2707 Views | 13.11.2011 | 20:16 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-1546441

TelDaFax Holding AG i.I. (Troisdorf)

Abschlussrechnung - bei Nachzahlung Verrechnung mit Einmalzahlung

Vorweg: hat schon irgendwer eine Abschlussrechnung erhalten?

Für den Fall, dass Nachforderungen von Teldafax kommen sollten, wie ist hier die rechtliche Situation?

Kann die etwaige Nachforderung mit der Einmalzahlung zu Beginn der Vertragslaufzeit verrechnet werden?

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an TelDaFax Holding AG i.I.: Abschlussrechnung; Verrechnung der Einmalzahlung


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (9)


13.11.2011 | 20:21
von TF | Regelverstoß melden
Wieder einer, der auf dem Mond war :-), aber wahrscheinlich ein Fake.

13.11.2011 | 23:03
von Stets im Bilde | Regelverstoß melden
 spider monkey ReclaBoxler-1546441: TelDaFax hat bereits vor ein paar Monaten Insolvenz angemeldet. Ja wohl, INSOLVENZ!

Sie bekommen vermutlich keine Abschlussrechnung. Einzig positiv für Sie dürfte sein, dass Sie jetzt wohl auch keine Nachforderung mehr bekommen. Die Einmalzahlung ist allerdings futsch.

Waren Sie denn nicht letzte Woche auf der Gläubigerversammlung oder hatten Sie sich die letzten Monate in einen künstlichen Tiefschlaf versetzen lassen?

14.11.2011 | 10:07
von ReclaBoxler-1923248 | Regelverstoß melden
 spider monkey TF und von Stets im Bilde, natürlich gibt es eine Schlussrechnung. Ich habe meine sogar am 8.11.2011 um 14:10 per Post erhalten, incl. Einladung zur Gläubigerversammlung. Selbst als Kölner war es mir dann nicht mehr möglich, zeitig zur Versammlung zu kommen.
Ein darauf folgendes Telefonat mit dem zuständigen Rechtspfleger vom Amtsgericht Bonn brachte mich nur noch zum Lachen. Dass die Einladung so spät kam, fand er auch nicht gut. Aber dass die gleichen T., die bei TDF in der Buchhaltung saßen, noch immer noch da sind, brachte mich zum Lachen. Nur dass die T. jetzt den Anweisungen des Insolvenzverwalters zu folgen haben, und die sind soweit sie machbar sind (schließlich wurden ja viele Schriftstücke vernichtet). OK.  spider monkey 1546441 meine Sonderzahlung wurde korrekt verrechnet. Auch wurde eine sogenannte Aufwandsentschädigung eingerechnet. Die ist aber sehr minimal, deckt noch nicht mal meine Kosten für den ganzen Schriftverkehr mit TDF.

20.11.2011 | 13:01
von Jochen Kramer | Regelverstoß melden
Auch ich habe eine Nachforderung von TelDaFax bekommen, die Kaution von 200 Euro wurde aber nicht verrechnet. Wie verhalte ich mich jetzt, bevor das Inkassounternehmen zuschlägt.

25.11.2011 | 17:16
von Mike | Regelverstoß melden
Verbraucherzentrale NRW "Insolvenzverfahren gegen Teldafax eröffnet: 700.000 Kunden betroffen"

www.vz-nrw.de/UNIQ132223725119629/link924801A.html

Zitat: "Ist die Rechnung nicht in Ordnung, sollten Sie widersprechen und Ihre Mehrforderungen gegenüber dem Insolvenzverwalter begründen.

Mögliche Gründe für eine Beanstandung können sein:

- Eine Vorauszahlung wird nicht korrekt verrechnet.
- Eine Kaution wird nicht korrekt verrechnet.
- Geleistete Abschläge werden nicht korrekt verrechnet.
- Der Verbrauch wird nicht korrekt angegeben.
- Es werden zu hohe Preise aufgrund unwirksamer Preiserhöhungen berechnet."

25.11.2011 | 17:20
von ?. | Regelverstoß melden
Artikel der Stiftung Warentest / Finanztest 08/2011 "Teldafax: Stromanbieter pleite" lesen:

www.test.de/themen/umwelt-energie/meldung/Teldafax-Stromanbieter-pleite-4255901-4255905/

Zitat:

"Das von Kunden als Vorkasse oder Kaution gezahlte Geld fließt in die Insolvenzmasse. Erst wenn das Insolvenzverfahren eröffnet ist, können sie ihr Geld von Teldafax zurückfordern. Das kann noch zwei Monate dauern. Wahrscheinlich werden die Kunden allenfalls einen Teil ihrer Vorauszahlung zurückerhalten."

11.12.2011 | 16:13
von Mh | Regelverstoß melden
Artikel "Kunden zahlen doppelt"

www.sueddeutsche.de/wirtschaft/insolventer-billigstromanbieter-teldafax-kunden-zahlen-doppelt-1.1231335

Zitat:

".. Jürgen Schröder von der Verbraucherzentrale Nordrhein Westfalen rät betroffenen Teldafax-Kunden, die Rechnung vor der Zahlung genau zu prüfen - und ihr gegebenenfalls zu widersprechen:

"Wir gehen davon aus, dass Verbraucher gegenüber dem Insolvenzverwalter einwenden können, dass mögliche Forderungen ihres Vertragspartners nicht wirksam an die Teldafax Services abgetreten wurden",

sagt er. Die Internetseite der Verbraucherzentrale informiert über die weitere Entwicklung des Falls.

Sollte der Insolvenzverwalter jedoch nachweisen, dass die Abtretung wirksam war, bleibt Verbrauchern wie. . keine Wahl: Sie müssen zahlen. "

Musterbrief der Verbraucherzentrale NRW "Antwort an den Teldafax-Insolvenzverwalter":

www.vz-nrw.de/mediabig/180551A.pdf

WICHTIG:

Ständig von der Verbraucherzentrale NRW aktualisierter Artikel "Insolvenzverfahren gegen Teldafax: 700.000 Kunden betroffen":

www.vz-nrw.de/UNIQ132361565901712/link958111A.html

26.12.2011 | 18:34
von Mr | Regelverstoß melden
1) Verbraucherzentrale Hamburg (mit Musterschreiben, Stand: 16.12.2011) Zitat: ". . Dabei sind Verbraucher, die nie bei Teldafax Kunde waren, ebenso wie solche, deren Verbrauchsabrechnung nicht stimmt, vor allem aber solche, bei denen gar keine Abtretung der Forderung an die Firma, die jetzt die Forderung geltend macht (zumeist die Teldafax Services GmbH) erfolgt ist.

Sollte einmal doch eine solche Abtretung vorhanden sein, halten wir diese für rechtlich zweifelhaft, da überraschend und intransparent, und damit nach AGB-Recht unwirksam.

Wie sollten Betroffene jetzt reagieren?

Das Wichtigste: Nicht vorschnell das Verlangte zahlen. Erst einmal prüfen und dabei ggf. Rat bei einem Rechtsanwalt oder einer Verbraucherzentrale einholen.

Man kann auch selbst dem Anspruchsteller - zumeist Creditreform oder Teldafax Services GmbH oder Insolvenzverwalter - antworten. Dabei ist die jeweils individuelle Fallkonstellation zu berücksichtigen. ."

www.vzhh.de/energie/93653/gezahlt-ist-gezahlt.aspx

2) www.vz-nrw.de/UNIQ132492005420296/link958111A.html

Zitat: ". . Erhalten Sie eine Schlussrechnung, sollten Sie diese auf jeden Fall überprüfen, auch dann, wenn diese ein Guthaben für Sie aufweist. Es könnte ja sein, dass das Guthaben nach Ihrer Berechnung höher ausfallen müsste.

Mögliche Gründe für eine Beanstandung können sein:
-Eine Vorauszahlung wird nicht korrekt verrechnet.
-Eine Kaution wird nicht korrekt verrechnet.
-Geleistete Abschläge werden nicht korrekt verrechnet.
-Der Verbrauch wird nicht korrekt angegeben.
-Es werden zu hohe Preise aufgrund unwirksamer Preiserhöhungen berechnet.

.. Ist die Strom- bzw. Gasrechnung aus irgendeinem Grunde zu beanstanden (zum Beispiel weil Sie noch Geld von Teldafax erhalten), und weist sie einen "Restbetrag" auf, den Sie zahlen sollen, sollten Sie vorerst nicht zahlen. Vielmehr sollten Sie den Insolvenzverwalter auffordern, Ihnen die Forderung und eine etwaige Abtretung nachzuweisen. Dazu können Sie unseren Musterbrief verwenden. . "

Musterbrief Antwort an den Teldafax-Insolvenzverwalter: www.vz-nrw.de/mediabig/180551A.pdf

25.01.2012 | 08:36
von W. | Regelverstoß melden
Gestern war im ZDF in der Sendung „Frontal 21“ ein Beitrag „TelDaFax-Pleite: Be. trogene Kunden zahlen weiter“.
In dem Bericht ging es darum, dass der Insolvenzverwalter des früheren Strom- und Gasanbieters TelDaFax zunehmend in die Kritik gerät. Mehreren zehntausend Gläubigern verweigert er offenbar die Aufrechnung der Kunden-Guthaben mit Restforderungen aus den Schlussrechnungen.
www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/1550360/TelDaFax-Kunden-zahlen-weiter-drauf#/beitrag/video/1550360/TelDaFax-Kunden-zahlen-weiter-drauf

www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/1549208/TelDaFax-Kritik-an-Insolvenzverwalter#/beitrag/video/1549208/TelDaFax-Kritik-an-Insolvenzverwalter

frontal21.zdf.de/ZDFde/inhalt/21/0,1872,8465109,00.html



Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren NÜTZLICHE LINKS
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!