xxx auf mein Ihnen bekanntes Konto zu überweisen. Andernfalls werde ich gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, um meinen Anspruch durchzusetzen.")

Es ist wichtig, schriftlich (am besten per Einschreiben mit Rückschein) eine Frist zur Erstellung der Schlussrechnung und Überweisung des Guthabens zu setzen.

Falls keine Rückzahlung erfolgt sollte umgehend ein Mahnbescheid beantragt werden. Das ist ein schneller Weg, die Rückzahlung zu erzwingen.

Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist meines Wissens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de

2) GANZ WICHTIG:

- Es reicht nicht eine Fristsetzung in einem Internetportal wie diesem hier; damit sind die rechtlichen Formerfordernisse nicht erfüllt!

- Fristsetzung mit Angabe eines Datums - also nicht einfach nur innerhalb von z. B. zwei Wochen, sondern exakt den Tag benennen, an dem die Frist abläuft bis zu der die Erstellung der Schlussrechnung und die Guthabenerstattung gefordert wird.

Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Mahngericht: Forderungen unter 900 Euro kosten meines Wissens pauschal 23 Euro.

Wenn man einen Anwalt beauftragt, den Mahnbescheid zu beantragen, betragen die Anwaltskosten für Forderungen unter 300 Euro meines Wissens pauschal 31 Euro.

Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen und müssen von dem Schuldner (Naturstrom) getragen werden, wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.

Eine spätere Antragsrücknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung.

20.06.2011 | 09:08
von Nicole M. gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst.




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