Durch Tchibo direct gelöste Beschwerde. | 639 Views | 18.01.2012 | 10:41 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-9393331

Tchibo direct GmbH (Hamburg)

Ärger mit posterXXL

Sehr geehrte Mitarbeiter bei tchibo,

SCHLAGWORTE

2010 hatten Sie eine Aktion mit posterXXL im Internet. Da ich schon jahrelang Kunde bei Ihnen bin und immer zufrieden gewesen bin, habe ich mir dieses Angebot angeschaut - nichts bestellt!

Ende November 2011 erhielt ich eine Mahnung per E-Mail von Poster XXL. Hier wurde angegeben, dass ich über Tchibo einen Gutschein über 19,90 € erworben hätte, den ich noch nicht bezahlt habe (die Nummer: DR-a9196-33209).

Es wäre die "letzte Mahnung", schrieb man, in der behauptet wurde, ich hätte mich auf die Mitteilung vom 16.11.2011 nicht zurückgemeldet. (Diese Mail ist wohl in meinem SPAM-Ordner gelandet.) Jedenfalls fordert man entweder die Zahlung von 19,90 € oder man würde die Forderung fallen lassen, wenn ich bis zum 07.12.2011 eine weitere Bestellung mit einem Mindestbestellwert von 30,00 € aufgeben würde. Was ist das denn für einen „Dummfang”?

Auf diese E-Mail antwortete ich direkt mit einem Widerspruch und bat um Prüfung der Unterlagen. Es kam keine Antwort mehr. Dafür kam Post vom INKASSO-Büro aus München und nun beschränkt sich die Forderung bereits auf satte 65 €.

Was sind das denn für Methoden? Ich habe von Poster XXL nie eine Leistung bezogen! Da ich hier im Forum genau das Gleiche gelesen habe, scheint das ja eine billige Masche von posterXXL zu sein, ihre Finanzen aufzubessern.

Firmen-Antwort von: posterXXL AG
Abteilung: Customer Care Center

Sehr geehrter posterXXL-Kunde,

vielen Dank für Ihren Beitrag auf ReclaBox.

In Kooperation mit Tchibo haben wir Ihnen einen Gutschein für eine Individuelle Foto-Platte (Forex) oder einen Individuellen Tischkalender (Postkartenkalender XL) angeboten. Hierfür haben Sie Online bei Tchibo im Rahmen der Gutscheinbestellung den Kauf auf Rechnung für die Bezahlung des Gutscheins gewählt. Der kostenpflichtige Gutschein und die Rechnung zum Gutschein wurden Ihnen per E-Mail zugestellt.

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Bei Bestellung der Fotoplatte oder des Postkarten-Tischkalenders haben Sie die Versandkosten gezahlt. Wir möchten Sie daher bitten, den noch offenen Betrag für den Erwerb des Gutscheins zuzüglich evtl. weiterer ausgewählten Leistungen zu zahlen.

Da wir unsere Forderung bereits an unser Inkassounternehmen übergeben haben, möchten wir Sie hiermit bitten, direkt mit der Firma Creditreform in Kontakt zu treten. Nutzen Sie hierzu folgende Kontaktdaten:

Creditreform München
Tel: 0 89 / 18 92 93-930
inkassomuenchen.creditreform.de

Sollten Sie weitere Fragen haben, so bitten wir Sie, sich per E-Mail unter careposterxxl.com an uns zu wenden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen,
posterXXL AG
Customer Care Team

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Das kann doch alles nicht sein, zu mal ich mich nicht erinnern kann, dass irgendwo stand, dass man den Gutschein kaufen muss.

Bitte helfen Sie mir bei dieser Angelegenheit, beim INKASSO-Büro habe ich bereits Einspruch erhoben, aber darum muss sich doch posterXXL kümmern und nicht ich, oder!

Mit freundlichen Grüßen

Annette Aksüt

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Meine Forderung an Tchibo direct GmbH: Klärung und Einstellung der Forderung


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
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Kommentare und Trackbacks (8)


18.01.2012 | 11:44
von ReclaBoxler-7220023
Dieser Kommentar wurde entfernt.

18.01.2012 | 14:18
von ReclaBoxler-1461022 | Regelverstoß melden
Ich wehre mich entschieden gegen diese Äußerung von ReclaBoxler-7220023, ich will nichts für lau.
Ich bezahle bestellte Dinge immer ordentlich, aber ich habe nie einen Gutschein bei tchibo wissentlich erworben. Und tchibo habe ich über diesen Weg informiert, weil es einfach schneller geht.
Also sparen Sie sich Ihre Kommentare, wenn sie von der Sache keine Ahnung haben.

18.01.2012 | 16:11
von ReclaBoxler-6919320 | Regelverstoß melden
Die Antwort von posterxxl in Ihrer vorherigen Beschwerde erklärt doch den Sachstand. Sie haben eine Dienstleistung bestellt und erhalten. Warum zahlen Sie dann nicht (alles)? Durch bloßes angucken einer Internetseite haben Sie sicherlich keine Bestellung generiert. Also: nächstes Mal genau lesen vor dem anklicken und die Beschwerden nicht doppelt einstellen.
Außerdem sollten Sie sich vielleicht etwas mehr zurückhalten mit solchen Begriffen, wie Abzocke, Dummfang, o. ä.

Kommt es nur mir so vor, oder sind es gerade die weiblichen BF, die hier auf ReclaBox immer wieder ausfallend werden?

18.01.2012 | 16:15
von Aufdecker | Regelverstoß melden
"Bei Bestellung der Fotoplatte oder des Postkarten-Tischkalenders haben Sie die Versandkosten gezahlt. Wir möchten Sie daher bitten, den noch offenen Betrag für den Erwerb des Gutscheins zuzüglich evtl. weiterer ausgewählten Leistungen zu zahlen. "
Lt. posterxxl haben Sie also bereits die Versandkosten bezahlt. Haben Sie nun was bestellt oder nicht? Wenn nicht, warum zahlen Sie die Versandkosten? Fragen über Fragen, Frau Aksüt.

19.01.2012 | 12:20
von ReclaBoxler-1461022 | Regelverstoß melden
Genau das meine ich mit Dummfang: ich habe KEINE Versandkosten bezahlt!
Wofür auch? Und ich habe KEINE Bestellung ausgelöst.

Ausserdem lese ich auch, was ich mir anschaue im Netz und bin KEIN Schnellklicker.
Und selbst wenn ich etwas übersehe hätte, spätestens bei der Bestätigungsabfrage zum Kauf/Erwerb, hätte ich abgebrochen, weil ich nichts kaufen wollte.

19.01.2012 | 13:16
von ReclaBoxler-4354952 | Regelverstoß melden
Wenn es so sein sollte, dann lassen Sie es einfach darauf ankommen. Beweispflichtig wäre in diesem Fall posterxxl. Deswegen müssen Sie aber nicht zwei gleiche Beschwerden einstellen. Einschreiben an posterxxl, in dem Sie einen Nachweis über die Bestellung einfordern, sonst machen Sie einfach nichts. Natürlich nur, wenn Sie gaaaanz sicher sind, Frau Aksüt.

27.01.2012 | 10:16
von ReclaBoxler-9393331 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ist noch in Bearbeitung. Tchibo hat sich kurz gemeldet, dass der Vorgang an die entsprechende Stelle weitergeleitet wurde.


03.02.2012 | 09:53
von ReclaBoxler-9393331 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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