Durch E.ON Energie Deutschland gelöste Beschwerde. | 3255 Views | 23.07.2011 | 22:33 Uhr
geschrieben von Sandra Maluschke

E.ON Energie Deutschland GmbH (Fürstenwalde/Spree)

Jahresabrechnung 2010/2011 - eine Person 11.000 kWh?

Bestell-/Kundennummer: 242037649131

Ich schreibe im Auftrag des Stromkunden von E.ON edis, Herr K., und als neue Lebensgefährtin.

SCHLAGWORTE

Am 17.7.2011 zeigte mir Herr K. ein Schreiben von E.ON edis mit einer Rechnung von über 2.500,-- € und der Androhung, falls nicht gezahlt wird, den Strom sperren zu lassen.

Voller Panik überwies ich den Betrag, um die Sperre zu verhindern. Leider bekam ich am 18.07.11 erst die Jahresabrechnung zu Gesicht und musste feststellen, voreilig überwiesen zu haben. Herr K. hat im Jahr 2009/2010 2359 kWh verbraucht. In der Abrechnung 2010/2011, die ich bezahlt hatte, sollte der Kunde auf einmal 10944 kWh verbraucht haben. In diesem Abrechnungszeitraum war Herr K. drei Monate abwesend und konnte keinen Strom verbrauchen. Bleibt also ein Stromverbrauch in nur neun Monaten mit 10944 kWh. Das dies unmöglich ist, sieht jeder ein (auch die Mitarbeiter von E.ON edis). Es wurden auch nur haushaltsübliche Elektrogeräte benutzt.

E.ON edis kann mir keine Lösung anbieten, außer, dass ich auf meine Kosten den Zähler überprüfen lasse. Den Zähler beobachte ich nun seit dem 18.7.2011 täglich, mit dem Ergebnis, dass zwei Personen ca. 7 kWh pro Tag verbrauchen. Ich muss dazu sagen, dass der kleine Stromkasten an der Straße steht und ich vermute, dass sich in der Vergangenheit von dem Strom von Herrn K. bedient wurde. Was ich außerdem der Abrechnung entnehmen konnte, dass fast nur mit rechnerisch ermittelten Zählerständen gearbeitet wurde. Vor 2009 konnte man mir keine Abrechnungen schicken, da Herr K. angeblich dort noch nicht Kunde war. Das ist nicht der Fall. Es kann nicht sein, dass diese Abrechnung einfach so hingenommen werden muss und ich keine Rückerstattung erhalte.

Ich möchte die Sache nicht unter "einfach mal Pech gehabt " verbuchen müssen.

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Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland GmbH: Betrag über 8000 kWh zurückerstatten!


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
29.07.2011 | 16:35
Firmen-Antwort von: E.ON Energie Deutschland GmbH
Abteilung: Servicemanagement

Liebe Kundin,

es tut uns leid, dass Sie sich über Ihre Rechnung ärgern.
Grundsätzlich ist der örtliche Netzbetreiber verantworlich dafür, einmal im Jahr einen aktuellen Zählerstand zu ermitteln. Er übermittelt uns dann die geprüften Daten. Wenn kein abgelesener Zählerstand von unserem Kunden vorliegt, ziehen wir die Daten des Netzbetreibers für unsere Rechnung heran. Unter Umständen kann das auch ein rechnerisch ermittelter Zählerstand sein.

Sie zweifeln die Funktion Ihres Stromzählers an. Selbstverständlich haben Sie die Möglichkeit, das Gerät überprüfen zu lassen.

Unsere Erfahrung zeigt jedoch, dass die Messeinrichtungen in der Regel ordnungsgemäß funktionieren. Deshalb vorab unser Hinweis: Wenn die Prüfung ergibt, dass Ihr Zähler einwandfrei misst, müssen Sie die Kosten dafür tragen.

Wenn Sie das Gerät dennoch von einer staatlich anerkannten Prüfstelle für Messgeräte kontrollieren lassen möchten, muss Ihr zuständiger Messstellenbetreiber den Stromzähler austauschen. Sie erhalten dann den Prüfbericht. Ergibt die Prüfung einen Fehler, tragen wir die entstandenen Kosten und korrigieren Ihre Rechnung.

Wir möchten das gern noch einmal in einem Telefonat mit Ihnen besprechen, deshalb wird sich unsere Mitarbeiterin bei Ihnen melden.

Beste Grüße

Ihr E. ON Vertrieb
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Kommentare und Trackbacks (15)


24.07.2011 | 09:17
von ReclaBoxler-5533179 | Regelverstoß melden
Das ist in der Tat mehr als ärgerlich. Haben Sie schon den Zählerstand überprüft? Wohl möglich liegt ein Ablesefehler vor.
Ihre Forderung nach Rückerstattung ist sehr wohl berechtigt.

25.07.2011 | 07:23
von 8429521 | Regelverstoß melden
Bis jetzt habe ich den Zähler noch nicht überprüfen lassen, da ich nicht einsehe, dafür auch noch zu bezahlen. Außerdem habe ich gehört, dass zu 99 % aller Überprüfungen kein Fehler festgestellt wurde. Bin am Überlegen, ob ich die Sache lieber einem Anwalt überlasse.

25.07.2011 | 09:00
von ReclaBoxler-5533179 | Regelverstoß melden
Es war gemeint, den Zählerstand mit den Rechnungsdaten zu überprüfen. Wohl möglich wurde der Zählerstand falsch an den Versorger übermittelt.

26.07.2011 | 08:50
von 8429521 | Regelverstoß melden
Zählerstände:

7.4.09 31536 kwh (Zählerstand zu Beginn der Abrechnung)
31.12.09 33212 kwh (rechnerisch ermittelter Zählerstand)
31.03.10 33895 kwh (rechnerisch ermittelt)
31.12.10 41600 kwh (rechnerisch ermittelt)
28.02.11 43665 kwh (rechnerisch ermittelt)
06.04.11 44839 kwh (abgelesener Zählerstand)
26.7.11 47219 kwh (abgelesener Zählerstand)

Was mir, seit dem ich den Zähler (zwei Wochen) im Auge habe, auffällt, ist, dass in einer normalen Arbeitswoche Schwankungen vorhanden sind.

Montag 3 kwh (abwesend)
Dienstag 3 kwh (abwesend)
Mittwoch 4 kwh (abwesend)
Donnerstag 12 kwh (abwesend)
Freitag 11 kwh (abwesend)
Samstag 10 kwh (eine Person anwedend)
Sonntag 10 kwh (zwei Personen anwesend)
Montag 12 kwh (abwesend)

Es kann doch nicht sein, dass an Tagen der Abwesenheit mehr verbraucht wird, als bei Anwesenheit am Wochenende.

27.07.2011 | 19:13
von ReclaBoxler-5210510 | Regelverstoß melden
E-mail an die Bundesnetzagentur schicken.
Dort den Fall schildern.
Verbraucherservice-energie spider monkey bnetza.de

29.07.2011 | 07:45
von 8429521 | Regelverstoß melden
Danke für den Tipp.
Eon Edis hat gestern telefonisch den aktuellen Zählerstand erfragt und mir empfohlen, den Zähler überprüfen zu lassen. Dabei wünschte man mir viel Glück.
Ich habe noch mal den angeblichen Durchschnittsverbrauch für 2010/2011 pro Tag berechnet. Das wären für eine Person, die Vollzeit arbeitet und drei Monate abwesend war, 40 kwh pro Tag. Kann man das überhaupt schaffen, selbst wenn man Licht, Waschmaschine, Fernseher usw. 24 Std. laufen lässt?

02.08.2011 | 07:57
von 8429521 | Regelverstoß melden
Vielen Dank für die Antwort.
Ich bin mir nicht sicher, ob der Zähler nicht in Ordnung ist oder ob sich jemand am Strom bedient hat. Die letzten Tage läuft der Zähler wieder normal (5 bis 6 kwh pro Tag). Da ich die Jahresabrechnung von 2500 € beglichen habe, ist es mir im Moment nicht möglich, auch noch für die Kosten der Überprüfung aufzukommen. Können Sie denn zu 100 % ausschließen, dass an dem kleinen Stromkasten vor unserem Haus sich niemand bedienen kann? Wie gesichert ist so ein Kasten? Für mich ist das nur ein kleiner Plastikkasten mit einem Schloss. Müssen wir wirklich über diesen den Strom beziehen oder gibt es eine sichere Möglichkeit? Worüber beziehen unsere Nachbarn den Strom? Keiner in der Umgebung hat so einen Kasten vor dem Haus. Meine Angst ist, dass ich ständig den Zähler in Zukunft im Auge haben muss und uns wieder so eine Horrorrechnung zugestellt wird.

02.08.2011 | 08:01
von Sandra Maluschke noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.


02.08.2011 | 08:52
von ReclaBoxler-2819264 | Regelverstoß melden
Dieser "Stromkasten" ist doch wohl v o r dem Zähler. Daher ist es für Ihre Stromrechnung völlig egal, ob sich jemand dort "bedient".

Als Tipp für die Zukunft: Lesen Sie regelmäßig (einmal wöchentlich) Zähler und Wasseruhren ab. Die zwei Minuten Aufwand lohnen sich in jedem Fall.

04.08.2011 | 08:11
von 8429521 | Regelverstoß melden
Was ich noch erfahren habe, ist das ein Wochenendbungalow im nahen Umfeld mal bei unserem Strom mit angeschlossen war. Das sollte aber geändert worden sein, so meine Info. Hatte auch schon für zwei Stunden mal alle Sicherungen raus, aber der Zähler blieb stehen.
Den Zähler überprüfe ich natürlich jetzt ständig nach der Erfahrung. Dachte auch immer, das passiert nur anderen.

17.08.2011 | 07:55
von Sandra Maluschke noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.


18.08.2011 | 19:59
von E.ON Vertrieb Deutschland
Liebe Kundin,

wir haben Ihre Fragen zum Zähler und der baulichen Konstellation an Ihren zuständigen Netzbetreiber weitergeleitet, denn dazu können wir als Ihr Lieferant keine Auskunft geben.

Beste Grüße

Ihr E. ON Vertrieb


02.09.2011 | 21:27
von Sandra Maluschke gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Sehr netter Kontakt mit Eon Edis. Ein Mitarbeiter vereinbarte einen Termin mit mir, um sich den Zähler anzusehen. Das Problem ist noch nicht endgültig gelöst, aber ich bin optimistisch.


14.10.2011 | 16:22
von ReclaBoxler-8219777 | Regelverstoß melden
Schade, dass hier kein Feedback mehr kommt. Wäre interessant.

21.11.2011 | 17:43
von ReclaBoxler-1723286 | Regelverstoß melden
Liebe ReclaBoxler. Das Problem, dass die meisten Beschwerden nur sehr schleppend oder gar keinen Erfolg haben, liegt an der mangelnden Durchsetzung der Beschwerden. Nur „Einschreiben mit Rückschein“ führen zur schnellen Lösung. Bei Ihrer Beschwerde müssen Sie begründete Forderungen stellen und nicht als bloße Bittsteller auftreten. Haben Sie Rückzahlungsanspruch, so verlangen Sie Zinsen in Höhe von 5% ab dem 1. Tag der Überzahlung, es sei denn, Sie sehen sich als Kreditinstitut und vergeben zinslose Darlehen zugunsten der Versorger. Der Versorger muss erkennen, dass Sie es ernst meinen und ohne wenn und aber den Rechtsweg auf Kosten des Versorgers bestreiten werden.

Beim Durchforsten nach Kundenreklamationen bin ich auf folgende hilfreiche Beispiele
gestoßen, die als Anleitung dienen könnten:

de.reclabox.com/beschwerde/43863-gold-gas-grosshabersdorf-ungerechtfertigte-forderung-m-vorsaetzlich-falscher-datenerhebung

de.reclabox.com/beschwerde/43458-stromio-duesseldorf-stromio-meine-belastungsgrenze-ist-erreicht

www.strom-magazin.de/forum/board-flexstrom/thread-wie-ihr-den-aktionsbonus-doch-bekommt-1220-page-1.html

Die Beschwerdeführer hatten bereits nach 10-15 Tagen nach jeweiligen „Einschreiben“ die Fälle positiv abschließen können und hatten Rückerstattungen erhalten (Erstere sogar mit Zinsen und Bearbeitungsgebühren). Wohl wegen ihrer schnellen Reaktion, den unmissverständlichen Formulierungen ihrer Forderungen und der scharfen Vorgehensweisen. Ich glaube, bei gleichem Vorgehen, müsste das bei den meisten hier geschilderten Beschwerden sicher zum Erfolg führen. Ich habe sogar mit einem Beschwerdeführer telefoniert. Er hat mich davon überzeugt, wie einfach es ist, sich zu wehren, wenn man es genau so macht und nicht von der Linie abweicht. Ich werde ab sofort auch nur noch so gegen ungerechtfertigte Forderungen und Preiserhöhungen vorgehen.

Nicht warten, bis bis sich die Versorger melden oder bewegen. Kein E-Mail-Verkehr und keine Telefongespräche mit den Versorgern führen. Sich nicht vertrösten lassen. Keine Preiserhöhungen akzeptieren, egal wie diese begründet werden. Meine und die Erfahrungen der meisten Geschädigten zeigen, dass Warten rein gar nichts, bzw. das Gegenteil bringt (siehe die vielen gleich lautenden Beschwerden hier in der ReclaBox, bei denen die Beschwerdeführer zum Teil über Monate warten).

Wenn die Forderungen begründet sind, bewiesen werden können und somit rechtens scheinen, so gibt es nur einen korrekten und schnellen Weg: „Einschreiben mit Rückschein oder Übergabeeinschreiben“ an den Versorger senden und darin unmissverständlich den Sachverhalt schildern und die Forderungen benennen (keine „Bitte“, sondern „ich fordere bis xx. xx. xxxx, dass _____, andernfalls werde ich ohne weitere Mitteilung den Rechtsweg bestreiten“). Die ReclaBox nur als Unterstützung und zur Information für andere Geschädigte zuschalten.

* Zählerdaten selber ablesen und übermitteln (Eingangsbestätigung verlangen)
* Abrechnung verlangen bis xx. xx. xxxx (max. 10 Tage).
* Ist die Abrechnung schon eingetroffen, sofort widersprechen (ggf. Unbilligkeitseinwand BGB § 315)
* Ist keine Abrechnung eingegangen, diese selber erstellen
* Allen Preiserhöhungen und den Preisen allgemein sofort widersprechen (BGB § 315)
* Die eigene Forderung deutlich formulieren (z. Bsp. korrekte Abrechnung, Rückzahlung, usw.)
* Bei Überzahlung 5% Zinsen ab Überzahlung verlangen.
* Frist setzen (max. 10 Tage) für die Erfüllung der Forderungen
* Hausverbot ggf. erteilen um mögliche Versorgungsunterbrechung zu vermeiden
* Erklären, was passiert, wenn die Frist nicht eingehalten wird (= Klageandrohung).
* Zahlung immer unter „Vorbehalt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ tätigen.
* Keine Mahnung verfassen oder Aufschub gewähren.
* Nach Ablauf der gesetzten Frist ohne weitere Mitteilung sofort den Rechtsweg bestreiten.

Fristsetzung nur mit Datum – nicht „sofort“ oder „innerhalb von 2 Wochen“, sondern exakten Tag nennen, an dem die Frist abläuft. Bei jedem Schriftverkehr ohne „Einschreiben“ eine Eingangsbestätigung innert 24h verlangen.

Kommen danach vom Versorger Informationsschreiben, Anrufe, Erklärungsversuche, Mahn-, Klage- oder Sperrandrohungen (bei Sperrandrohung sofort Hausverbot erteilen). Diese einfach ignorieren und noch mal kurz Standpunkt mitteilen. „Leider kann ich Ihre Stellungnahme nicht berücksichtigen, wird meine Forderung bis xx. xx. xxxx nicht vollumfänglich erfüllt, so werde ich, wie in meinem Einschreiben vom xx. xx. xxxx erklärt, ohne weitere Mitteilung den Rechtsweg bestreiten“. Sollte ein Mahnbescheid vom Versorger kommen, sofort widersprechen und Rechtsbeistand holen.

Wichtig:
Unter dem Jahr immer die Zählerstände aufzeichnen (min. ¼-jährlich). Zählerstände nur im Beisein ablesen lassen. Haben Sie die Zählerdaten, so können Sie ganz einfach, aufgrund der Zähler- und der Vertragsdaten, selber eine Rechnung erstellen (beschleunigt die ganze Sache ungemein). Bei Preiserhöhungen werden die Zählerstände meistens geschätzt – natürlich zu Ungunsten des Kunden. Also keine Schätzungen akzeptieren.

Um Überzahlungen zu vermeiden, einfach unter dem Jahr ein Schreiben verfassen, dass sich das Verbrauchsverhalten signifikant geändert habe und dadurch die monatlichen Abschlagszahlungen neue auf xx. xx festzulegen ist. Zu diesem Zweck die laufende Einzugsermächtigung aufkündigen und eine neue Einzugsermächtigung mit neuem Abschlagsbetrag mit senden. Hinweis, dass bei widerrechtlicher Abbuchungen eine Bearbeitungsgebühr von € 20.00 für jede Rückbuchung anfallen. Um zu hohen Nachforderungen zu entgehen, die Abschlagszahlungen immer nahe am tatsächlichen Verbrauch festlegen. Besser ist es die Abschlagszahlungen tiefer anzubringen und den fehlenden Betrag auf ein separates Konto einzahlen um zur Abschlussrechnung genügend Liquidität zu halten.

Gute Hinweise und Berechnungen finden Sie auch unter den Kommentaren von „Melanie“ und „Markus“ (= Suchfunktion von ReclaBox), beim „Bund der Energieverbraucher“ und bei den „Verbraucherzentralen der Länder“

Die Schlichtungsstelle nur in unklaren Forderungen bemühen, bei unstrittigen Forderungen (betrifft fast alle Reklamationen) gleich mit Anwalt und Klage drohen. Der Versorger darf dann die Gebühren übernehmen.

Interessante Links zum Thema:

www.welt.de/finanzen/article2037653/So_wehren_sich_Verbraucher_gegen_die_Gaspreise.html

www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site__1702/

www.kontra-gaspreis-lilienthal.de/was%20beachten.html

www.verbraucher.de/energie/index.html

www.wdr.de/tv/monitor/sendungen/2011/1027/eeg.php5

www.daserste.de/plusminus/beitrag_dyn~uid,rnn6uyd828wygt9v~cm.asp

www.strom-magazin.de/gasmarkt/verbraucherzentrale-rwe-2011-kunden-sollen-sich-wehren_26218.html

bi-energieprotest.de/index2. php? option=com_content&task=view&id=274&pop=1&page=0&Itemid=2

www.monopole.de/Erdgas-Gas-BGB-315-BGH-Preis-Urteile.html

www.johannafeuerhake.de/Preisprotest

Dies ist keine Rechtsberatung. Keine Garantie auf Richtigkeit. Gegebenenfalls nehmen Sie sich einen auf Energierecht spezialisierten Rechtsbeistand.



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