Von ExtraEnergie beantwortete Beschwerde. | 1718 Views | 09.08.2011 | 13:25 Uhr
geschrieben von Max Lindner

ExtraEnergie GmbH (Neuss)

Strom Widerruf

Bestell-/Kundennummer: 00518347

Ich habe am 29.3.2011 einen Vertrag mit Hitstrom über ein Vergleichsportal abgeschlossen. Die ursprünglichen Preise wurden nach Vertragsabschluss höher als gedacht. Ich habe den Vertrag widerrufen, da ich dachte, etwas falsch eingegeben zu haben, und habe einen neuen Vertrag bei hitstrom abgeschlossen.

SCHLAGWORTE

Die Abschläge waren wieder höher als anfangs angeworben und für einen zwei Personenhaushalt höher als bsp. Vattenfall. Auch diesen Vertrag habe ich widerrufen und habe mich entschlossen, zu Vattenfall zu wechseln.

Nach ca. zwei Monaten buchte Hitstrom einen Abschlag von meinem Konto, obwohl ich ihnen die Einzugsermächtigung entzogen habe. Ich habe den Betrag sofort zurück gebucht. Jetzt am 5.8 bekam ich die Aufforderung, meine Zählerdaten und aktuellen Verbrauch anzugeben, damit ich meine Abschlussrechnung bekomme. Fast fünf Monate muss ich nun bezahlen. Mit Vattenfall bis jetzt noch keinen Vertrag abschließen, da Hitstrom die Leitung blockiert.

Ich finde das eine Frechheit, die Kunden so an sich zu binden. Ich habe beide Verträge mit Hitstrom innerhalb von zwei Stunden widerrufen.

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Meine Forderung an ExtraEnergie GmbH: Erstattung des geforderten Betrages


Firma hat geantwortet nach 12 Monate nach 12 Monate
31.07.2012 | 11:39
Firmen-Antwort von: ExtraEnergie GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Wir sind stets bemüht unseren Kundenservice zu verbessern und bedauern die Unannehmlichkeiten die Ihnen entstanden sind. Gerne würden wir uns Ihren Fall genauer ansehen. Die hier gemachten Angaben reichen allerdings nicht aus, um Ihren Fall zu prüfen. Bitte hinterlassen Sie uns eine Nachricht mit dem Betreff „Verbraucherforum“ über presse spider monkey hitenergie.de, damit wir mit Ihnen in Kontakt treten können. Vergessen Sie bitte dabei nicht uns Ihre Vertragsnummer mitzuteilen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre HitEnergie

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Kommentare und Trackbacks (18)


09.08.2011 | 20:09
von Hans | Regelverstoß melden
Bei der Beschwerde "Preiserhöhung bei Hitstrom / Extraenergie nichts rechtens" insbesondere den Lösungskommentar vom 31.07.2011 beachten:

de.reclabox.com/beschwerde/41341-extraenergie-neuss-preiserhoehung-bei-hitstrom-extraenergie-nicht-rechtens#comment79939

09.08.2011 | 20:51
von Meyer | Regelverstoß melden
Auf der Internetseite des Bundes der Energieverbraucher (googeln) steht im Artikel "So klappt der Wechsel" (Pfad: Energiebezug + Strom + Wechsel des Stromanbieters + Rechtliche Fragen) unter anderem Zitat:

"Wer den Strom- oder Gasanbieter über das Internet oder brieflich gewechselt hat, kann sich über seine besonders komfortable rechtliche Position freuen, denn für ihn gelten die verbraucherfreundlichen Widerrufsrechte des Fernabsatzrechts. Bei einer Energielieferung handelt es sich um eine Warenlieferung und nicht um eine Dienstleistung.

Die gesetzliche Widerrufsfrist von zwei Wochen

beginnt erst zu laufen, wenn die Lieferung einsetzt (!)

und wenn das Unternehmen seinen Kunden schriftlich, entsprechend der gesetzlichen Vorgabe informiert hat. Ist die Widerrufsfrist noch nicht verstrichen oder noch keine Lieferung erfolgt, kann der Verbraucher den Liefervertrag ohne Angabe von Gründen mit sofortiger Wirkung widerrufen.

Der Widerruf muss nicht schriftlich erfolgen, eine Email oder ein Fax, auch ein Computerfax genügt. Achtung: Der Widerruf darf nicht an eine Bedingung geknüpft sein ("Ich widerrufe, wenn Sie nicht bis übermorgen liefern"). Mit dem Widerruf fällt der Liefervertrag mit dem neuen Anbieter weg, egal, was im Vertrag steht.

Die eventuell bereits verbrauchte Energie muss entsprechend den Tarifen des Liefervertrags bezahlt werden. Der Anbieter ist verpflichtet, alle eventuell geleisteten Vorauszahlungen etc. unverzüglich und ohne Abzug zurückzuerstatten.

Bestreitet der Anbieter das Widerrufsrecht des Verbrauchers, so liegt die Beweislast dafür bei ihm.

Im Zweifelsfall muss er vor Gericht nachweisen, dass er länger als zwei Wochen vor dem Kündigungszeitpunkt bereits mit der Lieferung begonnen hatte, und er seinen Informationspflichten im vorgeschriebenen Umfang nachgekommen ist. Nach dem Widerruf sollte man umgehend einen neuen Anbieter beauftragen, um nicht allzu lange in der teuren Grundversorgung zu bleiben." (Zitatende)

10.08.2011 | 08:32
von Ma | Regelverstoß melden
Vielen Dank für die Info. Also wenn ich meinen Vertrag dort widerrufe, ist das nicht rechtens, dass ich von Hitstrom fünf Monate Strom bezogen habe. Zumal Hitstrom meinen Widerruf bestätigt hat.
Wer trägt bei so was die Kosten?

10.08.2011 | 08:58
von ReclaBoxler-5661287 | Regelverstoß melden
 spider monkey Ma

Was meinen Sie mit "wer trägt bei so was die Kosten?". Von irgendwem haben Sie ja Strom bezogen und rund fünf Monate kostenlos Strom beziehen und zu verbrauchen nicht.

Nicht nachvollziehbar ist mir im übrigen, dass Sie rund fünf Monate nicht gemerkt haben, dass Sie den Energielieferanten trotz zweier Widerrufe (doch) gewechselt haben.

Wenn Hitstrom sich nicht bei Ihnen gemeldet haben sollte (z. B. wegen des Zählerstandes bei Lieferbeginn), dann aber doch wenigstens der Grundversorger bzw. Netzbetreiber, der der Zählerabmeldung Ihres vorherigen Energielieferanten und der Zähleranmeldung von Hitstrom zustimmen muss. . . Und (zumindest machen es so die Stadtwerke bei uns) beim Kunden den Zählerstand zum Zeitpunkt der Beendigung des Liefervertrages mit dem vorherigen Energielieferanten bzw. zum Zeitpunkt des Beginns des Liefervertrages mit dem neuen Energielieferanten Hitstrom erfragt. . .

10.08.2011 | 09:19
von Ma | Regelverstoß melden
 spider monkey ReclaBoxler-5661287

Ich bin in einen Neubau gezogen, vorher gab es keinen anderen Stromanbieter. Als dann der Stromkasten im Keller fertig war (vorher Baustrom), haben wir uns einen Stromanbieter gesucht, Hitstrom. Den Vertrag denn ja widerrufen. Dann bei Vattenfall angemeldet. Vattenfall hat mir einen Standardbrief geschickt, dass alles klappt mit der Stromlieferung, da dachte ich, Vattenfall ist mein Versorger. Nach zwei Monaten habe ich bei Vattenfall angerufen und gefragt, warum ich keine Rechnung bekomme, da meinte Vatrenfall, dass die Leitung "blockiert" ist. Denn nochmal bei Hitstorm angerufen und die meinten, daas ich dort Kunde bin.
Das kann doch nicht sein und dann noch ganz frech den Widerruf bestätigen.

10.08.2011 | 10:27
von Meyer | Regelverstoß melden
de.reclabox.com/beschwerde/40157-extraenergie-neuss-hitgas-ein-vertrag-der-keiner-ist#comment80816

Fragen Sie beim Netzbetreiber nach, wer Ihren Zähler wann und ab welchem Zeitpunkt an- und abgemeldet hat, damit Sie sich einen neuen Versorger suchen können und nicht noch wochenlang in die Grundversorgung fallen.

Wenn die Widerrufe von Hitstrom nicht beachtet worden sind, ist dies sicherlich eine Unverschämtheit und nicht rechtmäßig - aber kostenlos kann der bezogene Strom trotzdem nicht sein und es stellt sich daher die Frage, wie viel / welcher Preis (auch wenn ein gravierender Fehler von Hitstrom vorliegen soll) für den Strom bezahlt werden muss.

Jedenfalls können Sie jetzt nicht mehr die Uhr zurückdrehen oder den erhaltenen Strom an Hitstrom zurückgeben, irgendwie muss eine Einigung her - vielleicht zeigt Hitstrom bezüglich des Preises ja Kulanz!

10.08.2011 | 11:19
von Ma | Regelverstoß melden
 spider monkey Meyer

Ich denke genauso, wie sie es beschrieben, werde ich es machen.
Es ist halt nur sehr ärgerlich, dass man jetzt alles auf einen Schlag bezahlen muss.

10.08.2011 | 15:18
von ReclaBoxler-4527128 | Regelverstoß melden
Das Vergleichsportal, über welches Sie den Vertrag geschlossen haben, hat vermutlich Provision / Vermittlungsgebühren für Ihren Vertrag erhalten (denn obwohl Sie widerrufen haben, hat Hitstrom den Vertrag ja angenommen), ohne Gegenleistung erhält man heutzutage ja nahezu nichts mehr.

Mailen Sie das Vergleichsportal an und bitten dort (zusätzlich) um Hilfe und Unterstützung.

10.08.2011 | 15:23
von ReclaBoxler-4527128 | Regelverstoß melden
"Es ist halt nur sehr ärgerlich, dass man jetzt alles auf einen Schlag bezahlen" - jetzt auf einen Schlag aber nur, weil über Monate nichts bezahlt wurde (quasi hat man Ihnen über einige Monate die fälligen Beträge gestundet - wenn nicht noch Mahngebühren oder Verzugszinsen folgen, was ich bei der geschilderten Sachlage aber für sehr unwahrscheinlich halte, da Sie ja sicherlich die Widerrufe nachweisen können).

11.08.2011 | 10:59
von Ma | Regelverstoß melden
Hier die Antwort von check24 (Auszug):

Es ist jedoch so, dass wenn Sie die Kündigung fristgerecht eingereicht haben, sie rechtlich gesehen, auf der sicheren Seite stehen und Sie somit rechtliche Schritte gegen Hitstrom einleiten können, wenn Sie das Geld nicht bezahlen wollen.

11.08.2011 | 15:09
von ReclaBoxler-8561287 | Regelverstoß melden
Siehe Kommentar vom 09.08.11, 20.51 Uhr: "Die eventuell bereits verbrauchte Energie muss entsprechend den Tarifen des Liefervertrags bezahlt werden. . ."

11.08.2011 | 17:59
von Ma | Regelverstoß melden
Das glaube ich auch, aber wenn es danach geht, müssen die mich ja nie aus dem Vertrag lassen und immer weiter Strom liefern und ich müsste immer fleißig bezahlen.
Und der Grundversorger wollte liefern, konnte aber nicht. Das ist dann Abzocke, mehr nicht.
Wie gesagt, der Widerspruch kam 2h nach Vertragsabschluss. Hitstrom hat einfach Pech gehabt.

14.08.2011 | 16:18
von ReclaBoxler-2805100 | Regelverstoß melden
E-Mail an die Bundesnetzagentur schicken.
Dort den Fall schildern.

Verbraucherservice-energie spider monkey bnetza.de

Danach Ökostrom mit „OK Power“ Label bestellen.
Beruhigt das Gemüt und das Klima!

16.08.2011 | 14:48
von Max Lindner noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Von Hitstrom immer noch kein Kommentar oder Lösungsansatz.
Glaube, dass man es von diesen Unternehmen auch nicht verlangen kann.
Dort bekommt man in 2min einen Vertrag, diesen zu widerrufen, dauert fünf Monate!


11.10.2011 | 08:46
von Malte | Regelverstoß melden
Unsere Beschwerden scheinen etwas zu bewirken - zumindest werden die Beschwerden in den Medien thematisiert:

Artikel "Stiftung Warentest fordert für Tarifrechner Kontrolle der Bundesnetzagentur" beachten

Zitat:

"Als Konsequenz aus den Manipulationsvorwürfen gegen das Vergleichsportal Verivox soll die Bundesnetzagentur Tarifrechner im Internet kontrollieren.

Das verlangt Hubertus Primus, Chefredakteur der Zeitschrift "test" im ZDF-Wirtschaftsmagazin "WISO",..."

www.zdnet.de/news/41556723/stiftung-warentest-fordert-fuer-tarifrechner-kontrolle-der-bundesnetzagentur.htm

01.11.2011 | 19:13
von ReclaBoxler-1225128
Ärger mit dem Stromanbieter - Schlichtungsstelle soll helfen

Zitat:

"Bei Ärger mit dem Versorger, etwa wegen Rechnungen oder Bonuszahlungen, blieb Kunden bislang nur eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur oder der Gang vors Gericht. Bis zur Klärung können dann allerdings Jahre vergehen.

Die Schlichtungsstelle soll nun auch eine außergerichtliche Einigung ermöglichen, in der Regel soll das für den Verbraucher kostenlose Verfahren nicht länger als drei Monate dauern..."

www.n-tv.de/ratgeber/Schlichtungsstelle-soll-helfen-article4615711.html

03.08.2012 | 12:18
von Max Lindner noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


08.08.2012 | 14:24
von Stromer X. | Regelverstoß melden
Sie haben doch bestimmt einen Nachweis, dass Sie Hitstrom um eine Lösung des Problems gebeten haben? Darauf müssen diese in 14 Tagen reagiert haben, sonst gehts zur Schlichtungsstelle. ( www.schlichtungsstelle-energie.de/) Dort muß Hit erst mal 350,-€ löhnen, nur weil es überhaubt zur Beschwerde gekommen ist.

Bei Einer Häufung gleicher Vorfälle erfolgt dann eine Meldung an die BUndesnetzagentur, die dann mit saftigen Strafen eingreift.

Übrigens würde ich das Begrüßungsschreiben von Ihrem Grundversorger noch mal genau lesen. Wenn die eine Datum für die Aufnahme der Versorgung mit geschickt haben, dann senden sie gleich noch eine Beschwerde an diesen, da er dann für den Kram gerade stehen müß. Sollte wiederrum der Grundversorger nict innerhalb von 14 Tagen reagieren gleich die nächste Beschwerde an die Schlichtungsstelle.

Sie selbst haben bestimmt auch viel daraus gelernt; ) Wechseln kann ich Ihnen ach weiterhin nur empfehlen, nur sollten Sie nach ein paar Tagen hinterher telefonieren, ob alles geklapptt hat.



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