ExtraEnergie GmbH (Neuss)
Strom Widerruf
Bestell-/Kundennummer: 00518347
Ich habe am 29.3.2011 einen Vertrag mit Hitstrom über ein Vergleichsportal abgeschlossen. Die ursprünglichen Preise wurden nach Vertragsabschluss höher als gedacht. Ich habe den Vertrag widerrufen, da ich dachte, etwas falsch eingegeben zu haben, und habe einen neuen Vertrag bei hitstrom abgeschlossen.
Die Abschläge waren wieder höher als anfangs angeworben und für einen zwei Personenhaushalt höher als bsp. Vattenfall. Auch diesen Vertrag habe ich widerrufen und habe mich entschlossen, zu Vattenfall zu wechseln.
Nach ca. zwei Monaten buchte Hitstrom einen Abschlag von meinem Konto, obwohl ich ihnen die Einzugsermächtigung entzogen habe. Ich habe den Betrag sofort zurück gebucht. Jetzt am 5.8 bekam ich die Aufforderung, meine Zählerdaten und aktuellen Verbrauch anzugeben, damit ich meine Abschlussrechnung bekomme. Fast fünf Monate muss ich nun bezahlen. Mit Vattenfall bis jetzt noch keinen Vertrag abschließen, da Hitstrom die Leitung blockiert.
Ich finde das eine Frechheit, die Kunden so an sich zu binden. Ich habe beide Verträge mit Hitstrom innerhalb von zwei Stunden widerrufen.
31.07.2012 | 11:39
Abteilung: Kundenservice
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihren Eintrag.
Wir sind stets bemüht unseren Kundenservice zu verbessern und bedauern die Unannehmlichkeiten die Ihnen entstanden sind. Gerne würden wir uns Ihren Fall genauer ansehen. Die hier gemachten Angaben reichen allerdings nicht aus, um Ihren Fall zu prüfen. Bitte hinterlassen Sie uns eine Nachricht mit dem Betreff „Verbraucherforum“ über pressehitenergie.de, damit wir mit Ihnen in Kontakt treten können. Vergessen Sie bitte dabei nicht uns Ihre Vertragsnummer mitzuteilen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre HitEnergie
de.reclabox.com/beschwerde/41341-extraenergie-neuss-preiserhoehung-bei-hitstrom-extraenergie-nicht-rechtens#comment79939
"Wer den Strom- oder Gasanbieter über das Internet oder brieflich gewechselt hat, kann sich über seine besonders komfortable rechtliche Position freuen, denn für ihn gelten die verbraucherfreundlichen Widerrufsrechte des Fernabsatzrechts. Bei einer Energielieferung handelt es sich um eine Warenlieferung und nicht um eine Dienstleistung.
Die gesetzliche Widerrufsfrist von zwei Wochen
beginnt erst zu laufen, wenn die Lieferung einsetzt (!)
und wenn das Unternehmen seinen Kunden schriftlich, entsprechend der gesetzlichen Vorgabe informiert hat. Ist die Widerrufsfrist noch nicht verstrichen oder noch keine Lieferung erfolgt, kann der Verbraucher den Liefervertrag ohne Angabe von Gründen mit sofortiger Wirkung widerrufen.
Der Widerruf muss nicht schriftlich erfolgen, eine Email oder ein Fax, auch ein Computerfax genügt. Achtung: Der Widerruf darf nicht an eine Bedingung geknüpft sein ("Ich widerrufe, wenn Sie nicht bis übermorgen liefern"). Mit dem Widerruf fällt der Liefervertrag mit dem neuen Anbieter weg, egal, was im Vertrag steht.
Die eventuell bereits verbrauchte Energie muss entsprechend den Tarifen des Liefervertrags bezahlt werden. Der Anbieter ist verpflichtet, alle eventuell geleisteten Vorauszahlungen etc. unverzüglich und ohne Abzug zurückzuerstatten.
Bestreitet der Anbieter das Widerrufsrecht des Verbrauchers, so liegt die Beweislast dafür bei ihm.
Im Zweifelsfall muss er vor Gericht nachweisen, dass er länger als zwei Wochen vor dem Kündigungszeitpunkt bereits mit der Lieferung begonnen hatte, und er seinen Informationspflichten im vorgeschriebenen Umfang nachgekommen ist. Nach dem Widerruf sollte man umgehend einen neuen Anbieter beauftragen, um nicht allzu lange in der teuren Grundversorgung zu bleiben." (Zitatende)
Wer trägt bei so was die Kosten?
Was meinen Sie mit "wer trägt bei so was die Kosten?". Von irgendwem haben Sie ja Strom bezogen und rund fünf Monate kostenlos Strom beziehen und zu verbrauchen nicht.
Nicht nachvollziehbar ist mir im übrigen, dass Sie rund fünf Monate nicht gemerkt haben, dass Sie den Energielieferanten trotz zweier Widerrufe (doch) gewechselt haben.
Wenn Hitstrom sich nicht bei Ihnen gemeldet haben sollte (z. B. wegen des Zählerstandes bei Lieferbeginn), dann aber doch wenigstens der Grundversorger bzw. Netzbetreiber, der der Zählerabmeldung Ihres vorherigen Energielieferanten und der Zähleranmeldung von Hitstrom zustimmen muss. . . Und (zumindest machen es so die Stadtwerke bei uns) beim Kunden den Zählerstand zum Zeitpunkt der Beendigung des Liefervertrages mit dem vorherigen Energielieferanten bzw. zum Zeitpunkt des Beginns des Liefervertrages mit dem neuen Energielieferanten Hitstrom erfragt. . .
Ich bin in einen Neubau gezogen, vorher gab es keinen anderen Stromanbieter. Als dann der Stromkasten im Keller fertig war (vorher Baustrom), haben wir uns einen Stromanbieter gesucht, Hitstrom. Den Vertrag denn ja widerrufen. Dann bei Vattenfall angemeldet. Vattenfall hat mir einen Standardbrief geschickt, dass alles klappt mit der Stromlieferung, da dachte ich, Vattenfall ist mein Versorger. Nach zwei Monaten habe ich bei Vattenfall angerufen und gefragt, warum ich keine Rechnung bekomme, da meinte Vatrenfall, dass die Leitung "blockiert" ist. Denn nochmal bei Hitstorm angerufen und die meinten, daas ich dort Kunde bin.
Das kann doch nicht sein und dann noch ganz frech den Widerruf bestätigen.
Fragen Sie beim Netzbetreiber nach, wer Ihren Zähler wann und ab welchem Zeitpunkt an- und abgemeldet hat, damit Sie sich einen neuen Versorger suchen können und nicht noch wochenlang in die Grundversorgung fallen.
Wenn die Widerrufe von Hitstrom nicht beachtet worden sind, ist dies sicherlich eine Unverschämtheit und nicht rechtmäßig - aber kostenlos kann der bezogene Strom trotzdem nicht sein und es stellt sich daher die Frage, wie viel / welcher Preis (auch wenn ein gravierender Fehler von Hitstrom vorliegen soll) für den Strom bezahlt werden muss.
Jedenfalls können Sie jetzt nicht mehr die Uhr zurückdrehen oder den erhaltenen Strom an Hitstrom zurückgeben, irgendwie muss eine Einigung her - vielleicht zeigt Hitstrom bezüglich des Preises ja Kulanz!
Ich denke genauso, wie sie es beschrieben, werde ich es machen.
Es ist halt nur sehr ärgerlich, dass man jetzt alles auf einen Schlag bezahlen muss.
Mailen Sie das Vergleichsportal an und bitten dort (zusätzlich) um Hilfe und Unterstützung.
Es ist jedoch so, dass wenn Sie die Kündigung fristgerecht eingereicht haben, sie rechtlich gesehen, auf der sicheren Seite stehen und Sie somit rechtliche Schritte gegen Hitstrom einleiten können, wenn Sie das Geld nicht bezahlen wollen.
Und der Grundversorger wollte liefern, konnte aber nicht. Das ist dann Abzocke, mehr nicht.
Wie gesagt, der Widerspruch kam 2h nach Vertragsabschluss. Hitstrom hat einfach Pech gehabt.
Dort den Fall schildern.
Verbraucherservice-energiebnetza.de
Danach Ökostrom mit „OK Power“ Label bestellen.
Beruhigt das Gemüt und das Klima!
Glaube, dass man es von diesen Unternehmen auch nicht verlangen kann.
Dort bekommt man in 2min einen Vertrag, diesen zu widerrufen, dauert fünf Monate!
Artikel "Stiftung Warentest fordert für Tarifrechner Kontrolle der Bundesnetzagentur" beachten
Zitat:
"Als Konsequenz aus den Manipulationsvorwürfen gegen das Vergleichsportal Verivox soll die Bundesnetzagentur Tarifrechner im Internet kontrollieren.
Das verlangt Hubertus Primus, Chefredakteur der Zeitschrift "test" im ZDF-Wirtschaftsmagazin "WISO",..."
www.zdnet.de/news/41556723/stiftung-warentest-fordert-fuer-tarifrechner-kontrolle-der-bundesnetzagentur.htm
Zitat:
"Bei Ärger mit dem Versorger, etwa wegen Rechnungen oder Bonuszahlungen, blieb Kunden bislang nur eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur oder der Gang vors Gericht. Bis zur Klärung können dann allerdings Jahre vergehen.
Die Schlichtungsstelle soll nun auch eine außergerichtliche Einigung ermöglichen, in der Regel soll das für den Verbraucher kostenlose Verfahren nicht länger als drei Monate dauern..."
www.n-tv.de/ratgeber/Schlichtungsstelle-soll-helfen-article4615711.html
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Bei Einer Häufung gleicher Vorfälle erfolgt dann eine Meldung an die BUndesnetzagentur, die dann mit saftigen Strafen eingreift.
Übrigens würde ich das Begrüßungsschreiben von Ihrem Grundversorger noch mal genau lesen. Wenn die eine Datum für die Aufnahme der Versorgung mit geschickt haben, dann senden sie gleich noch eine Beschwerde an diesen, da er dann für den Kram gerade stehen müß. Sollte wiederrum der Grundversorger nict innerhalb von 14 Tagen reagieren gleich die nächste Beschwerde an die Schlichtungsstelle.
Sie selbst haben bestimmt auch viel daraus gelernt; ) Wechseln kann ich Ihnen ach weiterhin nur empfehlen, nur sollten Sie nach ein paar Tagen hinterher telefonieren, ob alles geklapptt hat.