1328 Views | 18.08.2012 | 17:22 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-7228112

Lux4Kids (Greven)

Gewährleistung Kinderwagen Reißverschlüsse ausgeschlossen

Haben für unseren Enkel einen Kinderwagen mit allem Zubhör für 309 Euro bei Lux4Kids bestellt.

SCHLAGWORTE

Nun im Ersteinsatz (knapp 3 Monate nach Bestellung) in der 1. Woche nach der Geburt unseres Kleinen hatten wir beim Öffnen des Reißverschlusses der Gepäcktasche des Sets den "Schieber" in der Hand. Es ist offensichtlich, dass hier ein Materialfehler vorliegt.

Haben vorab ein Bild und eine Fehlerbeschreibung gemailt und dabei noch weitere Vordrucke ausgefüllt. Weiterhin unser Angebot, den Artikel zur Begutachtung einzuschicken.

Man hat jegliche Gewährleistung abgelehnt, diese gilt für Reißverschlüsse nur in den ersten Tagen nach dem Kauf.

Orginalantwortmail:

Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Nachricht.

Nähte und Reissverschlüsse.

Gewährleistung gilt auf alle Nähte und Reissverschlüsse, die bei Auslieferung defekt sind (Reklamation direkt nach Erhalt der Ware notwendig).

Nähte und Reissverschlüsse die im Laufe der Zeit aufgehen, sind Verschleiss und gebrauchsabhängig.

Auf Anfrage unterbreiten wir Ihnen jedoch gerne ein Angebot zur Instandsetzung in unserem Hause.

Mit freundlichen Grüße

A. M.

------------------------------------

Werde hier unseren Rechtsschutz einschalten- Lux4Kids, nie wieder!

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Meine Forderung an Lux4Kids: Austausch de defekten Tasche als Zubhör des Kinderwagens


 
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Kommentare und Trackbacks (13)


18.08.2012 | 20:11
von ReclaBoxler-1814226 | Regelverstoß melden
Anwaltliche Hilfe, wegen eines defekten Reißverschlusses? Meine Güte was haben manche Leute für Probleme, echt. Was macht ihr denn wenn es mal wirklich was ernsthaftes ist? Da kann man sich doch wirklich nur noch an den Kopf greifen.

19.08.2012 | 01:36
von Gabriele Deller | Regelverstoß melden
Am besten diesen groben, dum mdreisten und wettbewerbswidrigen Rechtsverstoß sofort der Wettbewerbszentrale melden:
wettbewerbszentrale.de/de/beschwerdestelle/hinweise/

Der Händler ist hier in der Beweislast! Einwandfreie Reißverschlüsse halten viele Jahre.

Knallen Sie diesem kundenunfreundlichen Laden mit anwaltlicher Hilfe juristisch eins auf die Mütze!

19.08.2012 | 09:19
von MannoMann | Regelverstoß melden
 spider monkey Gabriele Deller

super Tip, wegen ein paar Euro einen Anwalt einzuschalten. Und am Ende noch schön draufzubezahlen. Gehen Sie zu 'nem Schneider und lassen sich einen neuen Reißverschluß einnähen, und fertig.

20.08.2012 | 11:09
von ReclaBoxler-6507568 | Regelverstoß melden
Wenigstens den Ersteinsatz sollte jeder RV verkraften

20.08.2012 | 12:53
von Zipper | Regelverstoß melden
Ist natürlich ärgerlich wenn an einem neuen Teil was kaputt geht, nur steht der aufwand wie Anwalt etc.in keinem verhältniss zum wert. Wie schon gesagt einfach zum nächsten Schuster oder Schneider und für kleines Geld reparieren lassen oder einfach damit Leben! Gibt wichtigeres!

20.08.2012 | 17:24
von ReclaBoxler-6507568 | Regelverstoß melden
Mitt Materialwert und Arbeitszeit liegt man nach meinen Erfahrungen bei ca. 12-15 Euro. Für manche wie Sie vielleicht "ein paar Euro".
Wenn man etwas neu kauft, sollte man bei jeder Tasche eine Mindestqualität erwarten können.

21.08.2012 | 04:16
von ReclaBoxler-7887197 | Regelverstoß melden
Und wenn man für jeden Mist zum Anwalt rennt, heißt es spätestens nach Klage Nummer 4 von der Rechtschutz-VS: Ade! Und einen Eintrag auf die schwarze Liste gibts auch. Alles schon erleben dürfen, danke einer streitwütigen Exfrau. Besser 2x überlegen, ob man für jeden Pille-Palle die deutsche Justiz belästigt.

21.08.2012 | 10:17
von ReclaBoxler-6507568 | Regelverstoß melden
Würde gerne erleben, wenn bei Ihrem nächsten Hosenkauf der RV defekt ist, ob Sie dann nicht auch in diesem Geschäft reklamieren oder lieber für ein paar Euro zum Schneider laufen.
Bei Kauf im Internet ist das "Zurücktragen" eben nicht möglich, wenn man sich der Anbieter dagegen sperrt.

25.08.2012 | 20:21
von ReclaBoxler-7228112 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Der Hersteller zeigt sich nicht einsichtig und meint per Ferndiagnose ein Eigenverschulden im Umgang mit dem RV zu erkennen.
Habe mich telefonisch rechtlich beraten. Bis zu 3 Monate nach Kauf ist der Hersteller in der Beweispflicht, dass sein Artikel in einwandfreiem Zustand ausgeliefert wurde. Habe nun eine Frist von zwe8 Wochen mit 2. Aufforderung eingeräumt und rechtliche Schritte vorbehalten.
Inhalt:
Sehr geehrter Herr M.
auch nach Erhalt Ihres heutigen Faxes müssen wir Ihnen mitteilen, dass wir uns von diesem Schaden nichts annehmen können / werden.

Der heraus gerissene / heraus gefallene Reißverschluss deutet auf einen nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch hin.

Jeder Schneider kann. ohne den Reißverschluss überhaupt wechseln zu müssen. diesen Schlitten wieder "einfädeln" und wird dafür sicher nicht mehr als ein paar Euro haben möchten.

Der Fall ist an dieser Stelle definitiv für uns geschlossen.
Mit freundlichen Grüßen
A. M.
Lux4Kids


03.09.2012 | 07:45
von ReclaBoxler-7228112 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


17.09.2012 | 08:17
von ReclaBoxler-7228112 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nachfrage bei einem Schneider ergabe einen Materialpreis von 25 Euro für den Reißverschluß und mind. 10 Euro für das Einnähen.
Der Anbieter hat jede Haftung entgültig abgelehnt und sieht den Fehler in der Handhabung bzw. ist der Meinung, man kann den defekten Reißverschlußschieber einfach wieder "einhängen".
Dafür hatte der Schneider nur ein Kopfschütteln übrig.


08.10.2012 | 18:32
von ReclaBoxler-7228112 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Kein Einlenken des Herstellers trotz Produktschaden bei Auslieferung.
Nie wieder LUX4KIDS!


30.10.2012 | 16:37
von Detlef D. | Regelverstoß melden
Also wegen diesen paar Euro so ein Theater.

Einfach unglaublich wie viel Zeit manche Leute haben.

Ein kaputter Reißverschluss kann doch immer mal passieren (das ist sicherlich kein Materialfehler), dafür ist doch wohl "nicht" der Hersteller verantwortlich.

Gehen Sie doch einfach zum Schneider uns lassen Sie es gut sein.

Jeder seriöse Anwalt wird Sie doch mit diesem Anliegen aus seiner Kanzlei jagen.



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