2707 Views | 13.11.2011 | 20:16 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-1546441
Vorweg: hat schon irgendwer eine Abschlussrechnung erhalten?
Für den Fall, dass Nachforderungen von Teldafax kommen sollten, wie ist hier die rechtliche Situation?
Kann die etwaige Nachforderung mit der Einmalzahlung zu Beginn der Vertragslaufzeit verrechnet werden?
Meine Forderung an TelDaFax Holding AG i.I.:
Abschlussrechnung; Verrechnung der Einmalzahlung
Firmen-Antwort ausstehend seit
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
Sie bekommen vermutlich keine Abschlussrechnung. Einzig positiv für Sie dürfte sein, dass Sie jetzt wohl auch keine Nachforderung mehr bekommen. Die Einmalzahlung ist allerdings futsch.
Waren Sie denn nicht letzte Woche auf der Gläubigerversammlung oder hatten Sie sich die letzten Monate in einen künstlichen Tiefschlaf versetzen lassen?
Ein darauf folgendes Telefonat mit dem zuständigen Rechtspfleger vom Amtsgericht Bonn brachte mich nur noch zum Lachen. Dass die Einladung so spät kam, fand er auch nicht gut. Aber dass die gleichen T., die bei TDF in der Buchhaltung saßen, noch immer noch da sind, brachte mich zum Lachen. Nur dass die T. jetzt den Anweisungen des Insolvenzverwalters zu folgen haben, und die sind soweit sie machbar sind (schließlich wurden ja viele Schriftstücke vernichtet). OK. 1546441 meine Sonderzahlung wurde korrekt verrechnet. Auch wurde eine sogenannte Aufwandsentschädigung eingerechnet. Die ist aber sehr minimal, deckt noch nicht mal meine Kosten für den ganzen Schriftverkehr mit TDF.
www.vz-nrw.de/UNIQ132223725119629/link924801A.html
Zitat: "Ist die Rechnung nicht in Ordnung, sollten Sie widersprechen und Ihre Mehrforderungen gegenüber dem Insolvenzverwalter begründen.
Mögliche Gründe für eine Beanstandung können sein:
- Eine Vorauszahlung wird nicht korrekt verrechnet.
- Eine Kaution wird nicht korrekt verrechnet.
- Geleistete Abschläge werden nicht korrekt verrechnet.
- Der Verbrauch wird nicht korrekt angegeben.
- Es werden zu hohe Preise aufgrund unwirksamer Preiserhöhungen berechnet."
www.test.de/themen/umwelt-energie/meldung/Teldafax-Stromanbieter-pleite-4255901-4255905/
Zitat:
"Das von Kunden als Vorkasse oder Kaution gezahlte Geld fließt in die Insolvenzmasse. Erst wenn das Insolvenzverfahren eröffnet ist, können sie ihr Geld von Teldafax zurückfordern. Das kann noch zwei Monate dauern. Wahrscheinlich werden die Kunden allenfalls einen Teil ihrer Vorauszahlung zurückerhalten."
www.sueddeutsche.de/wirtschaft/insolventer-billigstromanbieter-teldafax-kunden-zahlen-doppelt-1.1231335
Zitat:
".. Jürgen Schröder von der Verbraucherzentrale Nordrhein Westfalen rät betroffenen Teldafax-Kunden, die Rechnung vor der Zahlung genau zu prüfen - und ihr gegebenenfalls zu widersprechen:
"Wir gehen davon aus, dass Verbraucher gegenüber dem Insolvenzverwalter einwenden können, dass mögliche Forderungen ihres Vertragspartners nicht wirksam an die Teldafax Services abgetreten wurden",
sagt er. Die Internetseite der Verbraucherzentrale informiert über die weitere Entwicklung des Falls.
Sollte der Insolvenzverwalter jedoch nachweisen, dass die Abtretung wirksam war, bleibt Verbrauchern wie. . keine Wahl: Sie müssen zahlen. "
Musterbrief der Verbraucherzentrale NRW "Antwort an den Teldafax-Insolvenzverwalter":
www.vz-nrw.de/mediabig/180551A.pdf
WICHTIG:
Ständig von der Verbraucherzentrale NRW aktualisierter Artikel "Insolvenzverfahren gegen Teldafax: 700.000 Kunden betroffen":
www.vz-nrw.de/UNIQ132361565901712/link958111A.html
Sollte einmal doch eine solche Abtretung vorhanden sein, halten wir diese für rechtlich zweifelhaft, da überraschend und intransparent, und damit nach AGB-Recht unwirksam.
Wie sollten Betroffene jetzt reagieren?
Das Wichtigste: Nicht vorschnell das Verlangte zahlen. Erst einmal prüfen und dabei ggf. Rat bei einem Rechtsanwalt oder einer Verbraucherzentrale einholen.
Man kann auch selbst dem Anspruchsteller - zumeist Creditreform oder Teldafax Services GmbH oder Insolvenzverwalter - antworten. Dabei ist die jeweils individuelle Fallkonstellation zu berücksichtigen. ."
www.vzhh.de/energie/93653/gezahlt-ist-gezahlt.aspx
2) www.vz-nrw.de/UNIQ132492005420296/link958111A.html
Zitat: ". . Erhalten Sie eine Schlussrechnung, sollten Sie diese auf jeden Fall überprüfen, auch dann, wenn diese ein Guthaben für Sie aufweist. Es könnte ja sein, dass das Guthaben nach Ihrer Berechnung höher ausfallen müsste.
Mögliche Gründe für eine Beanstandung können sein:
-Eine Vorauszahlung wird nicht korrekt verrechnet.
-Eine Kaution wird nicht korrekt verrechnet.
-Geleistete Abschläge werden nicht korrekt verrechnet.
-Der Verbrauch wird nicht korrekt angegeben.
-Es werden zu hohe Preise aufgrund unwirksamer Preiserhöhungen berechnet.
.. Ist die Strom- bzw. Gasrechnung aus irgendeinem Grunde zu beanstanden (zum Beispiel weil Sie noch Geld von Teldafax erhalten), und weist sie einen "Restbetrag" auf, den Sie zahlen sollen, sollten Sie vorerst nicht zahlen. Vielmehr sollten Sie den Insolvenzverwalter auffordern, Ihnen die Forderung und eine etwaige Abtretung nachzuweisen. Dazu können Sie unseren Musterbrief verwenden. . "
Musterbrief Antwort an den Teldafax-Insolvenzverwalter: www.vz-nrw.de/mediabig/180551A.pdf
In dem Bericht ging es darum, dass der Insolvenzverwalter des früheren Strom- und Gasanbieters TelDaFax zunehmend in die Kritik gerät. Mehreren zehntausend Gläubigern verweigert er offenbar die Aufrechnung der Kunden-Guthaben mit Restforderungen aus den Schlussrechnungen.
www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/1550360/TelDaFax-Kunden-zahlen-weiter-drauf#/beitrag/video/1550360/TelDaFax-Kunden-zahlen-weiter-drauf
www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/1549208/TelDaFax-Kritik-an-Insolvenzverwalter#/beitrag/video/1549208/TelDaFax-Kritik-an-Insolvenzverwalter
frontal21.zdf.de/ZDFde/inhalt/21/0,1872,8465109,00.html