2220 Views | 22.02.2012 | 18:13 Uhr
geschrieben von Thomas Baumann

Autohaus Stegmair GmbH (Friedberg)

Qualität der Ausführung eines Audi KfZ-MEISTERS!

Am 11.02.2012 habe ich von einem KfZ-MEISTER vom Autohaus Stegmair in Augsburg einen Seat Leon Cupra gekauft. Er versicherte mir, dass der Wagen in einem absolut super technischen Zustand sei, da er eben dort KfZ-Meister ist und er selber alle Reparaturen an dem Fahrzeug durchgeführt hat. Er gab an, erst Ende Januar einen komplett neuen Zylinderkopf montiert zu haben. Die Rechnung über 3075 € konnte er mir vorlegen.

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Nun, nach gerade einmal 600km ist der Zahnriemen gerissen! Die Werkstatt weigert sich, die Kosten für die Reparatur des Fahrzeuges zu übernehmen, da der Wechsel des Zylinderkopfes und natürlich auch des Zahnriemens zwar im Autohaus, aber in Eigenregie durchgeführt wurde.

Ich dachte, ich kann davon ausgehen, dass ein KfZ-MEISTER! bei AUDI auch etwas von seinem Handwerk versteht. Bei diesen Stundensätzen kann man doch ein Höchstmaß an Qualität der ausgeführten Arbeit erwarten. Ein Hauptgrund für diesen Kauf war, dass es unbedingt ein Fahrzeug vom VAG Konzern sein sollte, aber anscheinend war es doch ein Fehler, da ich so was in den letzten sechs Jahren bei Ford nicht erlebt habe.

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Kommentare und Trackbacks (13)


22.02.2012 | 18:36
von Chris M. | Regelverstoß melden
Der geschilderte Fall ist sicherlich ärgerlich. Rechtlich betrachtet ist es hier sicher nicht ganz einfach Stellung zu nehmen, da Fakten wie Alter des Fahrzeugs, Gesamtlaufleistung, Haltedauer des Fahrzeugs beim Vorbesitzer - sofern das Fahrzeug auch auf besagten Kfz-Meister zugelassen war - und weitere Faktoren, hier nicht vermerkt sind. Denn, wenn das Fahrzeug nicht auf den Kfz-Meister zugelassen gewesen sein sollte, und der Mann das häufiger macht, könnte unter Umständen - Anwalt fragen - eine gewerbliche Handlung vorliegen. Dann wäre der Kfz Meister im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zur Garantieleistung verpflichtet, müsste ein Gewerbe angemeldet haben und auch entsprechend Steuern zahlen. Doch wie geschildert - sich vorher rechtlich beraten / absichern.

Meine Empfehlung: Ruhe bewahren und versuchen, auf freundliche Art und Weise mit dem Vorbesitzer, bzw. dem Autohaus eine Einigung zu versuchen. Sollte das nicht funktionieren, dann sich direkt an den Hersteller wenden - Wie gesagt, Garantiezeit, Gewährleistungsanspruch - davon steht hier eben nichts. Parallel dazu das gesamte Prozedere hier detailliert auflisten und den aktuellen Stand in Kopie ans Autohaus senden. Alle Namen der Beteiligten dürfen hier vermerkt werden, sofern nur Tatsachen geschildert werden und nicht Mutmaßungen geäußert werden.

Eine Nachfrage beim ADAC oder einem anderen Automobilclub kann auch nicht schaden.

Insgesamt darf sich nach den hier geäußerten Schilderungen ein geneigter Kunde natürlich die Frage stellen, ob er sich bei diesem Autohaus auch gut aufgehoben fühlen Würde. Wer mich direkt fragt: Ich würde dort kein Auto kaufen. Nicht nach dem aktuellen Sachverhalt.

22.02.2012 | 19:00
von Thomas Baumann | Regelverstoß melden
Es handelt sich um einen Seat Leon Cupra Bj 2002 mit 198000km.

Trotz der hohen Laufleistung habe ich mich trotzdem für dieses Fahrzeug entschieden da er explizit damit geworben hat das er eben den Motor für 3500€ im Januar komplett überholt hat inklusive komplett neuem Zylinderkopf inklusive Pumpe-Düse-Einheiten, Kolbenringe, Lagerschalen usw. Ich bin ja auch mit dem Fahrzeug absolut zufrieden. Ein Gutachter bestätigte mir auch das sich das Fahrzeug in einem absolut technisch einwandfreien Zustand befindet. Es wurde ja auch noch jede Menge andere Teile wie neue Stoßdämpfer, Federn, Endschalldämpfer, Kupplung, Bremsen verbaut mit fast ausschließlich VAG-Teilen.Am Freitag versicherte er mir noch das wir für uns beide eine zufriedenstellende Lösung finden werden würden.

Gestern habe ich ihn dann über das Resultat der Zylinderkopfdemontage in Kenntnis gesetzt und noch ein Paar Bilder des Schadens gesendet. Anhand der paar Bilder meinte er nun er könnte keinen Fehler seinerseits feststellen. Seitdem keine Reaktion mehr. Auch nicht von Seiten des Autohauses. Meinem Chef würde das garnicht gefallen, er hat ja damit das Autohaus nach Außen hin präsentiert. Was ja auch wiederrum eine entscheidende Kaufentscheidung war.

Was mich interessieren würde wäre die rechtliche Situation. Gewährleistung wurde vertraglich ausgeschlossen. Aber ich kann doch nicht erst damit werben das ich ein KfZ-Meister bei Stegmair bin und das alles tadellos ist und dann reisst nach nicht einmal 1000km der von Ihm eingebaute Zahnriemen.

22.02.2012 | 19:13
von Chris M. | Regelverstoß melden
Ich kann Ihre Beweggründe sehr gut verstehen. Und ca. 200 Tkm sind für heutige Motoren auch nicht wirklich eine hohe Laufleistung.

Fraglich bleibt für mich als absoluter Rechts-Laie! - woran der Fehler liegt?
- Offensichtlicher Einbau Fehler - also handwerklich falsch - oder
- Sachmängel bzw. fehlerhafter Zahnriemen.

Dies feststellen kann sicherlich nur ein unbeteiligter Sachverständiger. Auch hier wieder meine Empfehlung, einen Automobilclub als Schiedsstelle aufzusuchen.

Es müssen erst alle relevanten Fakten geklärt werden, bevor hier eine definitive Aussage getroffen werden kann.

22.02.2012 | 20:25
von Audi Auweh | Regelverstoß melden
Na, Händler müssen auf Gebrauchtwagen 1 Jahr Garantie geben.

Wann wurde das Fahrzeug denn gekauft? Gibt es noch Restgarantie? Falls ja, ist egal, wer den Zylinderkopf gewechselt hat oder nicht. Ich frage mich, ob es überhaupt möglich ist, dass ein gewerblicher Verkäufer die Garantie per Vertrag ausschließt. Meinem Bauchgefühl nach kann das nicht gehen.

Oder hat der in diesem Autohaus angestellte KFZ-Meister das Fahrzeug privat verkauft? Dann gibt es natürlich keine Garantie, aber man könnte z. B. daran ansetzen, dass der Verkäufer seine Rolle als Privatperson versucht hat zu verschleiern, wenn die Abwicklung im Autohaus stattgefunden hat.

22.02.2012 | 20:45
von Thomas Baumann | Regelverstoß melden
In einem Automobilclub bin ich leider nicht und falls ich einen Gutachter einschalte habe ich Angst auch noch auf diesen Kosten sitzen zu bleiben.

Es ging mir ja auch nicht mal um die komplette Übernahme der Kosten, sondern eher um ein Entgegenkommen.

Verkauf erfolgte Privat und nicht im Autohaus. Nur die Reparaturarbeiten wurden als Autohausleistungen angeprießen. Es stellte sich erst im Nachhinein heraus das er selber KfZ-Meister dort ist und die Rechnungen nur Teilerechnungen sind.

Habe nochmal Audi, Volkswagen und Seat kontaktiert, vielleicht kontaktiert. Es könnte ja durchaus sein das es sich wirklich um einen Materialfehler handelt. Aber da musste ja das Autohaus was unternehmen. Fühle mich einfach nur im Stich gelassen.

22.02.2012 | 23:28
von Celik | Regelverstoß melden
Ich glaube nicht, dass sich der "Meister" groß um eine Lösung mit Ihnen bemühen wird. Der Wagen ist privat verkauft worden, er hat fast 200.000 Kilometer gelaufen. Da wird auch der Händler eher abwinken, als seinem Meister zu unterstützen.

Letztendlich ist diesem ein Geschäft verloren gegangen. Der Händler wird mit aller Macht versuchen, dass die Thematik nicht groß in das Tagesgeschäft einfließen wird. Ich denke nicht, dass der Verkäufer den Privatverkauf verschleiert haben könnte. Er kennt die Folgen von solchen fragwürdigen Praktiken mit Sicherheit und ist sich auch den arbeitsrechtlichen Folgen bewusst.

Der eigentliche Verkäufer wird ja im Kaufvertrag gelistet.

22.02.2012 | 23:50
von RS | Regelverstoß melden
Fassen wir zusammen:
Herr XY (Angestellter des Autohauses Stegmair), hat Herrn Baumann ein gebrauchtes Auto verkauft. Er hat behauptet, in das Fahrzeug einen neuen Zylinderkopf eingebaut zu haben und legte als Beweis die Rechnung für den Kauf des Zylinderkopfes vor.
Frage 1: Beweist das auch den Austausch des Zahnriemens?
Frage 2: Was hat das Autohaus damit zu tun?

25.02.2012 | 07:50
von ReclaBoxler-4415522 | Regelverstoß melden
. fdhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhssssssshhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhh

25.02.2012 | 07:52
von Thomas Baumann | Regelverstoß melden
Zu Frage 1:
Die Teilerechnungen umfassen ja nicht nur den Zylinderkopf sondern alle Teile die verbaut wurden (3075€! ) Für den Austausch des Zahnriemens ist ein Eintrag im Serviceheft bei 1800000km. Laut Aussagen von mehreren Mechanikern ist es wohl üblich das er nicht noch einmal neu gemacht wird wenn er erst so eine kurze Laufzeit hat.

zu Frage 2:
XY konnte anhand der 5 Bilder die ich vom Zahnriemen und dem defekten Zylinderkopf gemacht habe keine Fehler an seiner Arbeit feststellen. Also bleibt ja nur noch Materialfehler. Und dafür fühlt sich ja das Autohaus anscheinend nicht zuständig.

Ich werde jetzt einfach abwarten was Audi dazu sagt.

01.03.2012 | 10:21
von Thomas Baumann noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Weiterhin keine Stellungnahme, weder vom Verkäufer noch vom Autohaus.


10.03.2012 | 15:39
von Thomas Baumann | Regelverstoß melden
Laut Audikundendienst solle ich mich wegen der Ersatzteilgarantie an das Autohaus wenden. Leider kam von denen nur ein Schreiben über Ihren Anwalt:
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1 reclabox beschwerde de 114650 teaser


10.03.2012 | 18:30
von Thomas Baumann | Regelverstoß melden
Audi verwies mich wegen der Ersatzteilgarantie wieder zurück an das Autohaus. Heute morgen als ich die Post holte, fand ich dann ein schönes Schreiben vom Anwalt des Autohauses. Sich mit mir selbst in Verbindung zu Setzen hielt das Autohaus wohl nicht für nötig.
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1 reclabox beschwerde de 114666 teaser 2 reclabox beschwerde de 114666 teaser


10.03.2012 | 18:40
von ReclaBoxler-9794222 | Regelverstoß melden
Habe nun folgendes Antwortschreiben fertig gemacht. Hoffe es nützt etwas:

Stellungnahme zum Fall Stegmair/Baumann wg. Unterlassung

Sehr geehrter Herr Weinhardt,

hiermit möchte ich meine Sicht des Falles darlegen.

Ich habe am 11.02.2012 ein KfZ von einem Meister ihrer Mandatin Privat erworben. Er gab an den Motor überholt zu haben. Eine Teilerechnung vom Autohaus ist vorhanden. Nach nur 4 Tagen später ist dann beim KfZ der Zahnriemen gerissen. Daraufhin hatte ich mich mit dem Verkäufer in Verbindung gesetzt, der mir vorerst eine gütliche Einigung versprach. Nach Feststellung des Schaden und Übersendung einiger Bilder an den Verkäufer konnte dieser keine Schuld bei sich feststellen. Daraufhin wandte ich mich an den Audi Kundenservice da es sich ja dann um einen Materialfehler handeln müsse. Dieser verwies mich dann an das betreffende Autohaus um Ersatzteilgarantieansprüche abzuwickeln. Leider hat man sich bis heute bei dem entsprechenden Autohaus nicht um mein Anliegen gekümmert. Dies hat mich so verärgert das ich meinen Unmut bei dem Verbraucherschutzportal „Reclabox“ zum Ausdruck brachte.

Aber:

1. Die Überschrift lautete „Qualität der Ausführung eines Audi KfZ-Meisters!
2. Habe ich mehrmals deutlich angegeben das der Verkauf PRIVAT erfolgte!
3. Meinte ich nicht das sich das Autohaus weigert, die Kosten für die Reparatur zu übernehmen, sondern der Verkäufer! Dies war ein Versehen was mir bis jetzt auch noch nicht aufgefallen war.

Ich habe Reclabox gebeten den Beitrag zu entfernen, aber sollten sie auf ihre Forderung von 402,82€ bestehen sehe ich mich leider gezwungen dieses Vorgehen gegen mich nochmals öffentlich Kund zu tun. Es wäre vielleicht einfacher gewesen hätte sich ihre Mandantin mit mir in Verbindung gesetzt um das Problem einfach mal zu besprechen. Aber wenn dies die Art von Kundenservice ihrer Mandantin ist dann werden wir das wohl gerichtlich klären müssen. Ich habe mich weiterhin auch nochmals an den Audi Kundenservice gewandt, da ich davon ausgehe das man mir zwecks der Ersatzteilgarantie nicht mehr helfen wird.



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