Durch E.ON Energie Deutschland gelöste Beschwerde. | 2411 Views | 21.06.2012 | 10:51 Uhr
geschrieben von Karin Sacher

E.ON Energie Deutschland GmbH (Regensburg)

Wechsel des Gaszählers

Bestell-/Kundennummer: 1006312061

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

am 08.05.2012 wurde bei uns durch einen Ihrer Mitarbeiter die Gas-Zähleruhr gewechselt. Die Heizung wurde vor dem Tausch nicht ausgeschaltet. Seitdem ist die Heizung defekt. Am Folgetag beauftragten wir unseren Heizungsbauer, nach der Heizung zu sehen. Die Diagnose lautet, dass die Heizung durch die fehlende Abschaltung in den Übertemperaturschutz läuft. Dieses Verhalten wiederholt sich seitdem nahezu nächtlich! Die Heizung ist nicht mehr funktionstüchtig und unser Heizungsbauer findet nichts mehr, außer dem Austausch.

Die falsche Vorgehensweise Ihres Mitarbeiters hat damit einen nicht behebbaren Defekt an unserer Heizung ausgelöst, so dass diese nicht mehr funktionstüchtig ist. Neben Ihrer Stellungnahme erwarten wir unverzügliche Maßnahmen zur Behebung des Problems, ggf. den Austausch der Anlage. Da wir eine Einliegerwohnung im Haus vermietet haben und der Mieter durch den nächtlichen Heizungsausfall morgens kein Warmwasser und Heizungsleistung hat (was zu Mietbeeinträchtigungen und folgender Mietkürzung führt) behalten wir uns vor, Sie neben der Behebung des reinen Schadens für die zusätzlichen Schäden aus der mietvertraglichen Verletzung haftbar zu machen.

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Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland GmbH: Neben Ihrer Stellungnahme erwarten wir unverzügliche Maßnahmen zur Behebung des Problems, ggf. den Austausch der Anlage.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
22.06.2012 | 10:16
Firmen-Antwort von: E.ON Energie Deutschland GmbH
Abteilung: Servicemanagement

Guten Tag, Frau Sacher,

es tut uns leid, dass Sie sich über E.ON ärgern. Sie haben Ihre Beschwerde an die E.ON Bayern Vertrieb GmbH adressiert. Wir sind Energielieferant. Für Zähler und Zählerwechsel ist der Messstellenbetreiber verantworlich. Wir gehen davon aus, dass das Ihrem Fall der örtliche Netzbetreiber, die E.ON Bayern AG ist.

Netz und Vertrieb sind in allen Belangen strikt zu trennen - das gibt das Energiewirtschaftsgesetz im Rahmen des sogenannten Unbundling vor. Wir bitten Sie daher um Ihr Verständnis, dass wir die gesetzlichen Vorgaben konsequent beachten müssen und dass auch in Ihrem Fall keine abweichende Lösung möglich ist. Uns ist dabei natürlich bewusst, dass dies bei unseren Kunden wie auch bei Ihnen zu Irritationen führen kann.

Wir haben Ihre Beschwerde an den Netzbetreiber weitergeleitet.

Beste Grüße

Ihr E.ON Vertrieb

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Kommentare und Trackbacks (2)


21.06.2012 | 11:58
von ReclaBoxler-4918028 | Regelverstoß melden
Sie erwarten doch nicht ernsthaft, dass der BF sich die Mühe gemacht hat, vorher einen schriftlichen Klärungsversuch mit EON zu versuchen?

Über das Internet ist es doch viel einfacher - dass das ganze hier im Beschwerdeforum aber nicht rechtswirksam ist, vergisst der BF offenbar.

Denn, warum erwähnt der BF nicht den Kontakt zu EON? Weil es ihn nicht gibt. Sowas vergisst man nicht, wenn die Beschwerde real ist.

Und das, wo der BF einen Immobilienservice unterhält *grins*

22.06.2012 | 15:43
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.


21.11.2013 | 05:36
von Redaktion ReclaBox gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Da sich der Beschwerdeführer nicht mehr meldet, wird diese Beschwerde von ReclaBox als gelöst markiert.




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