Durch Stromio gelöste Beschwerde. | 548 Views | 16.03.2012 | 19:06 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-7526471

Stromio GmbH (Düsseldorf)

Bonus und Frei-kWh abweichend von AGB gekürzt

Bestell-/Kundennummer: Bestellnr. 103067735, Vertragskto. 1380804

Mit Datum vom 30.11.2010 habe ich einen Lieferungsvertrag zum Tarif "Stromio basic", auf der Grundlage der mir übersandten AGB vom 01.08.2010, abgeschlossen. Der Vertrag begann zum 01.02.2011 und endete durch fristgerechte Kündigung mit Ablauf des 31.01.2012.

SCHLAGWORTE

Bei Vertragsabschluss (Bestätigung durch Stromio 15.12.2010) wurden mir folgende Boni garantiert:

815 Frei-kWh 160 Euro Neukundenbonus

In den Tz. 3.7 de o. g. AGB war geregelt, dass, "sofern bei Vertragsabschluss ein Bonus vereinbart wurde, Stromio dem Kunden den Bonus in vereinbarter Höhe einmalig mit der nächsten Rechnung nach Ablauf des Belieferungsjahrs gutschreibt und verrechnet."

Voraussetzung dafür war des weiteren, dass der Kunde während der vereinbarten Bezugszeit ununterbrochen für die im Vertrag angegebene Verbrauchstelle elektrische Energie bezogen hat. Diese Voraussetzung wurde erfüllt.

Mit Datum vom 24.02.12 erhielt ich von Stromio die Endabrechnung mit einem Gesamtverbrauch von 4.531 kWh. Die Verbrauchsermittlung ist korrekt.

Allerdings wurden mir nur Frei-kWh i. H.v. 465 kWh statt 815 kWh und ein Bonusbetrag von Brutto (incl USt) i. H.v. 100 € statt 160€ gewährt.

Auf meine Beschwerde-Email vom 08.03.12 hat Stromio bis jetzt nur mit einer standardisierten Eingangsbestätigungsmail geantwortet.

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Meine Forderung an Stromio GmbH: Ich verlange die Zahlung der Differenz zu den zugesagten Boni i. H.v. 138,05 €


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
19.03.2012 | 13:23
Firmen-Antwort von: Stromio GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Ihr Anliegen möchten wir gern persönlich mit Ihnen besprechen und werden Sie noch heute kontaktieren.

Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.

Freundliche Grüße

Ihr Stromio Kundenservice

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Kommentare und Trackbacks (6)


16.03.2012 | 20:09
von ReclaBoxler-7230471 | Regelverstoß melden
In meiner Vertragsbestätigung gibt es eine Tabelle, in dem die Boni als Funktion des Jahresverbrauchs (in kWh) spezifiziert sind. Vielleicht liegt es an einem geringeren Jahresverbrauch, dass die Boni reduziert worden sind.

In den aktuellen AGB steht: "Vertragsschluss und Vertragstext werden gespeichert und dem Kunden unabhängig von der diesem erteilten Vertragsbestätigung auf Wunsch zur Verfügung gestellt. "

Lassen Sie sich diesen Text zuschicken, dann haben Sie wenigstens ein Beweismittel in der Hand.

16.03.2012 | 21:22
von ReclaBoxler-6127735 | Regelverstoß melden
Es gelten die AGBs vom 1.8.10 oder Stromio kann nachweisen, dass ihnen die neuen AGBs zur Kenntnis gebracht wurden. Wenden sie sich mal an die Schlichtungsstelle Energie!

16.03.2012 | 21:50
von ReclaBoxler-6127735 | Regelverstoß melden
Lesen sie mal den Beitrag von Herrn Baar

de.reclabox.com/beschwerde/47820-stromio-duesseldorf-aktualisierung-der-agb-wurde-nie-gemeldet

19.03.2012 | 18:43
von ReclaBoxler-7230471 | Regelverstoß melden
Sehr geehrter ReclaBoxler-7526471, mich interessiert, ob Sie abgesehen der AGB-Version 01.08.2010 jemals (wie vertraglich in der AGB festgelegt) jemals von Stromio bezüglich AGB-Änderungen informiert worden sind.
Vielleicht sind Ihnen (wie mir) wesentliche AGB-Änderungen nicht rechtzeitig übermittelt worden.

22.03.2012 | 20:22
von ReclaBoxler-7526471 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Beschwerde wurde zwar gelöst und die reklamierten Boni gutgeschrieben, Stromio berechnete nun aber einen höheren Grundpreis, was wahrscheinlich rechtmäßig ist, da dieser bei Vertragsabschluss auch in der entsprechende Höhe beziffert war.
Insgesamt bleibt der Eindruck, dass für den Kunden ein Strompreisvergleich im Vorfeld fast nicht möglich ist, da die Preisgestaltung zu diesem Zeitpunkt wenig transparent erscheint. Trotzdem bin ich mit der Bearbeitung meiner Beschwerde insgesamt zufrieden.


22.03.2012 | 20:33
von ReclaBoxler-8191232 | Regelverstoß melden
Hallo ReclaBoxler 7230471,ich habe mich bereits vorstehend mit der mittlerweile gelösten Beschwerde geäußert. In Beantwortung Ihrer Frage: Nein, mir wurden nie andere AGB bekanntgegeben, auch nicht in Form eines Hinweises auf solche. Allerdings ist m. E. die jetzt von Stromio erteilte Endabrechnung auch nicht mehr zu beanstanden. Und zu dem Thema Strompreiserhöhung um brutto 1,646 Cent wegen des EEG lohnt sich wohl wegen der AGB kein Widerstand.



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