Durch E.ON Energie Deutschland gelöste Beschwerde. | 315 Views | 29.12.2011 | 21:46 Uhr
geschrieben von F. S.

E.ON Energie Deutschland GmbH (Quickborn)

Endabrechnung wird nicht zugestellt

Bestell-/Kundennummer: 242067058013

Seit Mitte / Ende Oktober 2011 warte ich nun auf die Endabrechnung von EON Hanse. Alle Abrechnungsdaten liegen seit diesem Zeitraum vor.

SCHLAGWORTE

Zahlreiche eMails blieben einfach unbeantwortet. Mitarbeiter an der Servicehotline sagten Abrechnungen in den nächsten Tagen zu, Fehlanzeige. Des Weiteren wurden mehrfach Rückrufe versprochen, zuletzt heute von Herrn Fe***r, keine weitere Reaktion.

Eine wirkliche Anlaufstelle für Probleme scheint es auch intern bei EON Hanse nicht zu geben. Der nicht näher zu identifizierende "Systemfehler" stellt eine unlösbare Aufgabe für die Damen und Herren an der Hotline dar. Auf meine Frage, warum die Hotline-Mitarbeiterin sich denn nicht an die Supportabteilung wendet, erhielt ich folgende Aussage: "Ich kann von meinem Arbeitsplatz keinen Kontakt zu Kollegen von anderen Abteilungen aufnehmen." Auch mich wollte die Dame nicht weiter verbinden: "Ich kann nur Anrufe annehmen." - Mein Beileid, Service sieht anders aus. Ich solle mich schriftlich beschweren, Verbraucherschutz und Anwalt wäre auch eine Lösung oder WARTEN.

Also, EON-Hanse-Online-Team, vielleicht ist es Euch ja gestattet, Kontakt zu systemversierten Kollegen aufzunehmen. Falls es in den nächsten 3 bis 36 Monaten zu einer Endabrechnung mit Auszahlungsbetrag zu meinen Gunsten kommen sollte, bitte nicht die Verzinsung vergessen. Achne, lässt sich systemisch sicher nicht umsetzen.

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Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland GmbH: Eine zeitnahe Endabrechnung.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
04.01.2012 | 17:52
Firmen-Antwort von: E.ON Energie Deutschland GmbH
Abteilung: Servicemanagement

Liebe Kundin, lieber Kunde,

bitte entschuldigen Sie, dass Sie diesmal länger auf Ihre Rechnung warten mussten. Heute haben wir jedoch eine gute Nachricht für Sie: Die Schlussrechnung ist auf dem Weg zu Ihnen.

Die Verspätung liegt daran, dass wir, Ihr Energielieferant E.ON Hanse Vertrieb, für die Erstellung einer Erdgasrechnung auf Werte vom Netzbetreiber, der E.ON Hanse AG, angewiesen sind. Es handelt sich um zwei Unternehmen, die aus rechtlichen Gründen getrennt werden mussten. Das Energiewirtschaftsgesetz schreibt das sogenannte Unbundling vor, also die strikte Trennung von Netz und Vertrieb. Wir benötigen immer den Brennwert und die z-Zahl, damit der in Kubikmeter gemessene Verbrauch in Kilowattstunden umgerechnet werden kann. Leider kam es bei der Übermittlung dieser notwendigen Daten zu Problemen.

Wir hoffen, dass die Angelegenheit für Sie nun erledigt ist und freuen uns, wenn Sie uns in Zukunft wieder einmal die Chance geben, Sie von unserem Service zu überzeugen.

Beste Grüße

Ihr E.ON Vertrieb
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Kommentare und Trackbacks (3)


30.12.2011 | 08:51
von ReclaBoxler-6876602 | Regelverstoß melden
Mein Beileid! Die sog. Systemfehler scheinen viele Energieversorger zu treffen. Insbesondere dann, wenn es um Auszahlung eines Guthabens geht. So bleibt man länger flüssig.
Weitere Anrufe werden Sie nicht zum Ziel bringen. Die einzige effektive Methode:

Schriftliche Aufforderung (per Einschreiben), die Endabrechnung zu erstellen. Fristsetzung sollte taggenau sein.

1. Anfang- und Endzählerstand aufführen.
2. Verbrauch ermitteln
3. Guthaben ausrechnen.
4. Mahnbescheid vorsorglich ankündigen.

Sollte die Frist nicht eingehalten werden, online einen Mahnbescheid beantragen. Geht schnell, ist äußerst effektiv und kostet EON noch mehr. Gehe aber nicht davon aus, dass es soweit kommen wird.
Viel Glück!

05.01.2012 | 14:57
von Eric | Regelverstoß melden
Wenn noch nicht geschehen, Eon den Verbrauch, Kosten und Guthaben mitteilen (z. B.: ". . da das Vertragsverhältnis zum xxx beendet wurde, teile ich Ihnen hiermit den Gaszählerstand zu diesem Zeitpunkt mit: xxxx m³, minus Zählerstand bei Beginn der Gas - Lieferung m³, ergibt meinen Verbrauch in m³.

Bei Gasbezug: Für die Umrechnung von m³ in kWh gibt mein Netzbetreiber den Faktor xxx an (vorher Netzbetreiber schriftlich nach dem Umrechnungsfaktor fragen und die schriftliche Antwort des Netzbetreibers in Kopie an Eon senden! ). Mein Erdgasverbrauch in kWh beträgt demnach m³ x. . (Umrechnungsfaktor) = xxx kWh.

Aus diesem Verbrauch in kWh habe ich das von mir zu zahlende Entgelt errechnet xxx (eventuellen Bonus berücksichtigen! ). Abzüglich bis (Datum) bezahlte
Abschlagszahlungen = Guthaben zu meinen Gunsten: xxx €

Ich fordere Sie hiermit auf, das Guthaben von xxx € bis spätestens zum xxx auf mein Ihnen bekanntes Konto zu überweisen.

Andernfalls werde ich gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, um meinen Anspruch durchzusetzen. ").

Es ist wichtig, schriftlich (am besten per Einschreiben mit Rückschein) eine Frist zur Erstellung der Schlussrechnung und Überweisung des Guthabens zu setzen.

Fristsetzung mit Angabe eines Datums - also nicht einfach nur innerhalb von z. B. 2 Wochen, sondern exakt den Tag benennen, an dem die Frist abläuft bis zu der die Schlussrechnung erstellt und die Guthabenerstattung gefordert wird.

Wenn Frist verstrichen: Mahnbescheid beantragen.

Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist meines Wissens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de

Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Mahngericht: Forderungen unter 900 Euro kosten meines Wissens pauschal 23 Euro.

Wenn man einen Anwalt beauftragt, den Mahnbescheid zu beantragen, betragen die Anwaltskosten für Forderungen nochmals ca. 50 Euro.

Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen und müssen von dem Schuldner (Eon) getragen werden, wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.

Eine spätere Antragsrücknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung.

07.01.2012 | 19:58
von F. S. gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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